Elternunterhalt - Betriebsrente in der Anwartschaft

  • Hallo Forum,


    ich finde leider keine Informationen zur Betriebsrente. Die Betriebsrente wird in der Anwartschaft komplett vom Arbeitgeber gezahlt.
    Würde der Zusatzbeitrag, den der Arbeitgeber monatlich zahlt in die zusätzliche Altersvorsorgeberechnung (5% Regelung+25 %Regelung) miteinfliesen und damit den Betrag für die zusätzliche Altersvorsorge schmälern, aus Sozialamt-Sicht?


    Danke. Vll. hat dazu jemand Erfahrung sammeln "müssen".

  • Hallo Flora,



    Die Betriebsrente wird in der Anwartschaft komplett vom Arbeitgeber gezahlt.


    Ich nehme an, Du meint wahrscheinlich die Beiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt werden.
    Erfahrungen habe ich nicht, aber ich vermute, dass diese Beiträge in der Gehaltsbescheinigung als Gehalt ausgewiesen werden und beim Arbeitgeber als Sozialkosten. Beim Arbeitnehmer steigt also das Gesamtbrutto, das für seine Altersvorsorge eine Rolle spielt.


    M.E. können die Beiträge, die der Arbeitgeber zahlt, nicht angerechnet werden.


    Gruß
    awi47

  • https://www.pfefferminzia.de/e…t-muss-zahlen-1427716199/


    Zitat

    ?
    ... Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung (IGB) ...


    Neben der eigenen Altersvorsorge können Arbeitnehmer zudem fünf Prozent von ihrem aktuellen monatlichen Bruttoeinkommen abziehen, welches zum Schonvermögen gerechnet wird. Darin eingeschlossen sind aber bereits verfügbare Verträge, etwa zur betrieblichen Altersvorsorge, dem Riester- oder Rürup-Sparen. Winkler nennt ein Beispiel: „Wer 3000 Euro im Monat verdient, kann davon fünf Prozent, also 150 Euro abziehen. Hat er noch einen laufenden Riester-Vertrag in Höhe von 50 Euro, verringert sich der Schonbetrag auf 100 Euro.“