Ex-Frau bekommt Kind von Neuem - Ich auf Geburtsurkunde

  • Hallo Forengemeinde,


    Meine Ex-Frau ist Ukrainerin, ich bin Deutscher, lebe aber in der Schweiz. Wir haben uns 2016 getrennt, woraufhin Sie Ende 2016 zurück in die Ukraine gezogen ist. Nachdem sie dann Anfang 2017 Besuch von einem "neuen Deutschen" bekommen hat, ist sie schwanger geworden und hat im Mai 2017 im "Schnellverfahren" in der Ukraine die Scheidung durchgezogen. Er hat vor der Geburt das Kind am Jugendamt in Deutschland anerkannt, damit sie zu ihm nach Deutschland ziehen kann.


    Im November wurde das Kind geboren. Das Scheidungsurteil liegt in Düsseldorf zur Anerkennung in Deutschland auf. Zu meiner Überraschung wurde ich aber in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen (was rein rechnerisch gar nicht möglich ist).


    Frage 1:
    Wie muss ich da weiter vorgehen? (rein theoretisch dürfte ich ja jetzt sogar unterhaltspflichtig für das Kind sein?) Löst sich das mit der Anerkennung der Scheidung von selbst auf oder muss ich die Vaterschaft gerichtlich anfechten? Oder gibt es auch eine Möglichkeit das aussergerichtlich mit Mutter, leiblichen Vater und mir z.B. auf dem Jugendamt zu klären?


    Frage 2 (hat allerdings nix mit Vaterschaft zu tun):
    Wenn ich jetzt noch einmal heiraten wöllte - müsste ich die Anerkennung des ukrainischen Urteils in Deutschland auch noch einmal durchführen oder reicht da ihre Anerkennung für beide?


    Vielen Dank im Vorhinein!

  • Hi,


    Du wurdest ins Geburtenregister eingetragen, weil du zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Frau verheiratet warst. Wir haben hier eine sog. "hinkende Scheidung." Was in der Geburtsurkunde steht, das ist eigentlich ziemlich einerlei. Entscheidend ist das Geburtenregister und wer dort als Vater eingetragen ist. Klär das mit dem zuständigen Standesamt.


    Ein ausländisches Scheidungsurteil muss nur einmal implementiert werden. Fordere vom zuständidgen Gericht die Entscheidung an.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Timekeeper


    zu 1:
    danke für die Antwort - da die Scheidung (in der Ukraine) im Mai 2017 war und das Kind im November 2017 geboren wurde, war ich ja eigentlich NICHT mehr mit der Mutter des Kindes verheiratet. Auch wenn sich die Anerkennung noch hinzieht, ist die Rechtskraft des Urteils ja rückwirkend auf die Entscheidung vom ausländischen Gericht. Von daher eben die Frage, ob ein Kontakt mit dem Standesamt ausreicht (das mich ja trotz dem Drumherum erstmal eingetragen hat), sich das Ganze nach Anerkennung eh in Luft auslöst (der leibliche Vater hat ja sogar schon anerkannt) oder ob ich mich schonmal auf eine Klage einstellen muss.


    zu 2:
    vielen Dank

  • Hi,


    die Scheidung war in Deutschland noch nicht implementiert. Damit musstest du als Vater erst einmal ins Geburtenregister eingetragen werden und stehst folglich auch in der Geburtsurkunde. Ob du derzeit noch im Geburtenregister stehst, das musst du herausfinden. Sollte nicht allzu schwer sein. Und wenn ja, sollte eine Korrektur spätestens nach Implementierung der Scheidung problemlos vonstatten gehen.


    Herzlichst


    TK