Hallo Forengemeinde,
Meine Ex-Frau ist Ukrainerin, ich bin Deutscher, lebe aber in der Schweiz. Wir haben uns 2016 getrennt, woraufhin Sie Ende 2016 zurück in die Ukraine gezogen ist. Nachdem sie dann Anfang 2017 Besuch von einem "neuen Deutschen" bekommen hat, ist sie schwanger geworden und hat im Mai 2017 im "Schnellverfahren" in der Ukraine die Scheidung durchgezogen. Er hat vor der Geburt das Kind am Jugendamt in Deutschland anerkannt, damit sie zu ihm nach Deutschland ziehen kann.
Im November wurde das Kind geboren. Das Scheidungsurteil liegt in Düsseldorf zur Anerkennung in Deutschland auf. Zu meiner Überraschung wurde ich aber in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen (was rein rechnerisch gar nicht möglich ist).
Frage 1:
Wie muss ich da weiter vorgehen? (rein theoretisch dürfte ich ja jetzt sogar unterhaltspflichtig für das Kind sein?) Löst sich das mit der Anerkennung der Scheidung von selbst auf oder muss ich die Vaterschaft gerichtlich anfechten? Oder gibt es auch eine Möglichkeit das aussergerichtlich mit Mutter, leiblichen Vater und mir z.B. auf dem Jugendamt zu klären?
Frage 2 (hat allerdings nix mit Vaterschaft zu tun):
Wenn ich jetzt noch einmal heiraten wöllte - müsste ich die Anerkennung des ukrainischen Urteils in Deutschland auch noch einmal durchführen oder reicht da ihre Anerkennung für beide?
Vielen Dank im Vorhinein!