Hallo,
Mein Freund hat eine Tochter mit 4 Jahren er zahlt den mindestunterhalt. Das Kind hat meist nur die Klamotten an was wir ihr kaufen besitzt auch keine anderen Schuhe als die von uns. Das kind ist oft 20 Tage im Monat bei uns. Kann man da Unterhaltsmäßig nichts machen oder von Ämter Unterstützung bekommen ? Würde mich über eine Antwort freuen lg
-
-
Hallo Ramona,
hat die Kindesmutter eigenes Einkommen? wie hoch ist dies ?
edy
-
Ja sie hat einen festen Job und einen Nebenjob mit 450€
Aber wieviel dass genau ist kann ich nicht sagen wissen wir nicht
-
Hallo Ramona,
Wenn sie genügend Einkommen hat, könnte man über das Wechselmodell nachdenken.
Dann müsste sie auch ihren Anteil am Barunterhalt erbringen. Oder dasKind bleibt ganz bei euch`?
edy
-
Hallo.
Problem ist sie haben beide das Sorgerecht sie hat aber durch den ganzen Mist wo Kindesentführung mitzählt (wohlgemerkt sie Haut ab und zeigt ihn an und bekommt auch noch recht vom Richter) das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und wir wissen der kleinen geht's nicht so gut zu Hause drum sagen wir nie Nein wenn es heißt die kleine ist krank kann nicht in kiga also sagen wir ja und ich muss von unsrer Anwältin aus Tagebuch schreiben. Ich mach im Kalender immer einen Hacken wenn die kleine da ist. Und jeden zweiten Monat komm ich auf über 20 Tage wo die kleine bei uns ist. Wir haben sie gern bei uns finde es nur nicht gerecht dass sie Unterhalt bekommt da Zuschüsses und dort und wir hatten gar nichts kein Bett kein Schrank keine Kleidung nichts haben wir uns alles letztes Jahr Schritt für Schritt erarbeitet um der kleinen ein schönes Zuhause bieten zu können. Und sie bringt ein Ding nach dem anderen und kommt mit allem durch. Dass ist ein kurzes Bruchteil.... er wollte dass die kleinen zu uns kommt weil es ihr daheim nicht gut geht ihre Mama nicht wirklich auf das kind schaut lieber Party feiert oder schläft usw... problem ist Dank der Kindesentführung können wir dass jetzt vergessen ( er oder ich keiner wurde gefragt ob es stimmt was da los ist. Hat keinen interessiert dass sie abgehauen ist und ihn mit dem Kind stehen lassen hat obwohl er die kleine zurück bringen sollte... wir hätten Zeugen Aussagen usw. Intressiert keinen...)
-
Romana, ich tu mich immer schwer mit Antworten, wenn schon von vornherein die aggresive Keule herausgeholt wird, und Sachverhalte so bewertet werden, wie sie nicht sein können. Deshalb, nimm es mir nicht übel, wenn dir meine Antwort nicht unbedingt gefallen wird.
Eine Entführung lag mich Sicherheit nicht vor, dann säße die Kindsmutter nämlich im Gefängnis. Und schau vielleicht mal in den Straftatbestand hinein, ehe du so etwas behauptest. Denn so nicht haltbare Behauptungen können auch ganz schnell nach hinten losgehen. In Richtung falsche Verdächtigung, Verleumdung, Nötigung. Also lass das. Es bringt auch nicht weiter, es erschwert nur alles.
Nun zum nächsten Punkt. Ihr seid anwaltlich beraten. Ob und inwieweit ihr Unterhalt für das Kind an die Mutter zahlen müsst, das können wir hier nicht abschätzen. Es kann aber sein, dass eine Reduzierung in Betracht kommt, weil letztlich ein Wechselmodell praktiziert wird. Das weiss aber die Anwältin. Ob einfach ein Häkchen reicht an einem Kalender, keine Ahnung. Bei uns würde es nicht ausreichen, einfach weil man nicht weiss, wie lange das Kind an dem jeweiligen Tag da war. Aber da hat die Anwältin mit Sicherheit beraten.
Das Problem mit den Klamotten kann man doch ganz einfach abstellen. Die Klamotten, die man gekauft hat, bleiben bei euch. So einfach ist das. Und Zuschuss da, Zuschuss dort, da müsstest du schon mal genau erklären, welche Zuschüsse sie bekommt. Mir fällt da nicht so furchtbar viel ein. Aber, ich lasse mich gerne aufklären.
Ihr seid anwaltlich beraten und vertreten. Warum lasst ihr die Anwältin nicht in Ruhe arbeiten?
Herzlichst
TK
-
Danke für die Antwort nein eine Entführung lag nicht vor von seiner Seite her aus ist aber auch egal glauben tut uns e kein Mensch merkt man auch an den gesetzten oder am Gericht.
Eine Frau hat mehr Rechte als ein Mann du die dass echt traurig.
Ein Wechselmodell gibt es nicht er ist unterhaltspflichtig egal ob dass Kind 1-30 Tage bei uns bzw ihm ist.
Ja wir haben eine Anwältin die war sehr viele Monate krank genau in der wichtigsten Zeit.
Hätten wir schon nachgefragt bei der Anwältin die sagt so einfach ist dass leider nicht auch wenn wir im Recht sind dass es unfair ist da dass Kind ca. 20 Tage im Monat bei uns ist.Danke für die Antwort lg
-
Hi Romana,
wo steht, dass eine Frau mehr Rechte hat, als ein Mann? Das ist mit Verlaub Quatsch. Allerdings haben Frauen aus leidvoller Erfahrung gelernt, genauer auf ihre Rechte zu schauen und sie auch durchzusetzen. Ein Wechselmodell kann man mit allen Konsequenzen durchziehen oder aber auch den kompletten Wechsel zu euch. Natürlich geht das.
Ich würde einen Termin mit der Anwältin ausmachen, klar definieren, was ihr wollt, sie auffordern, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Und, klare Dokumentation davon, wann das Kind wieviel Zeit bei euch verbringt. Das muss schon sein, sonst wird jede Maßnahme scheitern. Irgendwelche Haken wo auch immer langen da nicht aus.
Herzlichst
TK