Elernunterhalt erneute Rechtsgewahrungsanzeige

  • Guten Tag,


    ich hab mich bereits mit Büchern zu dem Thema ausgestattet und im Internet recherchiert, aber leider finde ich bisher keine Antwort auf einige meiner Fragen zu dem Thema. Ich hoffe jemand von euch kann mir dabei weiterhelfen.


    Folgender Fall:


    Vor einige Jahren als ich noch Student war kam ein Elternteil ins Pflegeheim und ich erhielt eine Rechtswahrungsanzeige des Sozialamts. Die Unterbringung im Heim sei nicht gedeckt und ich solle die Differenz zahlen. Nach Auskunft über meine finanzielle Situation wurde ich vom Sozialamt "vorläufig von Unterhaltszahlungen befreit". Es kam 2 Jahre später ein erneutes Ersuchen nach Auskunft meiner Einkommensverhältnisse. Auch diesmal wurde ich als Beufsanfänger mit geringem Gehalt von Zahlungen befreit.


    Nun sind schon 3 oder 4 Jahre vergangen und ich habe kein weiteres Auskunftsersuchen vom Amt erhalten oder sonstigen Kontakt mit Behörden diesbezüglich gehabt (Vemutlich weil mein Elternteil zwischenzeitlich geerbt hat und nun das Erbe verbraucht wird).


    Bald habe ich jedoch einen besser bezahlten Job und werde voraussichtlich auch Unterhalt zahlen müssen (sollte das Erbe aufgebraucht sein und sich das Amt wieder melden). Daher habe ich mich nun eingehender mit dem Thema beschäftigt.


    Nun stellt sich mir die Frage, da ich mittlerweile einen PKW Kredit aufgenommen habe (brauche den Wagen derzeit berufsbedingt), ob dieser bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens angerechnet wird. Einerseits weiss ich durch die zurückliegenden Auskunftersuchen des Sozialamts, dass ich möglicherweise irgendwann Unterhalt zahlen muss, andererseits weiss ich nicht wie lange das Erbe ausreicht oder dies vllt. sogar bis zum Lebensende genügt. Was meint ihr, wird der Kredit berücksichtigt? Und was ist, wenn ich einen neuen Job annehme, der einfach per Bus und Bahn erreichbar wäre, ändert sich dadurch eine möglicherweise Anrechnung auf das unterhaltsrelevante Einkommen?


    Zweitens stellt sich mir die Frage ob ich bald eine Eigentumswohnung über Kredit kaufe. Mietzahlungen halte ich für relativ unsinnig wenn man sich auch "selber bezahlen" kann und würde daher gerne Eigentum aufbauen. Auch hier stellt sich die Frage: Kann ich das ohne weiteres tun oder wird mir später vorgeworfen ich hätte das nur getan um den Unterhalt zu drücken. Mit der Folge, dass ich evtl. eine für mich negative Berechnung der Unterhaltspflicht fürchten muss und ich möglicherweise dadurch sogar in Schwierigkeiten geraten könnte die Raten für die Wohnung zu bezahlen? (davon abgesehen, ist der Kauf einer kreditfinanzierten Wohnung überhaupt unterhaltstechnisch "besser" für mich als eine Wohnung zu mieten, wenn Miet und Zins-/Tilgungszahlung in etwa gleich hoch sind?)


    Und noch eine dritte Frage: Da wie ich bei Recherchen im Netz herausfinden musste allein ein Beratungsgespräch beim Anwalt sehr teuer ist, hatte ich darüber nachgedacht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese greift ja nicht wenn der Anlass des Rechtsstreit schon vor Abschluss der Versicherung bestand. Nun frage ich mich, ob die Befreiung von der Zahlung durch das Sozialamt den letzten Vorgang abgeschlossen hat und rechtlich gesehen erst bei neuem Anschreiben vom Sozialamt mit Auskunftsersuchen ein "neuer" Rechtsstreit entsteht. Dann könnte ich ja jetzt eine abschließen und wenn ich erst in einem oder mehreren Jahren etwas vom Sozialamt höre diese nutzen. Wie seht ihr das? Oder ist es für eine Rechtsschutzversicherung in meinem Fall generell zu spät? Bei Rechtslagenänderung kann diese wieder greifen habe ich gehört, was beim Thema Unterhalt nun aber eine Rechtslagenänderung ist, ist mir leider ebenfalls nicht ganz klar.


    Wäre über jeden Hinweis dankbar!


    Ich wünsche schon mal einen schönen Feierabend und ein gutes baldiges Wochenende! :)



  • Aktuell ist dein Elternteil nicht bedürftig, du kannst es nicht wissen für wie lange seine Erbe ausreicht, du gehst davon aus, dass er niemals wieder bedürftig wird.
    Du kannst Kredite aufnehmen, Rechtsschutzversicherung abschliessen als wärest du nie mit Elternunterhalt in Berührung gekommen.
    Du bist ein freier Mann! :)


    Beachte, dass es bei der Rechtsschutzversicherung eine Karenzzeit von sagen wir einem Jahr geben kann, bevor ein Schadenfall übernommen werden kann.
    Grüße,
    M

  • Hallo Meg,


    vielen Dank für die sehr schnelle Antwort! Das hört sich ja fast schon zu schön an, um wahr zu sein :D Es freut mich aber sehr! :)


    Eine Frage noch, weisst du ob bei Beamten ebenfalls 5% Altersvorsorge abzugsfähig ist? Man könnte ja argumentieren, dass man über den Dienstherren angemessen versorgt wird und daher keine zusätzliche Altersvorsorge bei Beamten nötig ist, im Gegensatz zu Beziehern der gesetzlichen Rente?


    Beste Grüße,
    Bernd

  • Vemutlich weil mein Elternteil zwischenzeitlich geerbt hat und nun das Erbe verbraucht wird


    Ist das eine Vermutung oder ist das eine Gewissheit?


    Meines Wissen nach bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen nur eine Erstberatung an.

  • Hallo awi47,


    danke für die Antwort!


    Das geerbt wurde weiss ich definitiv. Wie viel geerbt wurde und wie lange das noch reicht kann ich aber nur schätzen, da ich nicht den genauen Erbteil und auch nicht die aktuellen Heimkosten kenne. Meine eigene Schätzung würde in Richtung 10- 15 weitere Jahre gehen. Jemand anderes meinte zu mir das es eher nur 2-5 sein könnten.


    Da ich seit einigen Jahren nicht mehr vom Sozialamt angeschrieben wurde, gehe ich davon aus, dass derzeit die Finanzierungslücke durch das Erbe beglichen wird. Oder kann es auch andere Gründe geben, das sie sich nicht melden (Anmerkung: das das Einkommen des Elternteils zur Deckung nicht ausreicht weiss ich definitiv, es besteht also sicher eine monatliche Finanzierungslücke)? Bzw. hätte ich ein Schreiben erhalten müssen, dass mein Elternteil derzeit nicht bedürftig ist um wieder "frei" handeln zu können?


    P.S. bisher habe ich nur einen Zusatztarif bei der xyz Versicherung gefunden, der bei Unterhaltsangelegenheiten über die Beratung hinausgeht, sonst wirklich immer nur eine Beratung


    Grüße,
    Bernd

  • >> hätte ich ein Schreiben erhalten müssen, dass mein Elternteil derzeit nicht bedürftig ist



    das Amt ist nicht verpflichtet dir ein solches Schreiben zu schicken

  • ok, danke für die sehr hilfreichen Informationen!


    Dann hoffe ich mal das Beste und wünsche euch einen guten Start in die Woche! :)


    Beste Grüße,
    Bernd