Guten Tag,
ich hab mich bereits mit Büchern zu dem Thema ausgestattet und im Internet recherchiert, aber leider finde ich bisher keine Antwort auf einige meiner Fragen zu dem Thema. Ich hoffe jemand von euch kann mir dabei weiterhelfen.
Folgender Fall:
Vor einige Jahren als ich noch Student war kam ein Elternteil ins Pflegeheim und ich erhielt eine Rechtswahrungsanzeige des Sozialamts. Die Unterbringung im Heim sei nicht gedeckt und ich solle die Differenz zahlen. Nach Auskunft über meine finanzielle Situation wurde ich vom Sozialamt "vorläufig von Unterhaltszahlungen befreit". Es kam 2 Jahre später ein erneutes Ersuchen nach Auskunft meiner Einkommensverhältnisse. Auch diesmal wurde ich als Beufsanfänger mit geringem Gehalt von Zahlungen befreit.
Nun sind schon 3 oder 4 Jahre vergangen und ich habe kein weiteres Auskunftsersuchen vom Amt erhalten oder sonstigen Kontakt mit Behörden diesbezüglich gehabt (Vemutlich weil mein Elternteil zwischenzeitlich geerbt hat und nun das Erbe verbraucht wird).
Bald habe ich jedoch einen besser bezahlten Job und werde voraussichtlich auch Unterhalt zahlen müssen (sollte das Erbe aufgebraucht sein und sich das Amt wieder melden). Daher habe ich mich nun eingehender mit dem Thema beschäftigt.
Nun stellt sich mir die Frage, da ich mittlerweile einen PKW Kredit aufgenommen habe (brauche den Wagen derzeit berufsbedingt), ob dieser bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens angerechnet wird. Einerseits weiss ich durch die zurückliegenden Auskunftersuchen des Sozialamts, dass ich möglicherweise irgendwann Unterhalt zahlen muss, andererseits weiss ich nicht wie lange das Erbe ausreicht oder dies vllt. sogar bis zum Lebensende genügt. Was meint ihr, wird der Kredit berücksichtigt? Und was ist, wenn ich einen neuen Job annehme, der einfach per Bus und Bahn erreichbar wäre, ändert sich dadurch eine möglicherweise Anrechnung auf das unterhaltsrelevante Einkommen?
Zweitens stellt sich mir die Frage ob ich bald eine Eigentumswohnung über Kredit kaufe. Mietzahlungen halte ich für relativ unsinnig wenn man sich auch "selber bezahlen" kann und würde daher gerne Eigentum aufbauen. Auch hier stellt sich die Frage: Kann ich das ohne weiteres tun oder wird mir später vorgeworfen ich hätte das nur getan um den Unterhalt zu drücken. Mit der Folge, dass ich evtl. eine für mich negative Berechnung der Unterhaltspflicht fürchten muss und ich möglicherweise dadurch sogar in Schwierigkeiten geraten könnte die Raten für die Wohnung zu bezahlen? (davon abgesehen, ist der Kauf einer kreditfinanzierten Wohnung überhaupt unterhaltstechnisch "besser" für mich als eine Wohnung zu mieten, wenn Miet und Zins-/Tilgungszahlung in etwa gleich hoch sind?)
Und noch eine dritte Frage: Da wie ich bei Recherchen im Netz herausfinden musste allein ein Beratungsgespräch beim Anwalt sehr teuer ist, hatte ich darüber nachgedacht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese greift ja nicht wenn der Anlass des Rechtsstreit schon vor Abschluss der Versicherung bestand. Nun frage ich mich, ob die Befreiung von der Zahlung durch das Sozialamt den letzten Vorgang abgeschlossen hat und rechtlich gesehen erst bei neuem Anschreiben vom Sozialamt mit Auskunftsersuchen ein "neuer" Rechtsstreit entsteht. Dann könnte ich ja jetzt eine abschließen und wenn ich erst in einem oder mehreren Jahren etwas vom Sozialamt höre diese nutzen. Wie seht ihr das? Oder ist es für eine Rechtsschutzversicherung in meinem Fall generell zu spät? Bei Rechtslagenänderung kann diese wieder greifen habe ich gehört, was beim Thema Unterhalt nun aber eine Rechtslagenänderung ist, ist mir leider ebenfalls nicht ganz klar.
Wäre über jeden Hinweis dankbar!
Ich wünsche schon mal einen schönen Feierabend und ein gutes baldiges Wochenende!