Hallo zusammen,
?Mit RWA vom 23.06.2017 wurde ich vom SA informiert, dass mein Vater Hilfe zur Pflege erhält.
?Über einen RA habe ich zuerst auf Verwirkung plädiert, da mein Vater die Unterhaltspflicht während ich 11 Jahre war
verletzt hat, die aber vom SA abgelehnt wurde obwohl Gerichtsurteil von 1970 vorliegt. (5 Monate auf Bewährung)
?Nun habe ich eine neue Aufforderung erhalten, in der ich um Auskunft über meine Vermögensverhältnisse
?gebeten werde.
Folgende Frage hätte ich zum Schonvermögen:
?Zum 01.08.2017 wurde meine Lebensversicherung in Höhe von 58000 EUR nach 32 Jahren ausgezahlt.
?Diesen Betrag habe ich auf mein Sparkonto buchen lassen. Da ich im März einen runden Geburtstag hatte,
?wollte ich diesen nach Auszahlung der Lebensversicherung nachfeiern. Die Organisation der Feier
?habe ich dann vor der RWA begonnen und in Auftrag gegeben (Lokal, Essen und Musik). Weiterhin habe ich mir
?im Mai ein e-bike für 3000 EUR gekauft. Bei meiner Bank habe ich gefragt ob ich mein Girokonto zu diesem
?Zweck überziehen kann, bis ich die LV ausbezahlt bekomme. Meine Bank hat dem zugestimmt.
Ende August habe ich dann 8000 EUR von meinem Sparkonto auf mein Girokonto überwiesen um einerseits
?das Minus für das e-bike und andererseits die Feier im September bezahlen zu können.
?Wird nun das Restguthaben von 50000 EUR auf meinem Sparkonto als Schonvermögen für die Altersvorsorge
anerkannt oder kann es Schwierigkeiten geben da ich ja 8000 EUR auf mein Girokonto überwiesen habe?
Zur Info:
?Sonst kein weiteres Vermögen vorhanden
ETW gehört alleine meiner Frau, wie ist es im übrigen hier mit dem Wohnvorteil?
?Bin seit über einem Jahr im Krankengeldbezug, davor Bruttogehalt: 3900 EUR
?Alter 60 Jahre
?Vielen herzlichen Dank