Ich meine mich zu erinnern, dass Du an anderer Stelle geschrieben hast, das Vermögen ?das vor der RWA bestand keinen Einschränkungen in der Verwendung unterliegt und ?das jeder mit seinem Vermögen tun und lassen kann was er will.
Das ist immer noch meine Überzeugung. Wie einzelne Sachbearbeiter das bewerten ist eine andere Sache. Du erlebst ja gerade selbst, wie sie vor gehen, wie Berechnungen erfolgen, usw.
Vorschlag 3 hast du selbst ausgeschlossen. Ich denke auch, dass ein völlig neuer Vertrag über eine größere Summe für ein neues Auto nicht einkommensbereinigend anerkannt werden wird.
Vorschlag 2 ist m.E. die beste Lösung, da der bestehende Vertrag ja bereits anerkannt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein Folgevertrag einkommensbereinigend anerkannt wird oder man das per Gerichtsbeschluss durchsetzen könnte.