Hallo
Ich bin letztes Jahr überaschend nioch Vater geworden. Ein Mädchen mit 25Jahren war auf der Suche nach IHren Dad ud Ich war einer der möglichen Kandidaten. Nach dem Test war Ich frischgebackener Vater.
Ich hatte noch keine Kinder und habe mich eigentlich sehr über das späte Glück gefreut. Allerdings war Ich auch sauer weil Ich die " kleine " gerne früher kennen gerlernt hätte.
Die Mutter hatte damals anscheinend gezielt nach einen Vater für Ihr kommendes Kind gesucht. Und sie war kurz mit meinen Kumpel und mit mir zusammen. Als sie dann schwanger war war schon Schluss und sie hat
überall erzählt da Kind wäre von Ihren damaligen Chef.Deshalb haben auch weder Ich noch mein Kumpel uns jemals Gedanken über eine möglich Vaterschaft gemacht.
Aber die kleine wollte nun endlich wissen wer Ihr Vater ist und hat sich auf die Suche gemacht. Das ist sehr verständlich und Ich hätte genau so gehandelt.
Ich habe mit meiner Tochter seit dem Kontakt und es ist spannend zu sehen welche Gemeinsamkeiten man hat.Das das arme Kind nicht nur mein gutes Ausehen geerbt hat sondern auch diverse Charaktereigenschaften, steht auf eine andern Blatt
Nun will meine Tochter heiraten und möchte vorher in Ihrer Geburtsurkunde mich als Vater eintragen. Die Krux ist das Ihre Mutter
wohl damals Vater unbekannt angegeben hat und wohl teilweiße Leistungen vom Jugendamt bezogen hat.
Nun meine Frage: Kann die Mutter im Nachhinein zu Nach-Zahlungen verpflichtet werden ? und besteht ein Anspruch von Zahlungen seitens des Jugenamtes an mich ? Es gibt doch so etwas wie Verjährung. Und ganz erlich...Ich kam wie die Jungfrau zum Kinde
und würde eine nachträgliche Forderung an mich nicht als fair betrachten.
LG Tigger