mein Ex möchte meine Kontoauszüge sehen. Darf er das?

  • Guten Abend an Alle


    ?Ich bin etwas unsicher und brauche euer Hilfe.


    ?Die Situation sieht so aus:


    ?Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Es bedeutet, dass mein Gehalt monatlich also nicht sich ändert. Im Gegensatz zu meinem Ex Mann, da er selbstständig ist.
    Wir leben getrennt.
    ?Ich habe den Scheidungsantrag eingereicht.


    ?
    ?Nachdem mein Anwalt den Kinderunterhalt neu gerechnet und die Summe über seinen Anwalt an meinem zukünftigen Ex-Mann geschickt hat, möchte er wissen, wie hoch mein Gehalt ist. Er bezweifelt, dass ich nur 4 Male im Jahr eine Lohnabrechnung bekomme. Deswegen verlangt er, dass ich meine Kontoauszüge ( von September 2016 bis November 2017) kopiere und ihm zukommen lasse. Er möchte nachprüfen, ob es keine Gehaltsveränderung gab.


    Meine Fragen sind:
    1- Darf er überhaupt meine Kontoauszüge verlangen?
    ?2-Muss ich sie ihm zeigen?
    ?3- Was bezweckt er mit diesen Informationen?
    ?4- Warum ist es so wichtig, über einem Jahr mein Gehalt zu wissen?



    ?Ich bin auf euer Antwort gespannt. Und 1000 Dank im Voraus.
    ?morille

  • Hallo Morille,


    geht es hier um Trennungsunterhalt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi Morille,


    dein Ex hat einen Anspruch darauf, sich durch Dokumente einen vollständigen Überblick über alle Einnahmen zu verschaffen. Selbst wenn die Lohnabrechnungen monatlich erstellt würden, müsste das nicht zwingend ausreichen. Du könntest ja einen Nebenjob haben. Ich würde die Kontoauszüge vorlegen, allerdings die Empfänger von Geldern, die abgebucht werden schwärzen, so dass nur die Einnahmen lückenlos nachvollziehbar sind. Die Ausgaben gehen den Ex nun wirklich nichts an.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK
    ?Danke für deine Antwort.


    Wenn er diesen Anspruch, dann habe ich auch das Recht, nehme ich an. oder?
    ?Ich habe keine Nebentätigkeit, als Beamte ist es viel zu kompliziert, eine Genehmigung dafür zu bekommen. Außerdem haben wir (Er, das Kind und ich) bis Ende Mai 2017 noch zusammen gewohnt. Er hätte es wohl gemerkt.


    ?Mein Problem ist es, dass er keine Dokumenten über SEINE Einnahmen zeigen will und versucht immer wieder mit Fristverlängerung wegen Reise (Urlaub/ Geschäftsreise) oder zu viel Arbeitsbelastung, oder noch Ausrede (wie die Dokumente haben seine Steuerberater wegen der Einkommensteuererklärung für 2016) zu haben.


    Ich denke, dass er versucht, den Unterhalt nicht zu zahlen.
    ?Ich weiss, dass er oft die Abrechnungen nicht korrekt geführt hat, also einen Teil des Geldes ging direkt in seiner persönlichen Tasche und nicht in der Kasse seiner Firma.
    Leider kann ich es nicht beweisen.


    ?Aber eine Frage: Kann ich sein Jahresbilanz bzw. Einkommen anfechten?


    Meine Idee ist: Seine Umsatzsteuer und Einkommensteuer von einem "neutralen Steuerberater" nochmal lesen zu lassen. Ich möchte beweisen, dass er ein Betrüger ist und deshalb auch den Kinderunterhalt zahlen.


    Danke für deine Antwort


    morille

  • Hallo morille,


    nochmals geht es um Trennugsuterhalt oder Kindesunterhalt ?


    seine Verzögerungstaktik wird ihm nichts nutzen. Wenn du den Unterhalt gefordert hast, muss er nachzahlen.


    edy

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  • Edy, das hast du überlesen. Es geht um Trennungsunterhalt.


    morille, das, was du dir vorstellst, das ist vorsichtig formuliert, etwas naiv. Bilanzen u.s.w. unterliegen einem sehr strengen Regelwerk. Und dass derzeit 2016 abgewickelt wird, das ist nachvollziehbar. Und glaub mir mal, ein Steuerberater wird seine Zulassung nicht wegen eines Mandanten riskieren, und da eine Bilanz erstellen, die nicht dem Regelwerk entspricht. Ob da nun noch jemand drüber guckt, das ist auch einerlei. Der sieht da auch nichts, insbesondere nicht, ob da Schwarzgeld eingenommen worden ist. Und das Finanzamt prüft ja auch regelmäßig, die schauen auch, ob die Einnahmen plausibel im Verhältnis zu Lebensstil und Ausgaben stehen. Inzwischen prüfen auch die Sozialkassen, die Berufsgenossenschaften, alle regelmäßig. Im großen Stil wird da kaum ein Betrug möglich sein. Oder er müsste so ein System aufgebaut haben, mit Helfern und Helfershelfern, dass kann ich mir in deinem Fall eigentlich nicht vorstellen. Das könnte man nämlich beweisen.


    Da Unterhalt schon geltend gemacht ist, du ein geregeltes Einkommen hast (dem Himmel sei Dank), gibt es halt eine Nachzahlung, irgendwann.


    Und noch etwas: Rache war schon immer ein schlechter Ratgeber. Du hast in den Jahren, in denen ihr zusammen wart, die gemeinsame Steuererklärung mit unterschrieben. Wenn da wirklich in großen Stil was gelaufen ist, dann würde nämlich auch geprüft, inwieweit du Mittäterin bist, z.B. bei der Steuerhinterziehung. Ich glaube nicht, dass das deiner Beamtenkarriere förderlich wäre.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo edy und TK
    ?
    Danke für euer Antworten
    ?Ob es um den Trennungsunterhalt oder Kinderunterhalt geht, weiß ich nicht genau.


    Rache will ich nicht.
    ?
    Was ich möchte, ist es nur für jemanden, die Schulden und weitere Ausgaben weiter zu zahlen. Er lebt im großen Still mehrere Reisen innerhalb eines Jahres ( Übersee, Griechenland in verschieden Hotels innerhalb einer Reise.... und mehrere Skiurlauben) und ich finanziere es mit, weil er behauptet, kein Geld bzw. nur Schulden zu haben.
    Ich möchte einfach, dass er den Unterhalt für das Kind zahlt und mich einfach in Ruhe lässt.


    Was die Steuererklärung angeht, habe ich es schon gehört, das was du, TK, geschrieben hast.
    ?Bei der Steuererklärung ist es immer so gelaufen. Sein Steuerberater kam zu uns und hat mir innerhalb 20 Minuten erklärt, was er gerechnet hat. (Was für mich doppelschwer zu verstehen, weil Deutsch nicht meine Muttersprache ist.) Er hat mich darum gebeten zu unterschreiben. Falls es Rückerstattung gab, habe ich nie davon erfahren und kein Geld gesehen.
    ?Außerdem kam mein Ex gelegentlich mit eine Summe und erklärte mir gar nichts.


    ?Vielleicht kannst du jetzt verstehen, warum ich die Frage gestellt habe.


    Grüße
    Morille

  • Hi,


    du hast oben geschrieben, dass es um Trennungsunterhalt geht. Dafür spricht auch, dass für Kindesunterhalt dein Einkommen uninteressant ist. Aber, man sollte schon wissen, was man fordert. Ob man eigene Ansprüche geletend macht oder die des Kindes.


    Es ist völlig einerlei, ob er in den Urlaub fährt oder was weiss ich mit seinem Geld macht. Kindesunterhalt ist zu zahlen, Trennungsunterhalt, das können wir hier nicht abschätzen, einfach weil weder die Bilanz noch die GuV vorliegen, noch das was beim Finanzamt eingereicht worden ist. Aber dein Anwalt sollte damit umgehen können und die Unterlagen auch lesen und richtig interpretieren können.


    Konzentriere dich auf das Wesentliche, eröffne keine Nebenkriegsschauplätze. Du schreibst selbst, dass du nix beweisen kannst, aber willst trotzdem da ein Riesenfaß aufmachen, was du auf jeden Fall mit zig Tausenden bezahlen müsstest, abgesehen davon gibt es dafür keine Anspruchsgrundlage. Lass die Anwälte machen, die wissen, was zu tun ist. Und reite dich nicht in was rein, was dich zerschleist, was für dich wahnsinnig teuer werden kann und was nicht zielführend ist.


    Herzlichst


    TK