Hallo, mein Mann und ich leben seit kurzem getrennt. Der Aufenthaltsort unserer gemeinsamen Kinder 6 und 9 ist vorwiegend bei mir. Mein Mann übt eine Vollzeitbeschäftigung mit einem sehr gutem Einkommen aus, während ich einer Halbtagsbeschäftigung nachgehe. Die Absicht meines Mannes und mir ist es, uns in einer Scheidungsfolgevereinbarung ohne das Einschalten von Rechtsanwälten einig zu werden. Streitpunkt ist allerdings, dass ich mir Trennungsunterhalt erwarte, er dazu aber nicht bereit ist, zudem wir bei der Eheschließung einen Ehevertrag aufsetzten, in dem ich auf Unterhaltszahlung im Falle einer Scheidung verzichte. Vorerst geht es aber nur um den Trennungsunterhalt und nicht um den Unterhalt nach der Scheidung. Nun befinde ich mich in dem Konflick,entscheiden zu müssen, ob ich vielleicht doch einen Anwalt einschalte - zum einen strebe zwar eine friedliche Lösung an, zum anderen empfände ich es aber als ungerecht, wenn ich auf eine Summe von ca.600 Euro verzichten sollte...
Meine konkreten Fragen: Wie lange kann man eine Trennung aufrecht erhalten bevor es zur Scheidung kommt und wie sehen meine Chanzen im Falle der Scheidung aus, den Ehevertrag anzufechten und Aufstockungunterhalt zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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Hallo
es geht also um Trennungsunterhalt und nicht um nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung.
Also scheiden lassen kann man sich nach einem Jahr der Trennung. Du kannst natürlich, wenn du sagst, du willst dich nicht scheiden lassen, auch die Trennung bis auf drei Jahre hinausschieben. Aber wie gesagt, dass geht nur, wenn du dich nicht scheiden lassen willst, also die eheliche Gemeinschaft wiederherstellen willst und nur dein Mann sich scheiden lassen will. Wollen sich beide einvernehmlich scheiden lassen, dann nach einem Jahr.Du bist verpflichtet, selbst für deinen Unterhalt zu sorgen, wenn deine Kinder älter als drei Jahre sind. Für eine Übergangszeit wird dir Betreuungsunterhalt zugebilligt. Du musst dich aber auch schon in der Trennungszeit um einen vernünftigen Job kümmern, aber den hast du ja wohl schon.
Aufstockungsunterhalt nach der Scheidung gibt es nur noch in seltenen Ausnahmefällen. Und aus welchem Grund sollte der Ehevertrag angefochten werden können? Das würde nur funktionieren, wenn du nicht in der Lage wärst zu arbeiten. Das ist aber wohl nicht der Fall.Versuch noch mal mit deinem Mann zu reden, vielleicht ist er ja bereit, die Trennungsunterhalt zu zahlen, denn im Grunde hast du einen Anspruch.
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Hallo Monika,
Wenn Anwalt,dann zuerst ein Beratungsgespräch und nachfragen ob
überhaupt Chancen bestehen.
Gehe unbedingt zu einem RA für Familienrecht.( Vorher fragen was die Beratung kostet).
Wenn der RA sich der Sache annimmt, dann sind die Kosten vom Streit-
wert abhängig.
Frage nach was jeder: du und dein Nochehemann bezahlen müßt.Bei mir war der Streitwert 16000€ ,raus kam nichts,aber die Kosten beliefen
sich auf ca.5500€, für jeden die Hälfte.lg
edy -
hab ehrlich gesagt, den sinn dieses threads nicht verstanden!
1. falls die klausel "verzicht von nachehelichem unterhalt" nichts mit dem trennungsunterhalt zu tun hat, würde ich das ganz entspannt sehen. dann ist nämlich bei scheidung für 1 jahr trennungsunterhalt zu bezahlen. um dies dem ex mann klar zu machen, würde ich keinen anwalt benötigen.
2. falls unter oben besagter klausel sämtliche arten des unterhalts zu verstehen sind, hab ich eben pech gehabt und hätte diesem vertrag damals nicht zustimmen sollen. zuerst akzeptieren aber im nachhinein maulen, ist mehr als peinlich.
aber hauptsache immer erstmal heiraten, das ist das wichtigste...