Elterngeld in Verbindung mit ALGII - hypothetisches Schonvermögen

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin und ich sind in einer misslichen Situation und ratlos was wir machen sollen. Es geht um den Elternunterhalt verbunden mit ALGII. Wir sind nicht verheiratet und hatten offiziell noch nie einen gemeinsamen Wohnsitzt.


    Seit Mitte letzten Jahres promoviere ich in den USA und dies für die nächsten 4-5 Jahre. Meine Freundin bleibt in dieser Zeit voraussichtlich in Deutschland. Letztes Jahr im Oktober wurde unser gemeinsamer Sohn geboren. Bei allen Behörden und Ämter gilt sie als alleinerziehend, da ich mein Leben in den USA bestreite und sie eben in Deutschland. Da das Elterngeld, Kindergeld und alle sonstigen Unterstützung nicht ausreichen, hat sie ALGII beantragt. Ich glaube in ihrem Fall spricht von der klassischen Aufstockung zum Existenzminimum. Dort wurde ihr gesagt, dass sie auch von mir jegliche Nachweise braucht (Sparbuch, Kontoauszüge usw..). Der Sachbearbeiter behauptet, dass der Tatbestand einer Beziehung ausreicht dies zu verlangen. Meine Freundin und ich sind da schon anderer Meinung. Wäre es anders, falls keine Beziehung bestünde? Da meine Freundin aber gesagt hat, dass wir in einer Fernbeziehung leben, sieht der Sachbearbeitet dies nun als gegeben. Falls meine Freundin schriftlich bestätigt, dass wir keine Beziehung führen, würde diese sehr genau geprüft und kann sogar vor Gericht gehen. So sein Wortlaut. Den Unterhalt den sie von mir erhalten müsste (Kind + Für Sie), wird zu ihren sonstigen Bezüge addiert. Lediglich die Differenz wird übernommen, so wie ich das verstanden habe. Falls keine Differenz besteht, natürlich gar nichts. Wie auch immer, aus diesem Grund werden auch sämtliche Unterlagen von mir verlangt. Ist das rechtens?


    Ich selbst habe ein höheres Sparvermögen, was in den USA unbedingt nötig ist. Das Sparvermögen beläuft sich auf 60.000 €. Ich habe ein Stipendium für das erste Jahr erhalten. Ob ich auch eines für die kommenden Jahre erhalten werde ist unklar. Die geschätzten Studienkosten ohne Stipendium würden sich auf 75.000 $ belaufen. Mein jährliches Einkommen beläuft sich auf 20.000 $ brutto und ist damit nicht besonders hoch - vor allem, wenn man die Lebensunterhaltungskosten in den USA zu Grunde legt.Falls ich kein Stipendium erhalte und die Studienkosten nicht aufbringen kann, bedeutet dies ich verliere mein Visum und das wiederum meinen Job. Ist das als Schonvermögen Begründung zulässig? Auch wenn hypothetisch? Kann der Staat verlangen dieses Vermögen zuerst aufzubrauchen?


    Was ist nun das Schlauste in unserer Situation? Meine Freundin bekommt bis zum Entscheid kein Geld.Was wäre eigentlich, wenn zwischen uns beiden Krieg herrscht und ich ihr keine Unterlagen zur Verfügung stellen würde?


    Ich hoffe ich konnte die Situation ausreichend schildern. Bei Unklarheiten bitte gerne nachfragen. Ich bin um jede Hilfe dankbar!


    PS: Ein Unding ist ebenso die Frist. Wir haben eine Woche um alle Unterlagen zu besorgen. Das vom Ausland aus zu organisieren ist fast unmöglich.

  • Hi,


    das Problem bei euch ist, dass du so oder so zur Zahlung von Unterhalt für dein Kind und die Kindsmutter verpflichtet bist, einerlei, ob ihr noch zusammen seid oder nicht.


    Da ihr nicht zusammen lebt, wäre für euer Kind primär die Unterhaltsvorschußkasse zuständig. Erst dann ergänzend evtl. das Job-Center. So, und wenn wir dann zum JC überhaupt noch kommen, dann ist es möglich, dass die junge Mutter darlehensweise ALG II bekommt oder aber die Ansprüche der jungen Mutter gegen dich auf das JC übergeleitet werden. Irgendwann würden die dich dann verklagen und einen obsiegenden Titel erwirken. Denn bei Bockigkeit wird mit fiktivem Einkommen gearbeitet.


    Herzlichst


    TK