Unterhalt für die Tochter

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal Hilfe bei der ungefähren Ermittlung der Unterhaltshöhe für meine Tochter, ich benötige die ca. Summe zur Diskussion mit ihr.


    Meine Tochter ist 24, macht eine zweite Ausbildung und lebt zusammen mit Ihre berufstätigen Freund in eigener Wohnung.
    Ich weiß nach suchen im Netz das ich bei einer zweiten Ausbildung eigentlich keinen Unterhalt mehr zahlen brauche, aber ich möchte Sie trotzdem Unterstützen mit dem ca. Betrag der Üblich ist.
    Mit den ganzen Tabellen komme ich nicht richtig zurecht und ich weiß nicht was üblicherweise angerechnet wird. Irgend wo habe ich was von 675,-€ gelesen, weil mit eigenem Haushalt, der Verdienst der Eltern nicht relevant ist.


    Hat jemand mal für mich eine Formel womit ist das ausrechnen kann.


    Vielen Dank
    Der Vater :)

  • Hallo Der Vater,


    Wie du schon richtig geschrieben hast steht der Tochter nur bis zur ersten abgeschlossenen


    Ausbildung zu.


    Es ist also eine freiwillige Angelegenheit zwischen dir und Tochter.


    Unterhaltsberechtigten mit eigener Wohnung steht ein Bedarf von 735€ zu. ( Stand 2017)
    Angerechnet auf den Bedarf werden Kindergeld sowie AZUBI-Gehalt.


    Was bekommt sie als AZUBI-Entgeld?


    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy, Danke für die schnelle Antwort.


    Das Gehalt liegt z.Z. bei 520,- netto.


    Heißt das (normalerweise) würden von den 735€ Gehalt und KG abgezogen?
    Da wären wir ja schon fast bei Null. Wo verbleibt dann normalerweise das Kindergeld? (was sie ja sowieso bekommt)

  • Hallo Der Vater,


    Hallo Edy, Danke für die schnelle Antwort.


    Das Gehalt liegt z.Z. bei 520,- netto.


    Heißt das (normalerweise) würden von den 735€ Gehalt und KG abgezogen?
    Da wären wir ja schon fast bei Null. Wo verbleibt dann normalerweise das Kindergeld? (was sie ja sowieso bekommt)


    KG können Kinder normalerweise (wenn nicht genügend Unterhalt gezahlt wird) per
    Abzweigungsantrag auf ihr Konto fliessen lassen.


    Bedenke:
    Studenten z.B. die kein BAFöG bekommen, müssen mit 735€ auskommen.( da ist sogar der zurückzuzahlende Anteil dabei).


    edy

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  • Hi,


    niemand hindert dich daran, mehr zu zahlen als der Gesetzgeber vorsieht. Und im Augenblick sind nun mal 735 € als angemessen angesehen. Wer das Kindergeld bekommt, ist eigentlich einerlei, weil der Betrag voll in die Berechnung mit eingeht. Also, es wird entweder vom Unterhalt in Abzug gebracht, wenn es direkt an das Kind geht, oder aber es wird eben mit ausgekehrt, wenn es an den Unterhaltszahler geht und der Eigenanteil entsprechend reduziert. Noch ein Hinweis: die Grenze für die Zahlung von Kindergeld liegt derzeit bei 25 Jahren.


    Herzlichst


    TK