Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.
von denen gab es in der Vergangenheit schon eine Reihe von Vorschlägen, umgesetzt nix
Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.
von denen gab es in der Vergangenheit schon eine Reihe von Vorschlägen, umgesetzt nix
von denen gab es in der Vergangenheit schon eine Reihe von Vorschlägen, umgesetzt nix
Stimmt, leider. Dies liegt an unseren gewählten Vertretern im Bundestag
Alles anzeigenIch habe ja immer mitgelesen und meine Selbständigkeit gibt mir kaum Zeit zum Schreiben aber jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben!
Da gibt es auch eine Heulsuse namens Frank Makowsky auf der Abgeordnetenwatch, der meint diesbezüglich alle Abgeordneten anschreiben zu müssen.
Was der aber scheinbar überhaupt nicht auf dem Schirm hat, ist das bei uns selbständigen noch zu 100 Prozent die Krankenversicherung bezahlt und abgezogen werden muss!
Also ist mein monatlicher Gewinn bzw. Jahresgewinn somit nur indirekt Netto ist.
Bei Beamten ist das doch glaube ich auch so? Während bei Angestellten (zumindest bei meinen beiden ist das so) vom Brutto alle Abzüge runtergehen und dann der (Netto)Auszahlungsbetrag bleibt wie er ist.
Ob man da jetzt von einer Privilegierung sprechen kann? Jeder sucht sich seinen Job selber aus und als selbständiger trage ich zu 100 Prozent auch noch das Risiko (Zahlungsausfälle, Insolvenz) statt mich jeden Monat über einen pünktlichen Gehaltseingang freuen zu können.
Aber diese Neidgedanke ist irgendwie typisch deutsch und bezeichnend für unsere Gesellschaft. Statt gemeinsam für ein Zustandekommen eines Gesetzes zu kämpfen zerfleischt man im Vorfeld Berufsgruppen.
Wo führt das hin wenn man anfängt zu Differenzieren, dass es Leute gibt, die im Osten wie ich auf dem Land leben und vielleicht im Westen in einer teuren Großstadt, wo es teurer ist und höherer Gehälter gezahlt werden und deshalb das Netto im Westen höher ist als im Osten?
Schon irgendwie komisch oder...??
Hallo Ron,
mir fallen folgende Dinge auf:
1) Du respektierst andere Meinungen nicht und beleidigst andere Personen mit Heulsuse
2) Du liest hier zwar mit, bringst Dich jedoch in keiner Weise ein, gibst Input oder trägst zu intelligenten Sachverhalten etwas bei
3) Obwohl Du Selbständig bist, erkennst Du nicht einmal, dass gerade der Selbständige bei der neuen Betrachtungsweise benachteiligt ist.
Schau Dir ruhig einmal die Stellungnahme des Anwaltverein dazu an.
Halt Dich bitte an Höflichkeiten und bring Dich ein, anstatt nur unqualifizierte Äusserungen von Dir zu geben oder andere Menschen zu beleidigen.
Bleib sachlich !
Hierzu ist die Stellungnahme des Anwaltvereins interessant.
Die Mitglieder des Ausschusses Familienrecht haben einige interessanten Aspekte in der Stellungnahme.
Interessant, und was steht da?
Ich gebe Meg recht, wenn das Gesetz verabschiedet ist, wird sich nichts mehr ändern.
Und gerade der Selbständige ist mit seinem Jahresüberschuss von 100 T€ zu 100 % in der Prüfung drin, weil es nämlich um die Summe Einkünfte geht und die ist bei einem Selbständigen geringer.
Die Stellungnahme des Anwaltvereins ist völlig richtig und spiegelt den Wahnsinn wieder.
Der EU gehört abgeschafft. Es ist die Aufgabe des Staates für die Kosten aufzukommen.
https://www.bundesanzeiger-ver…lastungsgesetz-31947.html
Guten Morgen,
Der Entwurf hat es in den Bundesanzeigerverlag gebracht. Ein positives Zeichen, so hoffe ich.
@all
Was wäre für EUCH denn eine "gerechte" Bemessungsgrundlagen, wenn man bei diesem Thema überhaupt von Gerechtigkeit sprechen kann?
Abgeschafft wird es sowieso nicht, aber wäre es gerechter vom:
1) zu versteuernden Einkommen auszugehen?
2) oder die Freibeträge einfach auf 4.000 € hochzusetzen?
3) oder die Kosten der Pflegeversicherung zu erhöhen und dafür den EU abzuschaffen?
Vielleicht ist jetzt die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, dass der EU gänzlich gestrichen wird.
Die Grenze macht gar kein Sinn mehr. Angeblich wird es nur noch wenige treffen, dann kann er auch ganz abgeschafft werden und der volkswirtschaftliche Schaden kann begrenzt werden. Die einen oder anderen Leistungsträger der Gesellschaft werden wieder 120% Leistung zeigen, Vollzeit arbeiten und Steuern bezahlen.
Prinzipiell würde ich den EU komplett abschaffen. Aber es muss weiter gedacht werden. Pflege, Gesundheit aber auch Energie, wohnen etc. muss von jedem kommerziellen Gedanken befreit werden. Wenn in diesen Bereichen profitorientiert gedacht wird, wird es immer unmoralisch und ungerecht. Wer mehr als einen würdigen Mindeststandard haben will, muss sich zusätzlich versichern oder über eigene Mittel finanziell absichern.
3) oder die Kosten der Pflegeversicherung zu erhöhen und dafür den EU abzuschaffen?
Wenn wir das Pflegeproblem als gesamtgesellschaftliches Problem sehen wollen, dann wohl dein Vorschlag 3!
Genau hier trennen sich die Meinungen aber gewaltig, denn Familie spielt im BGB eine große Rolle und es gibt nun mal die bekannten § !!!
Ich erinnere mich oft an den Satz, "warum soll ich für die Pflege deiner Mutter zahlen?"
1 und 2 wären nur Kosmetik für die geltenden Richtlinien. Wer bitte legt denn diese Grenze fest, denke mal an die Beiträge zu den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten etc.!
Nein, nur die Abschaffung kann eine gerechte Lösung sein! Das jetzt geplante Gesetz ist nur eine Beruhigungspille für den Großteil der bisher Betroffenen, wenn Sie denn unter 100tsd. € Einkommen liegen.
Die einen oder anderen Leistungsträger der Gesellschaft werden wieder 120% Leistung zeigen, Vollzeit arbeiten und Steuern bezahlen.
Das gilt dann aber auch für die "Gutverdiener" unter 100 tsd. €, das macht in der Masse bestimmt mehr aus, als der noch verbliebene Teil der Leistungsträger über der magischen Linie. Klar werden diese Leute dann gut rechnen und genau diese Marke im Auge behalten.
Man merkt also, keine gute Lösung für Alle aber eine gute Lösung für Viele.
LG frase
Wenn wir das Pflegeproblem als gesamtgesellschaftliches Problem sehen wollen, dann wohl dein Vorschlag 3!
so würde ich das nicht sehen, sondern die Pflegeversicherung hat mehrere Geburtsfehler, würden die beseitigt, dann sehen das ganze Thema anders aus,
aber
an diese Altlasten geht leider kein Politiker mehr ran, stattdessen wird immer mehr Geld in das System gepumpt
Servus
Ich habe gerade mit meiner Kostenstelle sprich dem LWL Münster gesprochen.
Ist anscheinend schon bei den Herren angekommen.
Ab dem 01.01.2020 wird nicht mehr der LWL sondern das Sozialamt direkt anfragen .
Meine Auskunft steht nach wie vor an da sie sich sehr schwierig gestaltet .
Wollte ich nur kurz mitteilen.
Lg
Hallo zusammen,
das Thema Elternunterhalt hat auch mich inzwischen voll im Griff.
Meine Schwester und ich sind uns darüber klar, dass wir leistungsfähig sind.
Da können wir rechnen wie wir wollen, der ungedeckte Betrag wird auf jeden
Fall von uns gefordert. Da wir kein Interesse daran haben dem Sozialamt unsere
wirtschaftlichen Verhältnisse detailliert mitzuteilen, habe wir beide ein Anschreiben
inkl. Steuerbescheid verfasst mit der Bitte um Berechnung des jeweiligen Anteil am
Unterhalt. Das Ergebnis wäre in etwa 50/50 gewesen.
Aber das Sozialamt sträubt sich, Wortlaut:
teile ich Ihnen mit, dass ich mich mit Ihrem Vorschlag so nicht einverstanden erklären
kann, da bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung Ihrer Mutter nicht ausschließlich
auf Ihre Einkommen abgestellt wird.
Es steht Ihnen jedoch frei sich mit Ihrer Schwester auf einen Betrag zu verständigen.....
Meine Fragen dazu wären:
In Erwartung der Änderungen der Einkommensgrenze: Kann man die freiwillige Zahlung
wieder einstellen wenn die Einkommensgrenze auf 100.000 € erhöht wird ?
Sollte man überhaupt freiwillig zahlen ?
ich muss mich aktuell wirklich in Geduld üben...gar nicht so einfach.
Aktuell zahl ich wirklich einen geringen Beitrag von 77€ monatlich.
Da ich aber dieses und letztes Jahr sowohl Gehaltserhöhungen als auch diverse einmal-Provisionszahlungen bekommen habe (arbeite als Verwaltungsangestellte im Autohaus und bekomme Provision wenn ich Neu-Kunden vermittle), habe ich mir grob errechnet, dass es ab der nächsten Prüfung 200-300 € monatlich wären, die ich als Unterhalt ans Sozialamt abstottern darf. Doch um einiges mehr...zumal die Provisionszahlungen unter Umständen ja nächstes Jahr nicht in selber höhe fließen werden, ich weniger verdiene als dieses Jahr.
Nächste Prüfung wird wohl im November kommen, da mich das SA alle 2 Jahre prüft.
Und dann eben auch weil mein Freund und ich uns Eigentum anschaffen wollen oder gar auch heiraten wollen...aber ich möchte nicht, dass er unter meiner Unterhaltsverpflichtung leidet.
Ich hoff so sehr, dass das Gesetz durchgeht Dann können wir in Ruhe unsere Zukunftsplanung angehen
Stellungnahmen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz nun auf HP BMAS veröffentlicht
Ich habe die Stellungnahmen mal quergelesen. Die klingen doch alle sehr positiv.
Hoffentlich sehen das die Länder bzw. der Bundesrat auch so.
Sachs : hast du denn noch etwas von dem Landkreistag gefunden?
LG frase
hast du denn noch etwas von dem Landkreistag gefunden?
Leider nicht, dass würde mich brennend interessieren, welche Einwände die geltend gemacht haben.
Habe auch schon dort die Pressestelle angeschrieben, die mir mitgeteilt hat, dass die Stellungnahme nicht an Dritte herausgegeben wird
Solange die nicht auf der Homepage vom BMAS ist, ist das nur gut. Der Termin für die Stellungnahmeabgabe ist vorbei.
Keine schlafenden Hunde wecken:-)
In Erwartung der Änderungen der Einkommensgrenze: Kann man die freiwillige Zahlung
wieder einstellen wenn die Einkommensgrenze auf 100.000 € erhöht wird ?
Sollte man überhaupt freiwillig zahlen ?
ich würde dem Sozialamt bei Einführung der 100.00 € Grenze eine Mitteilung machen, Einkommen liegt unter 100.000 € und die letzte Jahreslohnsteuerbescheinigung beifügen
jeder Unterhaltspflichtige zahlt letztendlich freiwillig, sofern er von einem Gericht nicht verurteilt wurde,
wenn ein Unterhaltspflichtige mit der Zahlungsaufforderung einverstanden ist, dann sollte er zahlen,
was sollte er sonst tun?
Alles anzeigenHallo zusammen,
das Thema Elternunterhalt hat auch mich inzwischen voll im Griff.
Meine Schwester und ich sind uns darüber klar, dass wir leistungsfähig sind.
Da können wir rechnen wie wir wollen, der ungedeckte Betrag wird auf jeden
Fall von uns gefordert. Da wir kein Interesse daran haben dem Sozialamt unsere
wirtschaftlichen Verhältnisse detailliert mitzuteilen, habe wir beide ein Anschreiben
inkl. Steuerbescheid verfasst mit der Bitte um Berechnung des jeweiligen Anteil am
Unterhalt. Das Ergebnis wäre in etwa 50/50 gewesen.
Aber das Sozialamt sträubt sich, Wortlaut:
teile ich Ihnen mit, dass ich mich mit Ihrem Vorschlag so nicht einverstanden erklären
kann, da bei der Berechnung der Unterhaltsverpflichtung Ihrer Mutter nicht ausschließlich
auf Ihre Einkommen abgestellt wird.
Es steht Ihnen jedoch frei sich mit Ihrer Schwester auf einen Betrag zu verständigen.....
Meine Fragen dazu wären:
In Erwartung der Änderungen der Einkommensgrenze: Kann man die freiwillige Zahlung
wieder einstellen wenn die Einkommensgrenze auf 100.000 € erhöht wird ?
Sollte man überhaupt freiwillig zahlen ?
Ich vermute mal, dass die die Haftungsanteile nur berechnen können, wenn die jeweiligen abzugsfähigen Kosten belegt sind.