Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Das war keine Werbung, sondern eine Information, und ich habe sauber recherchiert. Das ist ihr Thema, wenn sie das so werten. Ich wollte auf eine positiven, hoffnungsvollen Impuls von der Politik hinweisen, für die, die von Elternunterhalt betroffen sind, weil ich weiß, wie schwierig das ist. Und dafür plädieren, zu kämpfen, dieses Vorhaben mit Betroffenen durchzusetzen. Ich kann auch nichts dafür, wenn dieses Thema von Parteien geregelt wird, und später dann konret als rectliche Angelegenheit in Form eines Auskunftsersuchens in den Briefkästen der Unterhaltspflichtigen landet. Es gibt einen großen Unterschied zwischen Information und Werbung, und ich habe garantiert nichts mit der CDU am Hut.

  • Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, @timekeeper. Seit heute ist der Umstand in der Koalitionsvereinbarung. Wir durchgesetzt, dass erst ab 100.000 Euro Jahresgehalt auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen wird, ist das der größte politische Durchbruch für die Betroffenen. Und Sie verurteilen dies als Werbung? ?(

  • Eine Koalitionsvereinbarung wurde heute nicht beschlossen, sondern ein "Positionspapier" verabschiedet. Egal wie man es nennt, ich kann das Papier nicht finden.
    Kann man den Link zu diesem Dokument hier nicht posten?
    Gerne auch per private Nachricht :)

  • Eine Koalitionsvereinbarung wurde heute nicht beschlossen, sondern ein "Positionspapier" verabschiedet.


    Nein, es sind die Ergebnisse der Sondierungsgespräche und somit Basis für die Koalitionsvereinbarung.

  • Hast ne PN.



    Falls Du eine "Konversation" meinst, so habe ich unter Konversationen keine neue Nachricht. Oder wie hast Du die PN verschickt?


    Zum Thema "Parteienwerbung". Es wäre wirklich unerwartet, daß die CDU eine solche Position vertreten würde. Das Thema wurde schon in der Vergangenheit in den "Elternunterhalt"-Foren diskutiert, ich meine auch auf abgeordnetenwatch. Es war angeblich eine der SPD Positionen gewesen, erst ab 100.000 Elternunterhalt greifen zu lassen. Die CDU war immer dagegen.


    Grüße,
    M

  • Ich habe inzwischen Deine Nachricht gefunden, valdifra :)
    Mit etwas Mühe dann auch das "Sondierungspapier" im Internet auch, es gibt Treffer im google.
    Von welcher Partei welcher Vorschlag im "Sondierungspapier" kommt kann man zwar nicht sagen, aber es gibt tatsächlich den Vorschlag mit 100.000 Euro
    Danke,
    M

  • Ich kannte die CDU Haltung bis jetzt eher so:


    http://daserste.ndr.de/panoram…t,elternunterhalt113.html

    Zitat

    ?
    Wir haben in der BRD eine klare Rechtslage: Eltern haften für ihre Kinder, aber auch Kinder müssen unter bestimmten Umständen für ihre Eltern einstehen in der Haftungskette. Ich glaube auch, dass wir diesen Haftungsgrundsatz nicht aufgeben dürfen", so Karl-Josef Laumann



    http://daserste.ndr.de/panoram…n,elternunterhalt111.html

    Zitat


    Für den Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), ist der behördlich erzwungene Elternunterhalt mehr eine Frage der Finanzierung: “Individuell kann ich jeden verstehen, der nicht für einen Rabenvater zahlen will, aber ich sehe politisch keine Möglichkeit, die Gesetze zu ändern, weil ich den Grundsatz, dass auch Kinder für den Vater einstehen müssen, richtig finde, und weil ich auch nicht weiß, wie man das sonst bezahlen soll“. Bei diesem Zugriff auf die Kinder geht es also nicht um die Stärkung der Familie. Es geht um die Entlastung der Sozialämter.

  • Jetzt müssen sie es nur noch umsetzen. Die Regelung entspräche dann der Sozialhilfe "Hilfe zum Lebensunterhalt". Hier werden Kinder auch erst ab 100.000 Brutto zur Zahlung verpflichtet. Das würde die "Probleme" für 90% der Betroffenen lösen.

  • Und die anderen 10% der Betroffenen?


    Falls die Regelung in etwa dem § 43 SGB XII (5) entsprechen sollte, wie bei der Grundsicherung: es gäbe eine gewisse Unlogik.
    Wenn jemand 99500 Euro verdient, zahlt er/sie 0 Euro Elternunterhalt. Jemand der 102000 verdient, zahlt 10 Tausend Euro Elternunterhalt jährich in der Höhe der Grundsicherung, falls er/sie nach der Prüfung der Unterhaltsfähigkeit dazu in der Lage ist.
    Eine relativ kleinere Änderung im Einkommen des UHP führt zu einer maximalen Änderung der Unterhaltspflicht

  • Ich bin da zuversichtlicher. Warum sollten die das in die Vereinbarung aufnehmen, wenn sie es nicht bringen. Dann wäre weglassen der einfachere Weg. Die Wahlen sind ja gelaufen.....

  • Gelten die 100.000 EUR auch für Ehepaare? Dann würden die Verheirateten gegenüber den Singles benachteiligt...
    Und: sind die 100.000 schon das bereinigte Brutto?