Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Alles was bekannt ist:


    Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD
    Finale Fassung 12.01.2018

    Zitat

    ?
    Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden

  • War das aber nicht schon immer so oder was hat sich hier geändert oder soll sich hier ändern?


    Das war bisher nur für Grundsicherung im Alter so, aber nicht für Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit. Bei letzterem zahlen auch 08/15-Leute.

  • Zitat


    Unterhaltsrückgriff nur bei sehr hohen Einkommen Erklärtes Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war es, für Ältere und Erwerbsgeminderte die Hürden bei der Beantragung der Sozialhilfe-Leistungen abzubauen. Der ursprüngliche Regelungsvorschlag sah daher sogar einen völligen Verzicht auf die Prüfung von Unterhaltsansprüchen der Leistungsbezieher gegenüber ihren Angehörigen vor. Die Grenze von 100.000,00 € Bruttoeinkommen ist im Gesetzgebungsverfahren als Kompromiss eingeführt worden, um sozialpolitisch schwer akzeptable und potenziell stammtischträchtige Ergebnisse (Staatsknete für erwerbsgeminderten Millionärssohn) zu vermeiden. Nur bei ganz hohen Einkommen sollte der Grundsatz durchbrochen werden, dass für den Unterhalt von alten und nicht erwerbsfähigen Menschen außerhalb von (Pflege-)Einrichtungen die staatliche Gemeinschaft zuständig ist. Dieses Ziel würde bei der Zusammenrechnung des Einkommens von Ehegatten verfehlt.


    Zu diesem Thema siehe auch:


    https://www.geldtipps.de/geld-…en-einzelnen-angehoerigen


    https://www.anwalt.de/rechtsti…n-kind-zahlen_075027.html

  • War das bei der Grundsicherung so, dass die 100.000 bei Ehepaaren oder Singles gilt?



    Das bezieht sich bei der Grundsicherung nur auf das Einkommen den Unterhaltspflichtigen und nicht das Haushaltseinkommen. Ich habe leider keine Quelle parat, das wurde aber mal gerichtlich klargestellt (die Begründung war in etwa, da ansonsten das Ziel der Regelung verfehlt würde).

  • Oh gut! Falls du es nochmal findest wäre ich dir sehr dankbar. Allerdings geht es hier in dem Sondierungspapier ja nicht um die Grundsicherung sondern jedweden Unterhalt

  • War das bei der Grundsicherung so, dass die 100.000 bei Ehepaaren oder Singles gilt?


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/43.html
    "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet"


    Es geht um die unterhaltspflichtigen Personen, nicht um das Einkommen deren Ehepartner

  • Nein. Steht im Vertrag drin:


    Zeile 4061 Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab ei4062 nem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.


    Es ist nur die Frage wann es umgesetzt wird innerhalb der Legistaturperiode.

  • Im aktuellen Koalisitionsvertrag von heute (07.02.2018) steht es ebenfalls drin.


    Link vom Handelsblatt
    http://www.handelsblatt.com/do…tionsvertrag_7-2-2018.pdf


    Textziffer 4498f. "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden."




    Muss das erst in einem konkreten Gesetz oder Erlass ratifiziert werden oder erlangt es de facto durch den Koalitionsvertrag schon seine Wirkung? Das Wort künftig würde dies indizieren.

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, dass das in einem Gesetz verankert werden muss, ähnlich wie bei der Grundsicherung.
    Wahrscheinlich wird man § 43 SGB XII modifizieren.


    Da werden wir noch etliche Jahre warten müssen.


    Gruß
    awi

  • naja "etliche Jahre" werden es nicht werden. Die Legislaturperiode läuft nur noch 3,5 Jahre. Ich denke auch nicht, dass die Sozialämter so viel Ressourcen in die Prüfungen stecken, wenn absehbar ist, dass die Regelungen in dieser Legislatur geändert werden.

  • Sonntag: 11.2.2018 , 11: 50 Uhr


    Ich habe mir soeben den "Stammtisch" im BR angeschaut.
    Prominenter Gast: Horst Seehofer
    Er bemängelt den Elternunterhalt in der aktuellen Form.
    Ich zitiere aus dem Gedächtnis: "Die 100.000 EUR Grenze muss noch dieses Jahr kommen.."


    Wo war denn die CSU in den letzten Jahren?
    Es wurden schon etliche Petitionen eingereicht.
    Alle wurden abgelehnt, da kein Handlungsbedarf bestünde.

  • Ach, der alte neue Heimatminister... Was genau soll das überhaupt sein?
    Haben die Bayern so ein verstärktes Problem mit dem Thema oder wieso kommt der Vorstoß jetzt aus der CSU Ecke?


    PS: Was haben die nur immer mit "Grenze", "Obergrenze" usw?

  • Sonntag: 11.2.2018 , 11: 50 Uhr


    Prominenter Gast: Horst Seehofer
    Er bemängelt den Elternunterhalt in der aktuellen Form.
    Ich zitiere aus dem Gedächtnis: "Die 100.000 EUR Grenze muss noch dieses Jahr kommen.."


    Wo war denn die CSU in den letzten Jahren?



    https://www.finanzen.de/news/1…en-pflegekosten-entlasten
    23.08.16


    Wenn Pflegebedürftige ihre benötigte Pflege nicht selbst bezahlen können, werden unter bestimmten Bedingungen ihre Angehörigen, besonders die Kinder, in die Pflicht genommen. In der vergangenen Woche brachte die CSU den Plan auf den Weg, zur finanziellen Entlastung eine Einkommensgrenze beim Elternunterhalt festzulegen. Demnach sollen Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro dazu verpflichtet sein, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen. So will man die Angehörigen vor finanzieller Überlastung schützen.
    Bundesregierung weist CSU-Vorhaben zurück...

  • Hallo Meg,


    du hättest auch die weitere Passage dieses Artikels einstellen sollen.


    Bundesregierung weist CSU-Vorhaben zurück
    Das Vorhaben der CSU sollte per Bundesratsinitiative verhandelt werden. Doch die Bundesregierung hat der Forderung bereits widersprochen.


    Man kann natürlich leicht wählerwirksam etwas fordern, wenn man davon aus geht, dass das keine Chance im Bundestag hat.
    Ich befürchte, das wird jetzt wieder so sein.
    Die schwarze 0 hat Vorrang.


    Gruß
    awi

  • War doch abzusehen. Politiker gönnen sich mal einfach so höhere Diäten, von heute auf morgen.
    Der kleine Mann darf aber weiterhin zahlen.
    Gerade ein Mitte Zwanzigjähriger wird durch die Elternunterhaltsgeschichte massiv eingeschränkt.
    Willkommen in Deutschland.

  • Man kann natürlich leicht wählerwirksam etwas fordern, wenn man davon aus geht, dass das keine Chance im Bundestag hat.
    Ich befürchte, das wird jetzt wieder so sein.
    Die schwarze 0 hat Vorrang.


    So einfach ist es dieses Mal nicht. Im Vergleich zur letzten Legislatur steht es im Koalitionsvertrag. Darauf kann sich die CSU berufen.