Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Es bringt gar nichts, wenn ein SPD Abgeordneter sagt: Die .... sind zuständig.


    Wir benötigen ein Ministerium, welches klar sagt: "Wir sind zuständig"


    Das BMAS (Heil) fühlt sich zumindest NICHT zuständig. Die habe mir bereits vor Wochen geantwortet.


    1. Wir müssen den finden, der den Ball auffängt.


    2. Ggf kommunizieren in der Presse, das dieses Wahlversprechen nicht umgesetzt wird ( dann wird sich wohl wer melden )


    3. Die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle bis zur SGB Änderung fördern von 1.800 auf 3.000
    ...................


    Es gibt derzeit keinen Druck durch die Öffentlichkeit, daher ist es Prio C, wenn überhaupt.


  • 1. Es hat nicht EIN Abgeordneter gesagt, sondern die SPD Bundestagsfraktion. Das ist ein Unterschied.


    2. JEDER der sich wünscht etwas zu ändern ist aufgefordert die Dinge selbst anzugehen. Die Attitüde "Hilflos" ist sicher nicht hilfreich.


    3. Auf die Erhöhung der Selbstbehalte hat man als Bürger keinen Einfluss. Auch der Bundestag hat hier keine direkte Handhabe. Die Erzeugung gesammelter Aufmerksamkeit von Betroffenen bei Personen und Parteien, die wirklich etwas zu ändern vermögen, ist wohl vielversprechender.


    4. Wie wäre es denn Herrn Heil mit der Aussage der SPD Bundestagsfraktion zu konfrontieren? So einfach kommen sie dann nicht aus der Nummer heraus...

  • Es bringt gar nichts, wenn ein SPD Abgeordneter sagt: Die .... sind zuständig.


    Nicht den Mut verlieren! Es bringt sehr wohl etwas, wenn sich Politiker für diese Änderung aussprechen!


    Zitat

    Wir benötigen ein Ministerium, welches klar sagt: "Wir sind zuständig"


    Das BMAS (Heil) fühlt sich zumindest NICHT zuständig. Die habe mir bereits vor Wochen geantwortet.


    1. Wir müssen den finden, der den Ball auffängt.


    Vielleicht der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag? Hast du dort schon hingeschrieben?
    https://www.bundestag.de/arbeit


    Zitat

    2. Ggf kommunizieren in der Presse, das dieses Wahlversprechen nicht umgesetzt wird ( dann wird sich wohl wer melden )


    3. Die Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle bis zur SGB Änderung fördern von 1.800 auf 3.000
    ...................


    Es gibt derzeit keinen Druck durch die Öffentlichkeit, daher ist es Prio C, wenn überhaupt.


    Was allerdings bislang wenig Resonanz gebracht hat: Im Fall des Heimkindes, das kürzlich vor Gericht gewonnen hat, zieht das Sozialamt den Fall in die nächste Instanz. Die Argumentation spricht für sich.


    Also, du bist nicht hilflos:

    • Ausschuss für Arbeit und Soziales anschreiben
    • Herrn Heil anschreiben
    • deine lokalen Abgeordneten anschreiben
    • vielleicht auch Oppositionspolitiker anschreiben?
    • uns bei der Zusammenstellung von Infos unterstützen (siehe oben)
  • Wenn man "hilfos" ist, stellt man jetzt alles ein und verkrümelt sich in seiner Ecke. Alternative 2 wäre es den Herrn MdB Heil mit der Aussage der SPD Bundestagsfraktion zu konfrontieren, der er ja selber angehört.

  • Valdfrida, unterlass bitte Deine unterschwelligen Kommentare auf meinen Nick. Du verlässt hier die Sachebene.


    Hilfreich wäre, mir einen Namen zu nennen, wer von der Bundestagsfraktion Dir diese Antwort gegeben hat und vor allem....woher er das weiss.


    Der, der etwas behauptet, sollte m.E. auch den Nachweis erbringen.


    Ich Herrn Heil schlecht sagen, da gibt es wen im Forum, der hat gesagt, die (gesamte?) Bundestagsfraktion behauptet aber Sie sind verantwortlich.


    Das ist nicht meine Art, da brauche ich schon einen Angriffspunkt und dann übernehme ich das.


  • @Hilflos : Bitte entschuldige, Du hast Recht. Die Antwort kam direkt vom Kontakt der Bundestagsfraktion der SPD: Bundestagsfraktion SPD: buergerservice@spdfraktion.de. Mir hat dort eine Frau Mayerosch in dessen Auftrage geantwortet. Bitte nichts für ungut. Bei Bedarf schicke ich Dir die komplette Mail per PM.

  • Martin Hillebrecht ist m.E. der beste Kenner des Elternunterhalts und der damit verbundenen Problematik. Er war aktives Mitglied in einem anderen Elternunterhaltsforum, das inzwischen aber eingestellt wurde.


    Ich habe von ihm jede Menge gelernt. Ich empfehle auch sein Buch "Aszendentenunterhalt, eine Kritik der normativen Grundlagen". Dieses Buch baut auf seiner Dissertation zu dem gleichen Thema auf.


    Mal zwei Zitate:

    Zitat

    Je höher die soziale Schichtzugehörigkeit der Eltern, desto unwahrscheinlicher wird es jedoch, dass diese jemals unter die Grenze des Existenzminimums abrutschen und damit unterhaltsberechtigt werden. Das Damoklesschwert des Elternunterhalts schwebt realiter nur über den Nachkommen aus unteren sozialen Schichten, während Kinder aus begüterten Elternhäusern von jeglicher Zahlungspflicht befreit sind. Der Elternunterhalt trägt damit in nicht unerheblicher Weise zur Verfestigung von sozialen Strukturen sowie zur Fortschreibung des sozialen Status der Eltern bei den Kindern bei. Sobald es Kinder aus sozial benachteiligten Familien geschafft haben, durch Begabung und Fleiß die Fesseln ihrer Herkunft abzuschütteln, und zu bescheidener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gelangt sind, werden sie durch die Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern wieder finanziell zurückgeworfen und im sozialen Aufstieg behindert.


    Zitat

    Zur Begründung des Elternunterhalts wird dabei sehr häufig das fiskalische Argument bemüht, nach dem der Staat finanziell nicht in der Lage sei, den Unterhaltsbedarf der Eltern mit öffentlichen Mitteln zu decken, und eine Abschaffung des Rechtsinstituts zu immensen Mehrausgaben in der Sozialhilfe führen würde. Allerdings beruht dieses Argument auf einer rein spekulativen Basis. Es wurde bislang noch niemals untersucht, welche haushalterischen Wirkungen der Sozialhilferegress beim Elternunterhalt tatsächlich entfaltet. Eine massive Entlastungswirkung der öffentlichen Kassen wird vom juristischen Schrifttum und der Politik vielmehr einfach unkritisch vorausgesetzt. Die von mir durchgeführte ökonomische Analyse wies jedoch nach, dass die fiskalische Bedeutung des Elternunterhalts von Wissenschaft und Politik aßlos überschätzt wird. Selbst unter günstigsten Annahmen werden durch den Sozialhilferegress max. 12 Mio. € pro Jahr an fiskalisch wirksamen Einnahmen generiert. Dies begründet sich nicht zuletzt durch die sehr hohen Verwaltungskosten, die für die Bearbeitung der Regressfälle bei den Sozialhilfeträgern entstehen. Diese 12 Mio. € sind im Hinblick auf die Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte bedeutungslos; sie entsprechen nicht einmal 0,002% des Gesamtsteuerauf-kommens. Ein Wegfall der Einnahmen aus übergeleiteten Elternunterhaltsansprüchen würde vermutlich noch nicht einmal bemerkt, geschweige denn die öffentlichen Haushalte in eine ernsthafte Schieflage bringen. Zudem ließen sich die fehlenden Einnahmen leicht gegenfinanzieren. Bereits eine Erhöhung des monatlichen Pflegeversicherungsbeitrages um 2 Cent (!) pro Beitragszahler würde die offenen Pflegekosten der bedürftigen Elternteile vollständig gegenfinanzieren. Auch ansonsten stellt sich die Rechtspraxis des Sozialhilferegresses als denkbar ineffizient dar. Infolge der notwendigen Aufwendungen für Prüfung, Festsetzung und Beitreibung der Ansprüche (Transaktionskosten) liegen die gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtskosten des Elternunterhalts deutlich höher als bei einer alternativen Finanzierung des Lebensunterhalts der bedürftigen Eltern aus dem allgemeinen Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen. So beträgt die Verwaltungskostenquote bei den von Bund und Ländern erhobenen Steuern durchschnittlich 1,7%, während sie beim Elternunterhaltsregress mehr als 35% ausmacht. Die Erzielung von Einnahmen mittels Sozialhilferegresses ist damit mehr als 20-mal so teuer wie eine vergleichbare Steuererhebung. Aus der Perspektive einer ökonomischen Analyse des Rechts stellt sich der Elternunterhalt als im höchsten Maße unwirtschaftlich und
    unvernünftig dar.


    Dr. Martin Hillebrecht, Kinder haften für ihre Eltern. Gibt es eine normative Rechtfertigung des Staates, Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer bedürftigen Eltern in Anspruch zu nehmen?

  • Die Antwort kam direkt vom Kontakt der Bundestagsfraktion der SPD: Bundestagsfraktion SPD: buergerservice@spdfraktion.de. Mir hat dort eine Frau Mayerosch in dessen Auftrage geantwortet. Bitte nichts für ungut. Bei Bedarf schicke ich Dir die komplette Mail per PM. [/quote]


    Super, Danke Dir. Magst Du mir bitte die mail per pn zukommen lassen?


    Anbei die Antwort vom Ministerbüro Hubertus Heil, auch wenn die vielleicht Äpfel mit Birnen vermischt haben.


    Sehr geehrter Herr xy,


    im Namen von Herrn Bundesminister Hubertus Heil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.


    Nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung fällt der von Ihnen angesprochene Sachverhalt „Elternunterhalt_Schonvermögen“ nicht in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales, sondern ist auf Bundesebene dem Fachbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ministerium. Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzMohrenstraße


    3710117 BerlinE-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Rita Kätzel MinisterbüroBundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 49,
    10117 BerlinTel:
    030 18 527-0Fax 030 18 527-2328
    rita.kaetzel@bmas.bund.de




    Ich fasse zusammen:


    Wir haben 1) eine personifizierte Nachricht der SPD Bundestagsfraktion, die anmerkt, dass BMAS zuständig ist und 2) eine personifizierte Mail, vom BMAS (direktes Ministerbüro), die anmerkt, dass BMAS nicht zuständig ist.


    Mein To Do =>


    Ich werde beide in einer Mail anschreiben, mit der Bitte um Stellungnahme. Einer von beiden scheint eine Fehlinformation zu haben.


    Dadurch wird zumindest die Zange etwas enger.


    Dies wäre auch ein schöner Presseartikel, wenn Heil nicht weiss, was er zu tun hat, obwohl die Fraktion es weiss, der er angehört.

  • Vertragt euch - wir müssen zusammenhalten 8)


    Gerade entdeckt:
    https://epetitionen.bundestag.…7/_02/Petition_82018.html


    Die Diskussion bringt das typische Argument: Bei den bereits so hohen Freibeträgen muss eh kaum einer zahlen.


    Die Argumente sind die wichtig.


    Im Koalitionsvertrag steht ein Auftrag. Dieser muss umgesetzt werden. Die Erhöhung der Freibeträge wäre nur ein Vorgreifen um hier den Prozess zu beschleunigen.


    Ob das alles Sinnvoll ist oder nicht steht nicht mehr zur Diskussion. Wäre es das nicht, würde es nicht im Koalitionsvertrag stehen.


    Der Hebel ist:


    Möchte die CDU/SPD die erste Wahllüge publizieren und durch "nicht handeln" den Prozess in die Länge ziehen?


    Dies ist die Frage für eine öffentliche Diskussion.


    Die Petition ist enorm und ich habe dran teilgenommen. Auch dies kann im Sommerloch für Medien eingesetzt werden.

  • Die Antwort kam direkt vom Kontakt der Bundestagsfraktion der SPD: Bundestagsfraktion SPD: buergerservice@spdfraktion.de. Mir hat dort eine Frau Mayerosch in dessen Auftrage geantwortet. Bitte nichts für ungut. Bei Bedarf schicke ich Dir die komplette Mail per PM.


    Super, Danke Dir. Magst Du mir bitte die mail per pn zukommen lassen?


    Anbei die Antwort vom Ministerbüro Hubertus Heil, auch wenn die vielleicht Äpfel mit Birnen vermischt haben.


    Sehr geehrter Herr xy,


    im Namen von Herrn Bundesminister Hubertus Heil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage.


    Nach der Geschäftsverteilung der Bundesregierung fällt der von Ihnen angesprochene Sachverhalt „Elternunterhalt_Schonvermögen“ nicht in die Zuständigkeit des Bundesminis-teriums für Arbeit und Soziales, sondern ist auf Bundesebene dem Fachbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuzuordnen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Ministerium. Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzMohrenstraße


    3710117 BerlinE-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
    Mit freundlichen Grüßen
    Rita Kätzel MinisterbüroBundesministerium für Arbeit und SozialesWilhelmstraße 49,
    10117 BerlinTel:
    030 18 527-0Fax 030 18 527-2328
    rita.kaetzel@bmas.bund.de




    Ich fasse zusammen:


    Wir haben 1) eine personifizierte Nachricht der SPD Bundestagsfraktion, die anmerkt, dass BMAS zuständig ist und 2) eine personifizierte Mail, vom BMAS (direktes Ministerbüro), die anmerkt, dass BMAS nicht zuständig ist.


    Mein To Do =>


    Ich werde beide in einer Mail anschreiben, mit der Bitte um Stellungnahme. Einer von beiden scheint eine Fehlinformation zu haben.


    Dadurch wird zumindest die Zange etwas enger.


    Dies wäre auch ein schöner Presseartikel, wenn Heil nicht weiss, was er zu tun hat, obwohl die Fraktion es weiss, der er angehört.[/quote] Der Heil und seine Truppe ist echt blöde. Ich habe eine E-MAIL vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, welche auf das BAMS verweist. Kann man nur den Kopf schütteln....

  • Mal ne Frage in die Runde...


    ich hatte vor längerem mal eine Statistik gesehen in der die Zahl der Fälle in denen Kinder tatsächlich für den Pflegeunterhalt der Eltern aufkommen mussten sehr gering war...
    Bevor nämlich die Kinder in Anspruch genommen werden sind zuallererst einmal größere Vermögen aufzulösen was in der Praxis viel häufiger vorkommt als der Rückgriff auf die Kinder.


    Im Durchschnitt 2015 mussten Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhaltsleistungen in Höhe von 87€ / Jahr, also ~7 €/ Monat zuzahlen...


    30% der Pflegebedürftigen beziehen Sozialleistungen, der Rest bezahlt das entweder aus eigenem Vermögen oder die Beihilfe (z.b. bei Beamten) zahlt...
    Ich glaube es gibt wichtigeres als dieses Gesetz zu verabschieden...


    In 99% der Fälle wäre es für den "Gutverdiener" sinnvoller das Elterliche Vermögen vor der Inanspruchnahme der Pflege in Sicherheit zu bringen und dann freiwillig einen kleinen Beitrag zur Pflege zu bezahlen...


    lg Thomas

  • ich hatte vor längerem mal eine Statistik gesehen in der die Zahl der Fälle in denen Kinder tatsächlich für den Pflegeunterhalt der Eltern aufkommen mussten sehr gering war...


    Quelle?

    Zitat

    Bevor nämlich die Kinder in Anspruch genommen werden sind zuallererst einmal größere Vermögen aufzulösen was in der Praxis viel häufiger vorkommt als der Rückgriff auf die Kinder.


    Quelle?

    Zitat

    In 99% der Fälle wäre es für den "Gutverdiener" sinnvoller das Elterliche Vermögen vor der Inanspruchnahme der Pflege in Sicherheit zu bringen und dann freiwillig einen kleinen Beitrag zur Pflege zu bezahlen...


    Quelle?


    Was hilft mir deine Statistik? Meine Eltern haben kein Vermögen, das ich hätte "in Sicherheit" bringen können.


    Zitat

    Im Durchschnitt 2015 mussten Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhaltsleistungen in Höhe von 87€ / Jahr, also ~7 €/ Monat zuzahlen...


    Quelle?


    Der Einzelfall kann vom Durchschnitt abweichen. Hast du junge Eltern im Pflegeheim, für die du möglicherweise jahrzehntelang zahlen darfst?


    Zitat

    30% der Pflegebedürftigen beziehen Sozialleistungen, der Rest bezahlt das entweder aus eigenem Vermögen oder die Beihilfe (z.b. bei Beamten) zahlt...
    Ich glaube es gibt wichtigeres als dieses Gesetz zu verabschieden...


    Danke, deine Statistik hat mir sehr geholfen. Jetzt geht es mir besser!

  • folgend mal eine Berechnung (Quelle Biallo.de)

    Zitat aus Biallo.de:


    Beispiel 1:
    Familie: Alleinverdiener Peter Hübner ist verheiratet. Er hat eine 14-jährige Tochter und einen 13-jährigen Sohn.
    Sein monatlicher Nettoverdienst beträgt 3.800 Euro.
    Für den Heimplatz seiner Mutter, deren einziges Kind er ist, zahlt das Sozialamt pro Monat 1.000 Euro.


    So berechnet sich der Selbstbehalt von Peter Hübner:
    Selbstbehalt für Peter 1.800 Euro*
    Selbstbehalt für seine Ehefrau (Mindestbetrag) 1.440 Euro**
    Selbstbehalt für seine Tochter 535 Euro***
    Selbstbehalt für seinen Sohn 535 Euro***
    Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) 267 Euro (5 Prozent von 5.350 Brutto)****
    Pauschale für berufliche Aufwendungen 190 Euro*****
    Selbstbehalt insgesamt 4.858 Euro


    Da der Selbstbehalt weit höher ist als der monatliche Nettoverdienst, bestehen keine Unterhaltsansprüche der Mutter. Erst bei einem Nettoverdienst
    von über 5.000 Euro, würde in diesem Fall Unterhaltspflicht bestehen.
    Zur Erklärung: In diesem Fall würde auch Kindern ein höherer Selbstbehalt zustehen und es würden höhere Pauschalen für berufliche Aufwendungen anerkannt.

    Beispiel 2:
    Single: Corinna Neumann ist berufstätig und hat keine Kinder. Für Corinnas Mutter zahlt das Sozialamt
    pro Monat 1.100 Euro.

    So berechnet sich der Eigenanteil von Corinna:
    Corinnas monatlicher Nettoverdienst 2.594 Euro
    Selbstbehalt für Corinna 1.800 Euro*
    Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) 225 Euro (5 Prozent von 4.500 brutto)****
    Pauschale für berufliche Aufwendungen 130 Euro*****
    Mehrbetrag für Miete, die 450 Euro übersteigt 105 Euro
    Kredit für Einbauküche (monatlich) 200 Euro
    Selbstbehalt insgesamt 2.460 Euro
    Corinna werden für ihren angemessenen Lebensunterhalt nach den Rechenregeln fürs Unterhaltsrecht 2.460 Euro netto monatlich zugestanden.
    Tatsächlich beträgt ihr monatliches Nettoeinkommen 2.594 Euro. Dies sind 134 Euro mehr. Mit der Hälfte hiervon – also mit 67 Euro – muss sie sich
    an den monatlichen Heimkosten ihrer Mutter beteiligen.


    Wie man dem o.g. Beispiel entnehmen kann ist im Falle von Peter Hübner erst ab einem Einkommen von 60tsd€ Netto, also ~90tsd Brutto mit einer Unterhaltsplficht zu rechnen...


    lg Thomas

  • Und was würde Peter Hübner zahlen, wenn er nicht verheiratet wäre und keine Kinder hätte?


    Und wo ist nun die Quelle zu deiner Statistik? Du postest Tatsachenbehauptungen, ohne sie zu belegen. Das ist nicht redlich.


    Ausserdem lässt sich deine Argumentation auch umkehren: Wenn Elternunterhalt so selten ist und sich sowieso kaum lohnt ("Im Durchschnitt [...] ~7 €/ Monat"), wozu dann der ganze Verwaltungsaufwand? Und die vielen Gerichtsverfahren? Das lohnt sich doch volkswirtschaftlich nicht.


    Argumente (mit Quellenangabe):
    Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ok... ich versuchs mal...


    in Deutschland gibt es im Alter von 0 - 100 Jahren ~870tsd Pflegebedürftige der Stufen II und III und 470tsd davon erhalten Pflegegeldleistungen...


    Rechnet man die Jüngeren Altersklassen raus dann ergibt sich ein anderes Bild...


    Im Alter von 65 bis > 100 sind es nämlich "nur" noch 375tsd die Geldleistungen beziehen, denen stehen gegenüber gemeldete 796tsd die offiziell in Pflegeheimen sind.


    http://www.gbe-bund.de/oowa921…&D.987=1000510&D.756=5552


    http://www.gbe-bund.de/oowa921…&p_indsp=-&p_aid=46366278


    D.h. von den vielen Pflegebedürftigen beziehen weniger als die Hälfte überhaupt Leistungen, die anderen werden entweder über Beamten- Bedingungen finanziert oder aber sie zahlen ihr Pflegeheim selbst.


    Dann gibt es noch eine Dunkelziffer, nämlich die sehr Vermögenden die weder in einer Statistik noch in irgendeinem Bericht auftauchen und sich in voll private Pflegeeinrichtungen begeben...


    Jetzt kann man sogar das ganze noch weiter aufdröseln...


    "Arme" leben im statistischen Schnitt J10 ahre weniger als "Reiche"... und statistisch gesehen ist es auch so dass "Reiche Eltern" i.d.R auch vermögende Kinder haben...


    Es mag im Einzelfall ungerechtigkeiten Geben, 100%ige soziale "Gerechtigkeit" wird es nie geben...


    Andererseits ist es in deinem Fall scheinbar ja auch ein "Luxusproblem"... Wenn du über 5000€/Monat verdienst und ~ 4000€ zur freien Verwendung hast dann dürfte man das als Luxus bezeichnen... Verdienst du die 5000 und legst - z.b. über eine Eigenheimfinanzierung - 1000€/Monat in Kapital an dann bist du wieder unter dem Satz bei dem du zuzahlen müsstest und baust auf deiner Seite wieder Vermögen auf das zum Schonvermögen gehört...


    lg Thomas