Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hi,


    ich lese diese Seite schon lange mit und würde auch gerne zu dem Thema Elternunterhalt unterstützen. Zu dem BMAS und auch der CDU schreibe ich immer wieder Briefe... Aktuell warte ich auf eine Rückmeldung der CDU. Die habe ich gebeten mir keine Standardantwort zu geben, da ich diese schon abermals bekommen habe. Wenn ich neue Infos habe, teile ich es hier mit.

  • Hi und Willkommen,


    der Link hat nichts mit dem Thread_Thema zu tun. Kann das ggf in einen Allgemein-Thread gepostet werden?


    Sonst wird es unübersichtlich, wenn es zu diesem Thema neue, heissen Infos gibt.


    lg

  • Hallo zusammen, seitens der Sprecherin der SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales habe ich diese Antwort erhalten - die erste konkrete Zusage:


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. September, auf die ich Ihnen hiermit gerne antworten möchte. Die von Ihnen beschriebene Situation ist auch aus meiner Sicht untragbar. Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist für das Jahr 2019 geplant. Zu welchem konkreten Zeitpunkt die geplante Regelung dann in Kraft tritt, ist abhängig davon, wann das Gesetzesvorhaben im Jahr 2019 tatsächlich anläuft und abgeschlossen sein wird. Gerne halte ich Sie hierzu auf dem Laufenden. Es grüßt Sie herzlich IhreKerstin Tack

  • Hallo zusammen, seitens der Sprecherin der SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales habe ich diese Antwort erhalten - die erste konkrete Zusage:


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. September, auf die ich Ihnen hiermit gerne antworten möchte. Die von Ihnen beschriebene Situation ist auch aus meiner Sicht untragbar. Es war uns als SPD deshalb ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Federführend hierfür ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die vereinbarte Regelung werden wir definitiv umsetzen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass die unterschiedlichen im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen über die gesamte Legislaturperiode hinweg verteilt werden, um jedem Gesetzesvorhaben den notwendigen Entwicklungs- und Bearbeitungsraum zu gewähren. Die Beratung und Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern ist für das Jahr 2019 geplant. Zu welchem konkreten Zeitpunkt die geplante Regelung dann in Kraft tritt, ist abhängig davon, wann das Gesetzesvorhaben im Jahr 2019 tatsächlich anläuft und abgeschlossen sein wird. Gerne halte ich Sie hierzu auf dem Laufenden. Es grüßt Sie herzlich IhreKerstin Tack

    Deckt sich mit den Antworten, die ich erhalten habe. Interessant, dass sich die SPD mit Maßnahmen schmückt, welche die CDU/CSU eingebracht haben ;-)

  • Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Informationen in diesem Forum.
    Habe gerade sechs Briefe an unsere Regierung geschickt (gesundheitspolitische Sprecherinnen und spahn). Hoffe dass es noch viele andere gibt, die ebenso an unsere Politiker Schreiben und wir hoffentlich diesem Thema etwas Druck machen können.
    Lasse euch wissen, wenn die Antworten eintreffen.
    Gruß
    Thomas

  • Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Informationen in diesem Forum.
    Habe gerade sechs Briefe an unsere Regierung geschickt (gesundheitspolitische Sprecherinnen und spahn). Hoffe dass es noch viele andere gibt, die ebenso an unsere Politiker Schreiben und wir hoffentlich diesem Thema etwas Druck machen können.
    Lasse euch wissen, wenn die Antworten eintreffen.
    Gruß
    Thomas


    Super @Thomasg , danke für Dein Engagement!


    Gruß
    valdifra

  • Hallo in die Runde der EH-Betroffenen,


    zu denen ich nun auch gehöre. Der Kampf mit dem Amt läuft noch und die Hoffnung, das der Koalitionsvertrag bald greift, bleibt bestehen.
    Ich hatte auch eine Petition dazu eingereicht und an den Bürgerservice geschrieben. Ist schon etwas her und bestätigt die Beiträge hier im Forum.


    Zitate aus der Antwort: "Die Regierungsparteien haben im Hinblick auf die finanzielle Heranziehung von Kindern, die Eltern beziehungsweise Elternteile haben, die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, im Koalitionsvertrag (Zeile 4500-4501) folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ Die Federführung für die Umsetzung des Vorhabens liegt wegen der Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege als Teil der Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch; SGB XII) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Daher kann ich Ihnen hierzu nach Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Folgendes mitteilen:"
    Dann folgt was wir ja alle schon wissen, der aktuelle Gestzestext und später dann noch folgender Absatz:
    "Da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinerzeit nicht an den Koalitionsgesprächen - auch dem Umstand einer geschäftsführenden Bundesregierung geschuldet - beteiligt war, kann derzeit noch keine Aussage zu Fragen der Umsetzung dieser Passage getroffen werden. Da die Leistung der Hilfe zur Pflege als Teil der Sozialhilfe nach dem SGB XII von den Ländern und den kommunalen Trägern der Sozialhilfe ausgeführt wird, ist im Rahmen der Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens nicht nur die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die Finanzierung zu klären. Die entsprechende Diskussion bleibt insofern abzuwarten.
    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ..."


    Nun scheint ja der Ball ins Rollen zu kommen, wenn 2019 ein der Pipeline ist.
    Wir sind ja nur eine kleine Gruppe von "Zahlungsfähigen" und haben daher keine Chance eine wirkliche Aufmerksamkeit zu erlangen.
    Erschwernd kommt dann noch der Umstand hinzu, dass viele Bürger es sogar richtig finden, die Leistungsfähigen zu schröpfen.
    Auch die 100000€ Grenze ist ja fraglich! Stellt euch mal vor, ihr beendet ein Arbeitsverhältnis mit einer guten Abfindung oder eine LV wird ausgezahlt.
    Da ist diese Grenze schnell mal überschritten.
    Hier wurde ja auch nach dem Brutto-Nettoansatz gefragt. Schon bei der Frage, ob bei Grundsicherung die 100000€ überschritten sind geht es um das Bruttoeinkommen!


    MfG frase

  • Das hatte ich dann heute in der Post. Die zweite Antwort zu meiner Petition:


    Berlin, 26. September 2018
    Bezug: Mein Schreiben vom3. Juli 2018
    Referat Pet 4 BMAS (Arb.), BMJV, BMZ
    Frau Moreitz Platz der Republik
    111011 Berlin Telefon: +49 30 227-35726Fax: +49 30 227-36911
    vorzimmer.pet4@bundestag.de Unterhaltsrecht
    Pet 4-19-07-40324-006196 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)


    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
    im Nachgang zu meinem Schreiben vom 3. Juli 2018 teile ich
    Ihnen mit, dass zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik dem
    Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und
    Bürger vorliegen. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden.
    Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen
    und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.
    Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitions-
    ausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen
    mitgeteilt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den
    Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vor-
    getragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen Ihrer Anschrift
    dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichenmit.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Informationen in diesem Forum.
    Habe gerade sechs Briefe an unsere Regierung geschickt (gesundheitspolitische Sprecherinnen und spahn). Hoffe dass es noch viele andere gibt, die ebenso an unsere Politiker Schreiben und wir hoffentlich diesem Thema etwas Druck machen können.
    Lasse euch wissen, wenn die Antworten eintreffen.
    Gruß
    Thomas


    Hallo Zusammen,


    wie versprochen kurzes update von meiner Seite.
    Drei von sechs Adressaten haben mittlerweile geantwortet. Ich fasse mal fix das wesentliche Zusammen:


    Fraktion 1:
    "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist für die Umsetzung (...) zuständig. Da die Leistung (...) von den Ländern und kommunalen Trägern der Sozialhilfe ausgeführt wird, ist im Rahmen der Vorbereitung (...) nicht nur die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die Finanzierung zu klären. Ein Termin (...) kann nicht genannt werden."


    Fraktion 2:
    "Das BMAS muss sich in der Frage mit den Bundesländern absprechen, was natürlich etwas Zeit in Anspruch nimmt. Der genaue Zeitpunkt für die Gesetzesänderung ist deshalb noch nicht bekannt. Ihre Umsetzung ist aber für 2019 geplant"


    Fraktion 3:
    "[Wir haben] eine schnelle Umsetzung der Regelung beim BMAS angemahnt. Wir als Arbeitsgruppe Gesundheit fragen in regelmäßigen Abständen beim BMAS an, wie der Umsetzungstand ist und versuchen damit den Prozess zu beschleunigen, um Menschen wie Sie zu entlasten."



    Zusammenfassend kann nur gehofft werden, dass 2019 eine neue Gesetzesregelung durchgesetzt wird.
    Ich bin jedoch positiv überrascht, dass ich so schnell die Antworten bekommen habe.
    Nächster Schritt für mich ist, die BMAS anzuschreiben. Ich ermutige jeden dazu es mir gleich zu tun.



    *Fingers crossing*
    Gruß
    Thomas

  • Das hört sich nicht ganz so negativ an... ich selbst schreibe und telefoniere auch mit der zuständigen Behörde und bekomme ähnliche Antworten. Wenn ich etwas wirklich positives erfahre, werde ich euch hier auch informieren.

  • Ich hatte nicht geglaubt, dass ich einmal hoffen würde, dass die große Koalition die volle Zeit hält ... jetzt ist es soweit gekommen!


    Der ist gut. Geht mir genauso. Fairerweise muss man sagen, dass die Groko bisher gut umgesetzt hat. Die Merkel hat halt das Asylthema im Nacken und die SPD....naja die SPD halt.

  • Guten Tag, auch ich hoffe auf die rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages, habe allerdings vom BAMS eine Antwort erhalten, wonach die Umsetzung schwierig und zeitraubend ist und auch der Zustimmung der Länder bedarf.
    Und wenn die Groko platzt - wäre die Frage, ob die nächste Regierung das Vorhaben wieder aufgreift!


    Meine Mutter ist 95 und siecht im Pflegeheim vor sich hin. Ihre Geldmittel reichen noch für ca. 3-4 Jahre, nachdem landw. Grundstücke bereits verkauft wurden. Danach stünde die Heranziehung ihrer Schenkung an meinen Bruder heran, dem sie das gesamte Anwesen vermacht hat, das Wohnrecht ist erloschen, ein Makler verwertet es gerade - bringt ca. 600.000 EUR. IM Schenkungsvertrag ist die Rückgängigmachung wegen Verarmung explizit enthalten - aber: Der Bruder ist mit allen Wassern gewaschen, er verkauft gerade das Anwesen, streicht das Geld ein - und dann wäre die Frage, ob ein Rückgriff auf den Erlös möglich wäre durch das Sozialamt - vermutlich wird er, migrantischer Hintergrund, das Geld "verschwinden lassen und den Einwand des Wegfalls der Bereicherung geltend machen.


    Dann wäre ich mit ca. 7-800 EUR Unterhalt an der Reihe, denn die andern Geschwister, einschließlich des Bruders, haben niedrigere Einkommen als ich und könnten nicht herangezogen werden.


    Insofern hoffe ich sehr, dass die 100.000 EURO Einkommensgrenze kommt, aber das dauert und wird wohl erst in 2-3 Jahren kommen - wenn überhaupt.


    Also müssen wir da gemeinsam dran bleiben !!!!!!!!!! Steter Tropfen höhlt den Stein.

  • Guten Abend zusammen,


    ich freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe und die Beiträge sind alle sehr interessant. Daraufhin habe ich ebenfalls eine Anfrage bezüglich der 100000 Euro Einkommensgrenze für Elternunterhalt an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Bürgerkontakt und die Buergerservice SPD-Fraktion gestellt. Ich habe sehr schnell eine Antwort erhalten. Bezüglich der Zeitplanung konnte mir die CDU/CSU Bundesfraktion Bürgerkontakt keine Auskunft geben, wohl aber, dass es geplant ist. Die Buergerservice SPD-Fraktion allerdings war der Meinung, dass es in 2019 soweit sein soll.


    Herzliche Grüße Jette

  • Wir haben wirklich prima Antworten bekommen, und ich kann nur hoffen, daß did Bundesregierung stabil bleibt, um dieses Vorhaben umzusetzen. Das wäre so wichtig für die Kindergeneration und so sinnvoll.Ich hoffe das Beste. Danke schön für euer Engagement.

  • Was mir aufgefallen ist, ist, daß sie im Gegensatz zu den Auskünften Anfang Januar jetzt zumindest ansatzweise eine mögliche Umsetzung terminieren. Es klingt nach Konkretisierung. Und das stimmt mich zuversichtlich. Natürlich muß das mit den Kommunen geklärt werden. Ich denke, dafür werden die Pläne haben. Ich könnte mir vorstellen, daß das trotzdem zügig geht, sofern die GroKo bestehen bleibt.


    Thomasg : Danke. Darf ich fragen, wer genau die dritte Fraktion war, die du angeschrieben hattest? Denen würde ich eventuell auch gerne schreiben. Bislang habe ich noch keine Antwort erhalten von dem Politiker, den ich angeschrieben hatte.

  • Neues aus dem Landtag Schleswig-Holstein: