Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Dann hilft im ersten Schritt bei verheirateten das Getrennt Leben, um Auskunft und Heranziehung des Ehepartners zu vermeiden.


    Das hilft aber nur dann, wenn der Ehepartner das höhere Einkommen hat.


    Beispiele:


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 3000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 759 EUR


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 5000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 982 EUR


    Verheiratet:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR
    Bereiniges Einkommen Ehegatte: 1000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 314 EUR


    Getrennt lebend:
    Bereiniges Einkommen UHP: 3000 EUR


    Leistungsfähigkeit: 600 EUR

  • Wenn ich mir vorstelle, dass es wie von "Herzenskrieger" gewünscht einen TV-Beitrag gäbe, bei dem man darauf hinweist, dass die Koalition sich nicht an die "Versprechen" hält, mit dem Beispiel des Elternunterhaltes, würde man meiner Meinung nach bei fast niemanden die Gemüter erregen können. Das wäre eine Nachricht die niemanden interessieren würde. Leider.


    Ich habe niemals von einem TV Beitrag gesprochen, wo ich anprangern will daß die Koalition ihre Versprechen hält!!! Mir schwebte die Idee, welche Ungerechtigkeiten der Regreß erzeugt, darzustellen. Wie kommst du darauf?


    Im Gegenteil, ich habe darauf mehrmals hingewiesen, daß eine Chance besteht, daß die Regierung das umsetzen könnte .


    Ich bin auch auf das Problem eingegangen, daß Menschen EU klasse finden, und es schlecht vermittelbar ist! Ich habe in dem Post auch geschrieben, welche Punkte derart gravierend ungerecht sind, daß sie einer Diskussion würdig wären! Das selbst die Eltern sich schämen, weil wegen Ihnen die finanzielle Freiheit ihrer Kinder angetastet wird. Die Eltern wollen in der Regel nicht, daß ihre Sprößlinge geschröpft werden, und das ist schon ein wichtiges Argument.


    Es wird nicht möglich sein, alle zu erreichen. Einige werden aber ins Grübeln kommen. Man kann ja auch damit argumentieren, okay, es gibt den Regreß, diese Unterhaltsverpflichtung, aber dann sollten auch dieselben Regeln gelten, wie gei dem Regreß bei der Grundsicherung, und so für Fairneß sorgen.


    In dem Zusammenhang, würde mich auch interrssieren, was hilflos mit der Aussage meint, daß es bei der Regelung der Grundsicherung soch um etwas anderrs handle, als EU, und daher dieser Vergleich nicht stimmig ist. Das habe ich leider noch nocht verstanden.


    Die, die ihre Eltern lieben, werden in der Regel gern bezahlen, aber auch Ihnen wird es weh tun. Es wäre ja schon Einiges verbessert, wenn eine Verwirkung leichter zu erreichen wäre, dazu könnte eine Diskussion beitragen.


    Das Thema ist polarisierend. Weil viele denken, das es fair ist, seine Eltern zu unterstützen, wenn man schon so gut verdient, und immerhin ist der Erfolg den Eltern zu verdanken.


    Es ist aber ein Unterschied, ob man seinen Eltern freiwillig unterstützt oder vom Sozialhilfeträger indirekt. Der Anspruch geht über zum Amt.

  • Es ist aber ein Unterschied, ob man seinen Eltern freiwillig unterstützt oder vom Sozialhilfeträger indirekt. Der Anspruch geht über zum Amt.


    Da stimme ich dir zu.

    Die Eltern wollen in der Regel nicht, daß ihre Sprößlinge geschröpft werden, und das ist schon ein wichtiges Argument.


    Das Argument führt genau zu dem Dilemma, wer dann zahlen soll?
    Das ist ja die Gretchenfrage, die zu klären ist und einer Lösung bedarf, die für die Öffentlichkeit auch plausibel erscheint.


    LG frase

  • So, ich komme nochmal auf unser eigentliches Ziel zurück, Koalitionsvertrag umsetzen.


    Habe mir mal in die Leute aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales und deren Antwortquantität angeschaut.
    Tatsächlich sind dort einige Mitglieder mit fast 100% Fragenbeantwortung dabei.
    Auch Dr. Matthias Bartke, dem ich ja schon geschrieben hatte gehört dazu (Frage noch nicht veröffentlicht, daher auch noch keine Antwort).
    Viele haben auch eine facebook-Seite, auf denen Sie diskutieren.
    Mein Vorschlag wäre, ihr sucht euch einen passenden Ansprechpartner dort aus und stellt eure Frage über die Webseite:
    https://www.abgeordnetenwatch.…-fuer-arbeit-und-soziales
    Wenn es eine Häufung von Anfragen gibt, dann könnte das im Ausschuss auch mal zur Sprache kommen.
    Übrigens ist auch Emmi Zeulner ein stellvertredendes Mitglied, leider wenige Antworten, dafür aber auf facebook aktiv.


    LG frase

  • Herzenskrieger : Sorry, ich meinte den User "Hilflos". Konnte aber den Post nicht mehr editieren und hab dann nur noch gehofft das es nicht auffällt. :)

  • Guten Tag,


    ich bin 20 Jahre alt und nun leider genauso wie wohl alle anderen hier betroffen vom Elternunterhalt, es macht mich einfach nur wütend, ich will gerade in das Leben starten, bin dabei mir etwas aufzubauen und nun wird alles kaputt gemacht bevor ich die Chance dazu habe.
    Dazu kommt, dass mir meine Mutter nie geholfen hat, sie hat mir von beginn an nur Schaden zugefügt und nun geht es genauso weiter.


    Ich möchte euch aber allen Danken, dass ihr diesen Kampf gegen ein solch ungerechtes System führt. Ich hoffe, dass sich in den nächsten Jahren etwas ändern wird, nun zu meiner Frage, denkt ihr in den nächsten Jahren wird sich hier in der Politik wirklich etwas tun? Ansonsten bleibt mir ja letztendlich nur noch das auswandern.


    Vielen Dank nochmal an alle!


  • Hallo und willkommen im Forum,


    ich bin zuversichtlich, dass sich etwas tut. Bitte hilf mit. Schreibe E-Mails an die Abgeordneten oder die Parteien. Das ist unsere Strategie!

  • Hallo AWI


    ich möchte hier keine streitigen Diskussion auf machen. UNTERHALT in der Ehe kann nach BGH Rechtsprechung ausgeschlossen werden, wenn die Vorgaben zu Sittenwidrigkeit usw. beachtet werden, da berät der Notar entsprechend. Kurz gesagt, wenn beide Partner Einkommen erzielen aus dem diese den eigenen Lebensunterhalt sicher stellen können, ist es möglich. Der Ausschluss wirkt aber dann nicht, wenn ein Partner Sozialhilfe beantragt, das wurde von der Rechtsprechung als sozialwidrig bezeichnet und daher als unwirksam. Das war zumindest der Stand vor Zeit X, neuere Entwicklung dazu ist mir nicht bekannt. Bei Getrennt Leben entfällt sofort die Auskunftspflicht des Ehegatten, das hilft also immer. Viele fühlen sich mehr als unwohl, wenn die eigenen Verhältnisse wegen der lieben Schwiegermutter etc offenbart werden müssen, Deine Rechenbeispiele sind richtig, aber es geht ja nicht nur um den finanziellen Aspekt. Ich denke der Hinweis auf den Wegfall der Auskunftspflicht des Ehegatten ist jedenfalls hilfreich für die Forumsteilnehmer und das einzige was als Notlösung im jetzigen EU System vielleicht hilft wenn nicht zuvor gestaltende Maßnahmen weit vorher getroffen werden konnten.
    Aber vielleicht wird die Änderung bald umgesetzt und der Großteil der Betroffenen ist außen vor. Vor allem werden die Elternteile die durch den Pflegebedarf ohnehin schon sehr belastet sind nicht noch durch die Inanspruchnahme der Kinder weitere Sorgen bereitet.
    Jedenfalls interessante Seite mit Dank an alle Teilnehmer

  • Guten Morgen,
    ich habe jetzt auch mal Frau Merkel und Frau Kramp-Karrenbauer angeschrieben.
    Über Abgerodnetenwatch werde ich jetzt auch noch eine Anfrage stellen.
    Ich glaube dann habe ich an alle meinen Fragen verteilt :-)
    Meine Petition ist immer noch nicht veröffentlicht. Weiß jemand wie lange so was dauert?


    Morgen habe ich dann meinen Anwaltstermin.
    Wenn sich da nicht bald was tut würde ich wirklich gerne klagen wegen Ungleichbehandlung oder ähnlichem.
    Mal schauen was die Anwältin sagt.

  • Wenn sich da nicht bald was tut würde ich wirklich gerne klagen


    Klagen? Gegen wen? Vor welchem Gericht?
    Ich gehe davon aus, dass deine Klage gar nicht angenommen wird.


    Normalerweise läuft das so ab:
    Der SHT stellt eine Forderung.
    Du bist nicht einverstanden.
    Dann zahlst du nicht oder nur den Betrag, den du für richtig erachtest.


    Jetzt müsste der SHT klagen, denn er will ja was von dir.
    Vor Gericht kannst du deine Argumente vortragen.
    Vielleicht kannst du den Richter überzeugen und gewinnst, vielleicht verlierst Du.


    Du kannst dann in Revision gehen => OLG.
    Wenn du wieder verlierst geht es in die nächste Runde => BGH, vorausgesetzt, das OLG lässt eine erneute Revision zu.
    Wenn nicht, dann hast du die Möglichkeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
    Das Gleiche gilt, wenn der BGH deine Argumente nicht anerkennt.


    Das Bundesverfassungsgericht ist in letzter Instanz für Ungleichbehandlung zuständig => Art 3 GG

  • Wenn ich die aktuelle Entwicklung in der Rentenfrage und die Beiträge von Herrn Heil betrachte wird wohl kaum Geld für unser Problem übrig bleiben :/
    Man setzt wohl eher andere Prioritäten, was nicht bedeutet, das der Koalitionsvertrag ausser Kraft ist.
    Also bleiben wir dran. :whistling:


    LG frase

  • Guten Morgen,
    ich habe jetzt Antwort von der AG für Arbeit und Soziales:
    ....
    Wir wollen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung schnellstmöglich umsetzen. Die bisherige Vorhabenplanung des BMAS sieht die Umsetzung dieses Vorhabens für
    das Jahr 2019 vor. Bis zum Sommer soll es den Gesetzentwurf geben. Das ist sicherlich für viele Angehörige pflegebedürftiger Menschen, deren Angehörige Leistungen „Hilfe zur Pflege“ beantragen müssen, ein später Zeitpunkt. Jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass es gerade im BMAS eine große Zahl an Gesetzgebungsverfahren gibt, die alle mit ausreichender Zeit und Gründlichkeit durchgeführt werden müssen.


    Wir werden Ihre Anfrage in unsere Arbeit einbeziehen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen in die SPD.


    Das ich Vertrauen in die SPD habe, habe ich nicht geschrieben, aber vielleicht kommt es ja noch ;-)


    Bzgl der Klage werde ich heute Nachmittag ja aufgeschlaut.
    Bei mir kommt noch hinzu, dass ich mich bzgl der Zahlung mit dem Pflegeheim auseinandersetzen soll. Also der SHT wohl nicht mehr zahlt.
    Auch das finde ich eine seltsame Vorgehensweise. Normalerweise zahlt der SHT doch und fordert dann von den Angehörigen was geht.

  • Bei mir kommt noch hinzu, dass ich mich bzgl der Zahlung mit dem Pflegeheim auseinandersetzen soll. Also der SHT wohl nicht mehr zahlt.
    Auch das finde ich eine seltsame Vorgehensweise. Normalerweise zahlt der SHT doch und fordert dann von den Angehörigen was geht.


    Mach doch über dieses Thema einen neuen Thread auf.

  • Ich bin hier neu und finde Ihr habt gute Ideen! Ich hatte letzten Sommer an meinen Abgeordneten geschrieben der mir auch 2019 für das Thema zusagte.


    Gestern habe ich an das BMAS geschrieben aber noch keine Antwort bekommen. Ich denke ich werde auch nochmal Herrn Heil direkt anschreiben.


    Das ist eine gute Möglichkeit Druck auf das Thema zu machen (wenigstens ein bischen)

  • Der Besuch beim Anwalt war gestern ziemlich ernüchternd. Jedenfalls was die Klagemöglichkeit betrifft.
    bzgl des Unterhalts hat meine Anwältin einen wesentlich kleineren Höchstbetrag errechnet. Sie schreibt jetzt, auch was die künftige Vorgehensweise betrifft, an das Amt.


    Bzgl der Anfrage über Abgeordnetenwatch habe ich jetzt auch eine Antwort mit einem Umsetzungstplan in 2019.


    Es bleibt weiter spannend und ich finde je mehr fragen bzw schreiben um so besser

  • Also ich habe nun auch mal einige Emailadressen von CDU/ CSU und SPD abgeklappert und habe heute folgende Info bekommen: