Mein vorerst letzter Post
Nach folgenden Ausführungen scheint 93 SGB XII und damit auch der neue 141 SGB IX auszureichen, um die Ansprüche auf Elternunterhalt auf den Träger umzuleiten. Es wird also wohl auch nach der neuen Regelung und ohne 100000 Euro Grenze Elternunterhalt bei Eingliederungshilfe zu leisten sein, wenn diese nicht (noch) ins Gesetzgebungsverfahren aufgenommen wird.