Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Bezüglich dem von mir oben verlinkten Gesetzesentwurf habe ich heute folgende Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland, vom 21.03.2019, gefunden.


    https://www.sovd.de/index.php?id=700274


    Darin steht:


    Der SoVD erhielt am 7. März 2019 denReferentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften übersandt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme endet bereits am 21. März 2019.

    Diese kurze Stellungnahmefrist von nur 14 Tagen kritisiert der SoVD. Sie sichert kaum eine angemessene Beteiligung der Behindertenverbände auf Augenhöhe und trägt dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend Rechnung.


    weiterhin


    Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte.

  • "Entgegen früherer Planungen" finde ich ein starkes Stück. Wer hat die Planungen denn bewusst geändert, d.h. sich gegen eine gerechte Gestaltung entschieden?

  • Hallo ichw,


    der Landtag in Schleswig-Holstein beschäftigt sich schon länger mit diesem Thema. Es gab dazu auch schon öffentliche Anfragen.

    Was mir nicht so richtig klar ist, hier regiert CDU,FDP und SSW als Jamaika-Koalition, was ja in Berlin gescheitert war.

    Die CDU müsste doch einfach nur die Umsetzung des Koalitionsvertrages verlangen.

    Auch wenn das betreffende Ministerium durch die SPD geführt wird, tun die ja auch so als ob Sie an der Umsetzung arbeiten.

    Ich hatte in meinem letzten Schreiben an das BMAS darum gebeten, mich über die laufenden Prozess zu informieren.

    Diesmal hatte Frau Marx wohl eher einen schlechten Tag, denn ich erhielt eine vorgefertigte Antwort mit dem Inhalt,

    "ich könne mich zu gegebener Zeit selber erneut mit meinen Fragen an das BMAS wenden..."

    Werde ich natürlich tun;)


    LG frase

  • Schleswig-Holstein - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

    Sozialminister Dr. Heiner Garg: Pflege der Eltern darf nicht zum Armutsrisiko werden – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zum Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit

    26.03.2019 KIEL. Das Landeskabinett hat heute (26.3.) dem Entwurf eines Bundesratsantrags zugestimmt. Schleswig-Holstein möchte darin den Bund auffordern, den Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit neu zu regeln. Sozialminister Garg betont: „Die finanzielle Belastung einer älter werdenden Gesellschaft muss gerecht verteilt werden. Die Pflege der eigenen Eltern oder naher Angehöriger darf nicht zu einem Armutsrisiko von Familien führen.“

    Der bisher gültige Grundgedanke der familiären Einstands- und Unterhaltspflicht soll nach dem Vorschlag Schleswig-Holsteins beibehalten werden. Der Entschließungsantrag, der am 12.4. in den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt darauf ab, das richtige Maß zwischen Verantwortung und Entlastung zu bestimmen: „Vor diesem Hintergrund sind Familien bis zu einem mittleren Einkommen zu schützen und unterhaltspflichtige Kinder überhaupt erst heranzuziehen, wenn ihre Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigen“, erläutert Minister Garg den Vorstoß Schleswig-Holsteins.

    Link: https://www.schleswig-holstein…ternunterhalt_Pflege.html

  • Neueste Antwort (28.3.) im Thema vom Ausschussvorsitzenden Bartke. Klingt jetzt wieder sehr diplomatisch, er war schon weiter hinsichtlich des Fortgangs.
    Man hat das Gefühl, er zieht sich gerade aus dem Thema wieder raus.

  • Sehen wir es mal so, wenn vor der Sommerpause wirklich was passiert, ist schon die "erste Halbzeit" vergangen.

    Wir haben unser Anliegen an einigen Stellen ins Gespräch gebracht, der Bundesrat wird sich schon vor dem Gestzentwurf mit der Initiatiative von SWH beschäftigen. Da geht es auch in die richtige Richtung, denn die Länder müssen ja der Gesetzesänderung dann noch zustimmen.

    Vor einem Jahr stand da ein Satz der uns Hoffnung machte. Die Hoffnung lebt, die Koalition ist auch noch da.


    Allen eine schöne Woche,

    LG frase

  • Folgende Information habe ich freundlicherweise heute vom Sozialverband Deutschland erhalten:


    Im ursprünglichen Arbeitsentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales war die genannte Regelung noch enthalten. Dann jedoch folgte die Ressortabstimmung. Wie uns zugetragen wurde, soll das Bundeskanzleramt sich (erfolgreich) dafür eingesetzt haben, dass die Regelung wieder herausgenommen wird, weil sie über die Absprachen im Koalitionsvertrag hinausreichen würde.


    Das bedeutet für mich, dass hier bewusst Angehörige von Behinderten beim Sozialhilferegress schlechter gestellt werden sollen, als alle anderen Angehörigen von Sozialhilfeleistungen, in allen anderen Sozialhilferegressbereichen. Das soll gerecht sein? Unglaublich.......

  • Mein letzter Satz war vielleicht nicht gut genug formuliert, war wohl etwas zu emotional, sorry.


    Es bedeutet, dass hier bewusst Angehörige von Behinderten beim Sozialhilferegress schlechter gestellt werden sollen, als Angehörige von Sozialleistungsempfängern in allen anderen Bereichen, was oftmals die Menschen mit Behinderung noch zusätzlich belastet.


  • Das ist ja echt harter Toback, wenn diese Aussage zutrifft.

    Ich finde das sehr merkwürdig, wo doch in diesem Land sehr viel für behinderte Menschen getan wird.

    Ich denke mal um die Ecke. Was wäre, wenn man dann darum kämpft, den Behindertstatus abzulegen?

    Würde man dann in einen anderen "Sozialtopf" greifen?

    Nur damit ich es richtig verstehe, was ist, wenn eine Behinderung erst im Rentenalter auftritt?

    Dann geht es doch nicht mehr um Eingliederungshilfe sondern um Hilfe zur Pflege oder liege ich da falsch?


    LG frase

  • Das ist ja erstmal eine gute Nachricht.

    Es ist also so, dass die Grenze bei 100.000 Gesamteinkommen (und nicht bereinigtes Einkommen) liegt.


    Wie geht es jetzt weiter? Der Bundesrat stimmt ab und dann?

  • Jupp, der Antrag hat es doch noch auf die Tagesordnung geschafft:thumbup:

    Wird der Antrag angenommen, dann kann er an die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Hier kommen möglicherweise verschiedene Ausschüsse in betracht. Diese Ausschüsse tagen zeitgleich und ich hoffe es geht schon am 30.4. weiter.

    Ich werde meine Landesvertreter (Brandenburg) im Bundesrat von diesem Antrag in Kenntnis setzen und vorab mal ein Meinungsbild dazu erfragen.


    LG frase

  • Bleibt zu hoffen das es kein Vorgehen ist, um eine langfristige Vertagung in mehrere Bundestagsausschüsse zu erreichen. Insbesondere der Zusatz Finanzielle Kompensation für Länder und Kommunen, ohne Hinweis, dass der derzeitige Verwaltungskostenaufwand oft höher ist, als erzielte Einnahmen, wird der Streitpunkt im Verfahren sein. AntragSchleswigHolstein135-19.pdf

  • Folgende Information habe ich freundlicherweise heute vom Sozialverband Deutschland erhalten:


    Im ursprünglichen Arbeitsentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales war die genannte Regelung noch enthalten. Dann jedoch folgte die Ressortabstimmung. Wie uns zugetragen wurde, soll das Bundeskanzleramt sich (erfolgreich) dafür eingesetzt haben, dass die Regelung wieder herausgenommen wird, weil sie über die Absprachen im Koalitionsvertrag hinausreichen würde.


    Das bedeutet für mich, dass hier bewusst Angehörige von Behinderten beim Sozialhilferegress schlechter gestellt werden sollen, als alle anderen Angehörigen von Sozialhilfeleistungen, in allen anderen Sozialhilferegressbereichen. Das soll gerecht sein? Unglaublich.......

    Urli , kannst Du bitte mal aufklären. Was hat es damit auf sich? Meine Schwiegermutter ist behindert und wird gepflegt (Querschnittsgelähmt nach Unfall). Werden Kinder gepflegter Eltern schlechter behandelt als nicht behinderter Eltern? Verstehe ich nicht....

  • Ich verstehe das auch nicht und kann es mir auch nicht vorstellen. Wo ist der Unterschied aus welchem Grund eine Pflege erforderlich ist, die zur "Hilfe zur Pflege" führt.

  • Hallo Valdifra,


    bei der Sozialhilfe wird u.a. zwischen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe unterschieden. Dieses Interview hat mich darauf gebracht: https://www.judid.de/interview-zum-elternunterhalt/


    Darin steht

    Zum Abschluss noch eine rechtspolitische Frage. Die Regierungskoalition hat vereinbart, die Einkommensfreigrenze von 100.000 Euro auch auf Heimpflegefälle auszuweiten. Wie ist ihre Meinung dazu?

    Dr. Doering-Striening: Grundsätzlich ist die 100.000 Euro-Grenze eine undifferenzierte Lösung. Hinzukommt, dass die Koalitionsvereinbarung nur die Fälle einbezieht, in denen Eltern sozialhilferechtlich Hilfe zur Pflege erhalten.

    Nicht einbezogen sind die Eltern, die Eingliederungshilfe erhalten. Das sind z.B. stationär untergebrachte psychisch behinderte Eltern. Kinder, die solche Eltern haben, sind nicht nur wenige Jahre in der Unterhaltspflicht, sondern z.T. über Jahrzehnte. Bei Eltern, die volljährige behinderte Kinder haben, hat der Gesetzgeber den Rückgriff auf Eltern aus sozialen Gründen bis auf einen relativ kleinen Betrag begrenzt. Um diese Fälle müsste sich der Gesetzgeber meines Erachtens vorrangig kümmern.



    Teilweise gibt es wohl auch Sozialhilfeempfänger die beide Leistungen in Anspruch nehmen. In meinem Fall bezieht meine Schwiegermutter Eingliederungshilfe........

  • Bei Umsetzung der Koalitionsvereinbarung würde das wiederum bedeuten:


    1. Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Hilfe zur Pflege beziehen (100.000 Euro Grenze).

    2. Keine Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, wenn die Eltern Eingliederungshilfe beziehen (weiterhin volles Elternunterhaltsprogramm wie heute üblich).


    Der Passus bezüglich Einschränkung des Sozialhilferückgriffs bei Eingliederungshilfe wurde aus dem Referentenentwurf entfernt.

  • Vielen Dank. Jetzt habe ich verstanden. Das ist wirklich ungerecht!