Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo zusammen.


    Ich lese hier "still" mit(aber auch nicht alle Seiten), aber denken ist ja nicht verboten.


    Warum soll der Elternunterhalt erst ab 100.000 € Einkommen gelten und beim Kindesunterhalt(Düsseldorfer Tabelle) wird dies "anders" geregelt. Im Grundgesetz steht doch: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".


    Zur Info: Ich habe nichts gegen Elternunterhalt oder Kindesunterhalt oder will "Parteien" gegeneinander ausspielen.


    Warum wird bei den Eltern nicht auch die DDT angewendet bzw. Kindesunterhalt erst ab 100.000 € Einkommen gezahlt.


    Vielleicht kann hier jemand diese "freche" Frage beantworten.


    Eltern sind Menschen und Kinder sind auch Menschen. Ich stelle mir schon lange diese Frage und finde darauf keine Antwort.


    Geht vielleicht auch eher in Richtung Philosophie.


    Vielleicht habe ich auch dieses Thema falsch verstanden.

  • Warum wird bei den Eltern nicht auch die DDT angewendet bzw. Kindesunterhalt erst ab 100.000 € Einkommen gezahlt.

    Schau dir mal Art 6 GG an, vor allem Absatz 2:


    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


    Über Elternunterhalt steht kein einziges Wort im Grundgesetz.


    Außer diesem rein rechtlichen Aspekt erinnere ich an das Verursacherprinzip.


    Eltern haben ihre Kinder in die Welt gesetzt.

    Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen.

  • Ich habe den Ausschussvorsitzenden Herrn Bartke (SPD) am 31.3. mal mit der Antwort des SoVD auf den zugeleiteten Referentenentwurf aus dem Sozialministerium konfrontiert und die Frage gestellt, wie es sein kann, dass die Passage hinsichtlich Regressnahme (nur bei Einkommen über 100.000 Euro) komplett herausgenommen wurde.


    Sehr geehrter Herr Bartke,

    den Paritätischen Verbänden (SoVD) wurde eine Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zugeleitet. Darin fehlt das Thema Begrenzung des Regresses auf Einkommen über 100.000 vollumfänglich. Wie kann das sein?


    https://www.sovd.de/index.php?id=700274


    SoVD schreibt u.a. in seiner Antwort auf den Entwurf
    C Abschließende Bemerkungen
    Entgegen früherer Planungen ist die Beschränkung der Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern in der Sozialhilfe im vorliegenden Referentenentwurf nicht enthalten. Dies kritisiert der SoVD und fordert nachdrücklich, den Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe für unterhaltsverpflichtete Angehörige einzuschränken. Denn ein (drohender) Unterhaltsrückgriff bedeutet für Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen im Alltag eine enorme Belastung, die zusätzlich neben die Sorge um die angehörige Person selbst tritt. Diese belastenden Sorgen treffen besonders Angehörige mit kleinen oder mittleren Einkommen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von unter 100.000 € sollte die finanzielle Heranziehung von Angehörigen zur Finanzierung von Sozialhilfeleistungen daher ausgeschlossen werden. Diese Einschränkung des Unterhaltsrückgriffs sollte sich nicht nur auf Hilfen zur Pflege erstrecken, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sondern für sämtliche Leistungen der Sozialhilfe gelten. Denn viele Betroffene erhalten nicht nur Hilfen zur Pflege, sondern weitere Leistungen des SGB XII. Insoweit bestehen vergleichbare Belastungsmomente für die Angehörigen, denen der Gesetzgeber einheitlich begegnen sollte."

  • Guten Tag Zusammen!

    Wir werden mehr! Auch ich war bis dato immer nur stiller Mitleser.

    Da auch mich dieses Thema betrifft, habe mich mit dem aufgesetzten Schrieb an Herrn Michael Donth (CDU) gewandt.


    Dieser hat folgendes geantwortet:


    "danke für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich bei diesem Thema nach meinen Kräften einbringen werde, weil ich die Einführung einer Grenze bezüglich des Einkommens der Kinder für sehr wichtig halte. Und zwar aus den von Ihnen genannten Gründen.

    Natürlich gilt für uns der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.
    Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach während der Wahlperiode umgesetzt werden können. Dazu gehört auch dieses Vorhaben.

    Leider kann ich Ihnen – ich habe extra noch mal bei der zuständigen Arbeitsgruppe Arbeit & Soziales der CDU/CSU-Fraktion nachgefragt – im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

    Zu Ihrem Vorschlag, den Elternunterhalt ganz abzuschaffen, gab es bereits eine Petition an den Deutschen Bundestag. Ich lasse Ihnen die Begründung der Ablehnung anbei zukommen. Derzeit steht eine komplette Abschaffung auch nicht zur Diskussion. Ich denke, dass wir mit unserer geplanten Einführung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung machen.

    Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Donth MdB"


    Das Schreiben ist von Mitte März.



    Grundsätzlich habe ich noch eine ganz andere Frage.


    Derzeit liegt der Selbstbehalt (Stand 2015!) bei verheirateten bei 3.240 €.

    In welchem Turnus wird dieser Wert grundsätzlich angepasst und wer veranlasst so etwas?

    Vergleicht man die Preissteigerung, so müsste der Betrag mind. auf 3.500 €+ angepasst werden.


    Freue mich auf Eure Rückmeldungen.

  • Natürlich ist der derzeitige Selbstbehalt eine Lachnummer, besonders wenn man sich eine Eigentumswohnung im

    Laufe seines Lebens zusammengespart hat und für die ersparte Miete 410,-- € vom Selbstbehalt noch abgezogen

    werden. Für Alleinstehende beträgt der Selbstbehalt 1800,--€ minus 410,-- ,€ ich würde sagen, da lohnt sich wohl

    das Arbeiten für solche Leute nicht mehr. Natürlich kann man noch Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit oder für

    die Altersvorsorge geltend machen.


    Das ist doch ein Scherz, solche Leute kommen bei Elternunterhalt nie mehr auf einen grünen Zweig. Also ich würde

    das Arbeiten sofort einstellen, kein Leistungsanreiz mehr gegeben und wenn dann noch Reparaturkosten

    für die Eigentumswohnung anfallen......................................Gute Nacht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Die Gesetzeslage beim Elternunterhalt ist so schon skandalös genug, für den Sparsamen eine Katastrophe.

    Viele Leute wissen wahrscheinlich nicht, was auf sie zukommen kann, wenn diese Regelung nicht verändert wird,

    wenn sie es wüssten, wären wir noch viel, viel mehr und eine Petition hätte eine reelle Chance.

  • Grundsätzlich habe ich noch eine ganz andere Frage.


    Derzeit liegt der Selbstbehalt (Stand 2015!) bei verheirateten bei 3.240 €.

    In welchem Turnus wird dieser Wert grundsätzlich angepasst und wer veranlasst so etwas?

    Vergleicht man die Preissteigerung, so müsste der Betrag mind. auf 3.500 €+ angepasst werden.

    Das interessiert mich auch. Der nächstmögliche Zeitpunkt wäre ja der 01.01.2020. Dann sind die Selbstbehalte fünf Jahre alt.

  • Machen wir uns mal nichts vor. Selbstbehalte sind nur eine schlechte Kosmetik für Menschen des Mittelstandes.

    Selbst die Anwendung der DDT ist ein Schlag ins Gesicht, für Alle die durch Leistung in ihrem Leben vorankommen wollen.

    Wer Leistungsfähig ist wird in diesem Land generell "abkassiert" und stützt durch Steuer- und Sozialabgaben auch noch das System.

    Ich habe auch schon oft über eine bessere Lösung nachgedacht.

    Leider ist alles so komplex verbunden, dass der Regulierungswahn nicht mehr aufzuhalten ist.

    Selbst wenn der Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollte, bleiben ja weiter Ungerechtigkeiten und es entstehen Neue!

    Kämpfen wir also für das, was momentan realisierbar scheint.


    Anfragen an meine Landesvertrater im Bundesrat zum Entschließungsantrag SWH sind raus und warten auf Antwort.


    LG frase

  • Guten Morgen.


    Sehe ich ähnlich wie User "frase". Das System ist schon lange krank und macht die "Beteiligten" zum "Spielball" der unterschiedlichen Abgabensysteme und Behörden.


    Immer wenn man meint "Jetzt sehe ich Licht" wird wieder eine Tür zugemacht. Hinzu kommen immer höhere Mieten die allerdings im Selbstbehalt nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig haben wir immer mehr Leute im Niedriglohnsektor)schon fast jeder vierte), welche sogar teilweise noch Schulden bekommen (bei Vorschüssen).

    Ein Freund erreicht bei weiten noch niemals den Selbstbehalt, aber über diese "Fälle" wird geschwiegen. Lieber den "Porsche" Fahrer der sich weigert Unterhalt zu zahlen.


    Spricht man die Problematik offen an, wird man eher in die Ecke "kalt" gestellt.


    Wir wollen eine bunte Gesellschaft, sind aber nicht bereit(eher die Politik und Wirtschaft) dies auch zu gestalten. Wir können nicht so weiter machen wie zur Einführung der DDT(als Beispiel,war 1962), die Zeiten haben sich geändert.


    Ich "beschäftige" mich zwangsweise schon seit Jahren mit der Thematik und kenne dadurch viele unterschiedliche Probleme. Es gibt Leute die sogar durch Zahlung vom Unterhalt zum Aufstocker geworden sind(es gibt Urkunden; viele sind kläglich gescheitert diese abzuändern), andere "rennen" jede Woche zum Amt weil es Probleme gibt.


    Wo ist denn bitte hier die Logik?


    Die Probleme gibt es natürlich auf beiden Seiten(Frau und Mann), falls jemand denkt ich versuche in eine bestimmte Richtung zu lenken.


    Sogar für "neue" Paare ist es sehr schwierig etwas aufzubauen, wenn die "alten" Probleme noch Jahre so weiter gehen.


    Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht mehr, weil man in Deutschland wohl Angst vor notwendigen Reformen hat.

  • Jupp, der Antrag hat es doch noch auf die Tagesordnung geschafft:thumbup:

    Wird der Antrag angenommen, dann kann er an die entsprechenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Hier kommen möglicherweise verschiedene Ausschüsse in betracht. Diese Ausschüsse tagen zeitgleich und ich hoffe es geht schon am 30.4. weiter.

    Ich werde meine Landesvertreter (Brandenburg) im Bundesrat von diesem Antrag in Kenntnis setzen und vorab mal ein Meinungsbild dazu erfragen.


    LG frase

    Ich hab ja von sowas keine Ahnung, daher entschuldigt, wenn die Frage vielleicht doof klingt...


    was machen die Ausschüsse dann? Den Gesetzesentwurf vorbereiten? Oder wenn es am 30.04. entschieden wird, was passiert dann?

  • Update Antworten von Bundestagsabgeordneten:


    1) Antwort von Frau Tack, Obfrau der SPD im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 08.03.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

    Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart: „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“

    Um diese Forderung umzusetzen, wird aktuell ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass dabei die 100.000 Euro-Grenze bei der Unterhaltsheranziehung für Angehörige auf das gesamte SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe ausgeweitet werden muss. Hierfür werden wir uns einsetzen und ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin Tack


    Die Antwort von Frau Tack bei Abgeordnetenwatch.de ist ein ganz klares öffentliches Bekenntnis, auch bezüglich der Eingliederungshilfe.

  • 2) Antworten von Herrn Zimmer, Obmann der CDU im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 02.04.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    für uns als Union gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.

    Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart, die allerdings nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach umgesetzt werden. Dazu gehört auch dieses Vorhaben.

    Leider kann ich Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben seitens der CDU/CSU-Fraktion den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Auf Grundlage dieses Entwurfes werden wir dann auch die von Ihnen angesprochenen Detailfragen zu diskutieren haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer


    Zumindest sollen die Detailfragen diskutiert werden, immerhin.


    Die zweite Antwort von Herrn Zimmer, vom 08.04.2019, nochmal nachgefragt wegen Eingliederungshilfe mit dem Hinweis auf die Studie von Dr. Hillebrecht:


    Sehr geehrter Herr XXXXXX,

    das sind alles ziemliche Spezialfragen. Die kann ich guten Gewissens nicht beantworten weil ja, wie Sie wissen, noch kein Gesetzentwurf vorliegt. In aller Regel sind Koalitionsvereinbarungen undifferenzierter als Gesetzentwürfe.

    Zu Ihrer zweiten Frage: Nach meiner Erfahrung werden in der Regel Kosten und Nutzen eines Verwaltungsverfahrens wie das von ihnen beschriebene gegeneinander abgewogen. Das macht die Bundesregierung aber in der Regel mit eigenen Mitteln und verlässt sich nicht auf Studien, die etwas "bewiesen" haben wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Zimmer


    Der Studie von Dr. Hillebrecht scheint er nicht zu vertrauen, schade eigentlich. Wer weiß welche Zahlen der CDU da vorgelegt werden?

  • 3) Antwort von Frau Müller-Gemmeke von den Grünen, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, vom 08.04.2019:


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    vielen Dank für Ihre Fragen.

    Wir Grüne lehnen jegliche Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei der Eingliederungshilfe ab. Wer Teilhabeleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Unterstützungsbedarfe erhält, soll diese nicht persönlich mitfinanzieren müssen und dadurch am Rande der Armut leben müssen. Auch die Anrechnung des Partnereinkommens muss vollständig aufgehoben werden. Entgegen den Aussagen der Bundesregierung und der Koalition, spielt das Einkommen von Partner_innen weiterhin eine Rolle bei der Berechnung des Eigenanteils, da Menschen, deren Partner_innen viel verdienen, für ihre Kinder einen geringeren Freibetrag haben, als diejenigen, deren Partner_innen wenig verdienen.

    Geld zu sparen oder etwa für das Alter vorzusorgen war für viele Menschen mit Behinderungen unmöglich. So erhielten Alleinstehende nur dann Leistungen, wenn sie ihr Vermögen bis auf einen Betrag von 2.600 Euro aufgebraucht hatten. Die im Gesetz enthaltene Neuregelung wird zwar viele entlasten. Eine komplette Abschaffung der Pflicht, den Bedarf an Teilhabeleistungen teilweise aus eigenen Mitteln zu finanzieren, ist jedoch nicht absehbar. Das wollen wir Grüne ändern. Wer Unterstützung braucht, soll sie im Sinne eines Nachteilsausgleichs gewährt bekommen. Denn das ist ein wichtiger Bestandteil für eine inklusive Gesellschaft.

    Das schließt auch Angehörige ein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Beate Müller-Gemmeke


    Ganz interessant und ebenfalls ein klares Bekenntnis.

  • 4) Antwort von Uwe Schummer (CDU) 03. Apr. 2019 - 09:14, ebenfalls Mitglieder im Ausschuss für Arbeit uns Soziales


    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,


    Ausgangspunkt für Regelungen zum Unterhaltsrückgriff auf Angehörige ist der Koalitionsvertrag. Dort ist vorgesehen, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden soll. Ihr Hinweis, dass es auch eine Grenze beim Unterhaltsrückgriff für Angehörige von behinderten Menschen geben soll, ist richtig. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe ich mich dafür eingesetzt, die Teilhabe und die finanziellen Leistungen für behinderte Menschen und deren Angehörigen zu verbessern. Mit dem Bundesteilhabegesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen und umgesetzt. Nunmehr bedarf es weiterer Schritte und Verbesserungen. Bei der genannten Regelung handelt es sich um einen Referentenentwurf. Das parlamentarische Verfahren hierzu hat noch nicht begonnen. Ihre Hinweise werden mit in die weiteren Debatten einfließen. Insoweit bin ich Ihnen für Ihre Hinweise dankbar.

    Es grüßt herzlich

    Uwe Schummer MdB


    Zumindest ein Teilbekenntnis.......... (da spricht wohl das Gewissen).....

  • Und noch eine freundliche Antwort von heute vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm). Darin steht u.a.:


    ........


    Die im Januar 2019 mit dem nichtöffentlichen Arbeitsentwurf bekanntgewordenen geplanten Leistungsverbesserungen stehen für das BMAS weiterhin auf der politischen Agenda und werden in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren geplant. Dazu gehören insbesondere:


    - die Entfristung der Fördermittel des Bundes für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB),

    - das Budget für Ausbildung,

    - die Einbeziehung der WfbM-Beschäftigten in die Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstatt,

    - die Freistellung des Einkommens (bis zu 100.000 Euro) von Kindern, deren Eltern Leistungen der Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe erhalten.


    2.)

    Der bvkm wird sich auch weiterhin gemeinsam mit den übrigen Fachverbänden für Menschen mit Behinderung für die Einführung der 100.000 Euro-Grenze im Falle des Bezugs von Leistungen der Hilfe zur Pflege und Leistungen der Eingliederungshilfe einsetzen. Insofern werden wir kritisch im Blick behalten, ob es tatsächlich zu dem diesbezüglich in der Anhörung angekündigten eigenständigen Gesetzgebungsverfahren kommt.


    ........


    Aus meiner Sicht vorbildlich, natürlich nicht nur deshalb.

  • Ich bitte Euch bei Euren Anfragen an Abgeordnete und andere Organisationen, neben der Hilfe zur Pflege auch die Eingliederungshilfe zu erwähnen. Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

  • Und noch die offizielle Position der Grünen, E-mail von heute:


    ........

    im Namen der Grünen möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Sie im Ausschuss für Arbeit bezüglich einer Änderung des Unterhaltsrückgriffs unterstützen. Unsere Position hat die Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke vergangene Woche bereits in einer Mail an Sie deutlich gemacht.

    ........


    Ein weiteres klares Bekenntnis, ohne wenn und aber.


  • In dem Artikel der Morgenpost ist genau der Grund dargestellt, warum die SPD Minister uns mit Musterschreiben hinhalten: Die SPD will eigene Pläne einbringen. Der Plan ist, die Kosten zu deckeln. Der Sozialindustrie sind die Millionen privaten Pflegehelfer aus Polen und anderen Ländern ein Dorn im Auge und die unterstützen die Pläne natürlich.


    Die Folge wären explodierende Kosten, die durch erhöhte Pflegebeiträge und Steuern reingeholt werden müssten. Außerdem gibt es dann sicher bald Wartelisten für Pflegeplätze, da viele Leute ihre Oma ja derzeit deswegen nicht ins Heim bringen, weil dann das Häuschen weg ist. Das fiele dann weg, so dass die Heime bald überlaufen wären. Die unliebsame Konkurrenz durch private Pflegekräfte fiele dann auch weg und die Betreiber könnten nach Belieben die Preise diktieren.


    Da können die Jüngeren unter uns jetzt nachrechnen. Ich denke, die sind durch Elternunterhalt besser bedient, da die Kosten durch die Lebenserwartung der Unterhaltsberechtigten begrenzt sind. Wenn die Pflegekosten aber sozialisiert werden, zahlen sie ein Leben lang über erhöhte Steuern und Abgaben.... Ich denke das wird deutlich teurer!