Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Von den genannten 101.000 € Brutto werden noch die steuerlichen Werbungskosten abgezogen, das Ergebnis sollte dann wohl unter 100.000 € liegen ? und somit kein Unterhaltsanspruch ? so ist die bisherige Berechnung bei Grundsicherung, wird wohl auch bei Hilfe zur Pflege, etc, so sein

    Das wird Hilflos nur nicht viel helfen, denn in ein bis zwei Jahren liegt er darüber. Bin auch "hart" an der Grenze. Derzeit noch darunter, was sich in ein paar Jahren sicher anders darstellt.

  • Habe selten soviel Inkompetenz „gelesen“, wie in diesem Forum. Selbstverständlich bleibt das Vermögen (Erspartes) künftig vollkommen unberücksichtigt, sonst machte die ins Auge gefasste Neuregelung überhaupt keinen Sinn. Und wie bisher wird natürlich nur auf das Einkommen des potentiellen Unterhaltsschuldners und nicht (auch) auf das des Ehegatten abgestellt. Das Einkommen des Ehegatten ist bisher nur berücksichtigt worden, um den Selbstbehalt von 1.800 € zu ERHÖHEN, nicht, um die Einkommensgrenze auszuschöpfen! Mir tun vom Lesen der letzten Kommentare schon die Augen weh!

    Hallo Schamane,


    eine Rückfrage meinerseits: ist denn schon klar, dass das Vermögen unberücksichtigt bleibt bzw. das Procedere dem Vorgehen von Unterhalt bei Grundsicherung angeglichen wird? Ich habe dazu keine Informationen gefunden. Und gelten die neuen Regelungen für bereits zahlende Kinder automatisch ab 1. Januar; werden dann alle Altfälle neu geprüft?

    Danke!
    ahbs

  • Das wird Hilflos nur nicht viel helfen, denn in ein bis zwei Jahren liegt er darüber. Bin auch "hart" an der Grenze. Derzeit noch darunter, was sich in ein paar Jahren sicher anders darstellt.

    Ist die Leistungsfähigkeit ausreichend den geforderten Unterhalt zu zahlen, dann sollten sich Unterhaltspflichtige mal mit dem Thema Bedarf und Bedürftigkeit auseinandersetzen, könnte hilfreich sein

    Und gelten die neuen Regelungen für bereits zahlende Kinder automatisch ab 1. Januar; werden dann alle Altfälle neu geprüft?

    Warum sollten Sozialämter von sich aus prüfen, das machen sie auch nicht, wenn die Selbstbehaltssätze erhöht werden

    Liegt bereits ein Urteil vor, dann wird der Unterhaltspflichtige wohl klagen müssen

  • Werden dann nur Werbungskosten abgezogen?


    Was ist mit den Kindesunterhalt, erhöhte Wohnkosten ect.?


    Wie kann ich die 100 kleinrechnen?


    Wie gesagt, dem Muenchner werden die 100 nichts bringen,da sind viele drüber.

  • Werden dann nur Werbungskosten abgezogen?

    Nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten von den jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc. wird eine Gesamtsumme gebildet. Ist diese höher als 100.000 €, dann ist ein Unterhaltsanspruch entstanden, mit der Folge, es gelten die üblichen Abzugsmöglichkeiten bzgl. Leistungsfähigkeit

    Liegt die Gesamtsumme unter 100.000 €, dann kein Unterhaltsanspruch

  • Was ist mit den Kindesunterhalt, erhöhte Wohnkosten ect.?

    Der Abzug von unterhaltsmindernden Positionen ist der 2. Schritt, zuerst muss erstmal feststehen, über oder unter 100.000 € nach Abzug der Werbungskosten

  • Danke Unikat, dumm gelaufen und wieder alles von vorne und den Bedarf angreifen.


    Es wird dann, wie bisher, alles runtergerechnet, bis auf die bekannten 1.800€ ?


    Ich bin auf die ersten Klagen und Urteile gespannt.

  • Danke Unikat, dumm gelaufen und wieder alles von vorne und den Bedarf angreifen.

    Richtig, den Bedarf sollte jeder Unterhaltspflichtige angreifen, der Ansatz mit den Investitionskosten ging ja schon in die richtige Richtung :)

  • Es wird dann, wie bisher, alles runtergerechnet, bis auf die bekannten 1.800€ ?

    Wenn die Gesamteinkünfte nach Abzug der jeweiligen Werbungskosten immer noch über 100.000 € liegen, dann kommt das Unterhaltsrecht, und damit die bekannten 1.800 €, richtig :(

  • Das Thema mit den Investitionskosten ist auch noch nicht durch.


    Die Kosten konnten mir noch nicht dargelegt werden. Sofern ich den Nachweis habe, zahle ich gerne, aber die Rechnungen will ich gerne sehen. Schliesslich will das Sozi auch alle Rechnungen von mir sehen.

  • Liebe Mitforisten und speziell lieber Urli, der in dieser Hinsicht bestens informiert zu sein scheint,

    vor wenigen Tagen stand ja in der Süddeutschen Zeitung, dass Hubertus Heil über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinausgehen und auch für Angehörige von einzugliedernden Behinderten u.a. die 100.000-Euro-Grenze einführen möchte. Im Artikel der Süddeutschen Zeitung und in den Folgeartikeln in anderen Zeitungen werden die Begriffe "Pflege" und "Eingliederungshilfe" jedoch wild durcheinandergeworfen, und man kann meines Erachtens aus den immer sehr ähnlichen Artikeln leider auch herauslesen, dass bei der Eingliederungshilfe die 100.000-Euro-Grenze nur für Eltern behinderter Kinder, nicht jedoch umgekehrt für Kinder behinderter Eltern gelten soll.


    Seid Ihr euch sicher, dass sich aus den Artikeln ergibt, dass hinsichtlich Eingliederungshilfe - Stand heute - auch die Kinder behinderter Eltern entlastet werden sollen?


    Beste Grüße

  • Hallo TheBrad,


    ich kenne den genauen Wortlaut des Gesetzentwurfes leider nicht und kann deshalb nur auf folgende E-mails verweisen:


    1)

    In einer freundlichen E-mail von Frau Kerstin Tack von der SPD (Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

    für Arbeit und Soziales) vom 08.04.2019 steht:

    ......

    vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Eingliederungshilfe – Rückgriff auf Kinder“.......................................

    Im Koalitionsvertrag haben wir folgendes vereinbart:

    „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“

    Um diese Forderung umzusetzen, wird aktuell ein Gesetzesentwurf erarbeitet. Dieser soll noch in diesem Jahr beschlossen werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest, dass dabei die 100.000 Euro-Grenze bei der Unterhaltsheranziehung für Angehörige auf das gesamte SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe ausgeweitet werden muss. Hierfür werden wir uns einsetzen und ich bin auch zuversichtlich, dass wir uns mit dieser Position durchsetzen werden.

    ......


    2)

    In einer freundlichen E-mail von Dr. Matthias Bartke, MdB (Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales) vom 17.04.2019 steht:

    ......

    Ich kann Ihnen nach wie vor versichern, dass ich mich für eine Einschränkung des Rückgriffes auf das Einkommen von Kindern nicht nur bei den Hilfen für Pflege einsetzen werde.

    ......


    3)

    In einer weiteren E-mail von Dr. Matthias Bartke vom 22.03.2019 steht

    ......

    eine Ungleichbehandlung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und Kindern, die für Eltern in der Eingliederungshilfe unterhaltspflichtig sind, ist nicht in meinem Sinne. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren für eine Gleichbehandlung einsetzen.

    ......


    4)

    Eine freundliche Dame von der Lebenshilfe hat dazu geschrieben:

    ......

    Dass die vergleichbare Konstellation von Kindern mit behinderten Eltern weniger präsent ist, liegt vermutlich daran, dass diese Konstellation seltener vorkommt.


    (dieser Aussage stimme ich zu) weiterhin

    ......

    Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns, sobald ein Entwurf zur Modernisierung des Unterhaltsrückgriffs vorliegt, kritisch damit auseinandersetzen und auch die von Ihnen benannte Konstellation dabei in den Blick nehmen werden.

    ......

    (dafür bin ich der Lebenshilfe sehr dankbar)


    Außerdem ist in der Presse z.B. auch im Spiegel zu lesen:......


    Dem Gesetzentwurf zufolge sollen künftig nur noch Angehörige mit einem Einkommen von jährlich mehr als 100.000 Euro Zuzahlungen für die Eingliederungshilfen leisten müssen.

    ......


    Zu den Angehörigen zähle ich auch die Kinder von Behinderten (auch wenn dies nicht explizit drinnen steht und diese Konstellation seltener vorkommt).


    Weiterhin meine ich, dass der pauschale Unterhaltsrückgriff auf Eltern von Kindern mit Behinderung die eine oder andere Familie, da unabhängig von Einkommen und Vermögen, ebenfalls belasten kann. Für Besserverdienende ist diese Pauschale, da auch keine Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgt, m.E. kaum spürbar. Es gibt aber sicherlich auch Eltern von Kindern mit Behinderung die mit ihrem Geld gerade so über die Runden kommen und für diese Menschen kann der Pauschalbetrag durchaus schmerzen. Das man auch die Konstellation "Eltern mit geringem Einkommen und mit behindertem Kind" entlasten will ist, aus meiner Sicht, ausdrücklich zu befürworten, ohne wenn und aber. Deshalb glaube ich, dass die SPD die 100.000 Euro Einkommensgrenze auch in diesem Bereich einführen möchte, was ich persönlich, obwohl nicht davon betroffen, völlig richtig finde.


    In der Süddeutschen Zeitung steht außerdem:


    ......

    Aus einem internen Entwurf des Arbeitsministeriums geht hervor, dass Heil plant, nur die Angehörigen von behinderten Menschen zu belasten, die mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Er begründet seinen Schritt damit, eine "verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung" vermeiden zu wollen, heißt es in dem Papier, das der ddeutschen Zeitung vorliegt.......



    Den Hinweis auf die verfassungrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung interpretiere ich (nur meine Meinung) so, dass man bei der ganzen Unterhaltsentlastung die Angehörigen von Pflegebedürftigen und Behinderten nicht schlechter stellen will, was ich ebenfalls hunderprozentig richtig finde. Ansonsten, wenn ausgerechnet die Kinder von Behinderten schlechter behandelt werden würden und das auch noch grundgesetzkonform sein sollte..........dann würde ich so langsam meinen Glauben, an unser Grundgesetz, verlieren.......


    Ich werde bei der SPD nochmal nachfragen was denn genau in dem Gesetzentwurf bezüglich der Kinder von Behinderten steht. Es kann aber nicht schaden wenn noch mehr Betroffene nachhaken und auch andere Abgeordnete anschreiben. Ich würde Euch bitten dies zu tun. Danke.


    Viele Grüße und noch einen wunderschönen Maifeiertag!

  • Antwort von der CSU in Bayern Frau Eiden (Gesetz soll Juni/Juli 2019 in Kraft treten?!?!?!)


    Sehr geehrte Frau ...,

    sehr geehrter Herr ...,


    herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Elternunterhalt vom 27. März dieses Jahres an den Parteivorsitzenden der CSU, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL. Als zuständige Fachreferentin der CSU-Landesleitung darf ich Ihnen in seinem Namen antworten.


    Die Christlich-Soziale Union (CSU) hat im Bundestagswahlkampf 2017 die Neuordnung des Elternunterhaltes gefordert und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD durchgesetzt:


    „Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“ (Seite 97 des Koalitionsvertrages)


    Zu Ihrer Frage nach dem Zeitpunkt der Umsetzung dieses Vorhabens kann ich Ihnen mitteilen, dass das diesbezügliche Gesetz zum Juni/Juli 2019 in Kraft treten soll.


    Ich wünsche Ihnen alles Gute!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ass. jur. Karin Eiden
    Referentin für Senioren, Gesundheit und Pflege
    Landesgeschäftsführerin SEN, GPA, Antragswesen

    CHRISTLICH-SOZIALE UNION

    POLITIK UND PARTEIARBEIT

    CSU-Landesleitung

    Franz Josef Strauß-Haus
    Mies-van-der-Rohe-Str. 1
    80807 München
    Telefon 089/1243-203
    Telefax 089/1243-4203

    Karin.Eiden@csu-bayern.de
    www.csu.de

  • Waaaass? !?


    Das wäre ja einfach zu schön um wahr zu sein ! Natürlich hoffe ich sehr, dass das stimmt!

    Ich habe heute ein Schreiben vom Bundeministerium für Arbeit und Soziales erhalten.

    Darin steht: „ Das Bundesministerium für Ar............ erstellt derzeit ein Referententwurf zu der von Ihnen genannten Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Auf Bundesebene ist von dem Vorhaben insbesondere auch das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Gesundheit betroffen. Die Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung soll in Kürze erfolgen“


    Und dann das übliche blablabla...... „keine Aussage zum zeitlichen Ablauf und Abschluss des Gesetzgebungsverfahren........“


    Aber dennoch hört es sich für mich NICHT negativ an ;)

  • In Bayern ticken die Uhren halt anders. Das glaube wer will.

    Es gibt immer noch keinen öffentlichen Gestzentwurf der mir bekannt ist.

    Da ist wohl die Formulierung "in Kraft treten soll" eher Wunschdenken.

    Freuen wir uns, wenn es diese Regierung bis zum Beginn des kommenden Jahres schafft.


    LG frase

  • Wenn es die Regierung bis dahin noch gibt.

    Die SPD droht, wenn es zu keiner CO2-Steuer kommt, auszusteigen. Derzeit sind die Aussagen von Kevin Kühnert in der Diskussion, allerdings sind das Themen die aus dem Hamburger Grundsatzprogramm der SPD stammen, die SPD könnte versuchen zumindest für Wohnungssuchende Enteignungen durchzusetzen. Schließlich braucht man dringend Wählerstimmen.
    Wegen prognostizierter verminderter Steuereinnahmen wird der Finanzminister möglicherweise einen Deckel auf die Budgets legen, wenn er nicht sogar kürzt.
    Also ich sehe genügend Zündstoff, die die Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung in Frage stellen können.

  • Das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Städte und Gemeinden machen Stunk wegen ihrer angeblichen Einnahmeausfälle von mehreren Hundert Millionen im Jahr.


    Es gilt erst, wenn es im Gesetzblatt verkündet ist - ich, als nach bish. Recht sehr Betroffener, hoffe jedoch, dass es so kommt.


    Diejenigen, die mit den 100.000 EUR von oben herab Probleme haben, kann man dann nur noch bedauern - oder gar beneiden.