Von den genannten 101.000 € Brutto werden noch die steuerlichen Werbungskosten abgezogen, das Ergebnis sollte dann wohl unter 100.000 € liegen ? und somit kein Unterhaltsanspruch ? so ist die bisherige Berechnung bei Grundsicherung, wird wohl auch bei Hilfe zur Pflege, etc, so sein
Das wird Hilflos nur nicht viel helfen, denn in ein bis zwei Jahren liegt er darüber. Bin auch "hart" an der Grenze. Derzeit noch darunter, was sich in ein paar Jahren sicher anders darstellt.