Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sry für die dumme frage...

    also sprich das Einkommen meiner Frau gehört nicht dazu ?

    weil diese auch in der Berechnung meiner Zahlung ans Amt mit eingerechnet wurde.....

    So ist die derzeitige Regelung. Das wird - so es denn dazu kommt - demnächst nicht mehr so. Da zählt nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

  • Servus

    Bei mir steht die Auskunft an die ich leider nicht verweigern kann. Mein Anwalt ist momentan mit der Einstellung unterwegs wir beugen uns .

    Kann ich in meinem Fall dem LWL Sozialverband erstmal verpflichten nachzuweisen , dass sie berechtigt sind mir Dinge zur Rechnung zu legen ?

    Die Angaben gestalten sich sehr schwierig in meinem Fall durch kürzlichen Tod des Vaters der nicht zahlen musste . Und weitere Tode in der Familie und damit zusammenhängenden Vermögenswerten.

    Lg und danke

  • Hi Hansi207 ,


    würde ein eigener Thread nicht evtl mehr Sinn machen als sich hier anzuhängen? Hat mit dem Thema hier ja wenig zu tun.


    Wenn du eine RWA sowie eine Auskunftsanforderung entsprechend §117 SGBXII erhalten hast, wirst du nicht darum herum kommen Auskunft zu erteilen. Lies dir zu dem WIE am Besten einmal die folgende Seite in Ruhe durch.

    Wie erteilt man Auskunft



    Für weiteres und Detail Fragen würde ich aber wirklich einen eigenen Thread empfehlen.


    VG MM

  • Ich hatte so viel zu tun, daß ich den Thread nur etwas verfolgen konnte. Ich glaube, wir werden Glück haben. UnserGesetz hier wohl vor einem -eventuell mögöichen - Koalitionsbruch durchkommen.


    Mir tut die SPD schon leid, sie wollten Verantwortung übermehmen, bemühen sich, und werden doch abgestraft. Aber für uns sieht es gut aus.


    Übrigens berücksichtigt das BMAS auch private Nachrichten als Anregung.


    Für Elternunterhaltspflichtige sieht es gut aus. Wir werden sehen. Das würde eine riesengroße Entlastung, werden und ist auch für die Pflege und den Staat richtig.

  • Kannst du mal bitte den Link posten? Lieben Dank

  • klingt so, als müsste man noch weiterhin Überzeugungsarbeit bei den Abgeordneten von CDU und CSU leisten ...


    https://www.abgeordnetenwatch.…uestion/2019-06-12/317911


    ich denke eher "ist nicht meine Baustelle, muß die CDU klären" und damit einfach den Ball rüberspielen.

    Ich frage mich, warum noch kein Prof. oder Anwalt eine schlaue Kommentierung zu dem Entwurf geschrieben hat. Ist doch in anderen Rechtsgebieten auch so.


    Täglich lerne ich dazu ;-)



  • Hi Herzenskrieger,


    was meinst Du damit?

    Hallo, ich meinte damit, daß das BMAS auch Anregungen von Privatpersonen aufnimmt in ihrem Gesetzesverfahren für EU, oder anderennRsformen. Ich habe Ihnen geschrieben, nur eine Bestätigung dessen, was sie verändern wollen, und warum das wichtig ist.

  • Hallo, ich meinte damit, daß das BMAS auch Anregungen von Privatpersonen aufnimmt in ihrem Gesetzesverfahren für EU, oder anderennRsformen. Ich habe Ihnen geschrieben, nur eine Bestätigung dessen, was sie verändern wollen, und warum das wichtig ist.

    Ich denke mal, dass hiermit Organisationen gemeint sind, die um Stellungnahme gebeten werden.

    Stellungnahme ILS


    https://www.teilhabegesetz.org…gen_Entlastungsgesetz.pdf


    https://kobinet-nachrichten.or…gen-Entlastungsgesetz.htm

  • Er sagte dazu aber leider, dass es erst im Herbst ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird.

    Tja, das ist ja auch nichts, was man im Sommer während einer Großveranstaltung unbemerkt vom Bürger durchwinken müsste ;-)

  • Ich habe grundsätzlich noch eine Frage und hoffe, dass diese kein OT darstellt.


    Wenn man vom Sozialamt gebeten wird, die Unterlagen einzureichen und dies auch fristgemäß gemacht hat, wie lange kann (darf) es dauern, bis man den "Bescheid" erhält bzw. andersrum gefragt, wenn man nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist (z.B. aufgrund einem zu geringem Einkommen), bekommt man dies dann schriftlich bestätigt oder erhält man einfach keine Rückmeldung?

    Ich danke Euch vorab!


    Viele Grüße und auf hoffentlich bald positive Neuigkeiten bzgl. der 100.000 €-Grenze!

  • Wenn man vom Sozialamt gebeten wird, die Unterlagen einzureichen und dies auch fristgemäß gemacht hat, wie lange kann (darf) es dauern, bis man den "Bescheid" erhält bzw. andersrum gefragt, wenn man nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist (z.B. aufgrund einem zu geringem Einkommen), bekommt man dies dann schriftlich bestätigt oder erhält man einfach keine Rückmeldung?

    hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter des Sozialamts ab, deswegen ist keine eindeutige Antwort möglich

  • Ich bin ein sogenannter "Betroffener" und zahle seit längerer Zeit Unterhalt für meinen Vater an das zuständige Sozialamt in Schwelm (Ennepe-Ruhr-Kreis). Ganz in unserer Nähe spielt sich seit einiger Zeit Folgendes ab : Im benachbarten Wuppertal brauchen die Kinder keinen Cent mehr in dieser Angelegenheit mehr ans Sozialamt zu zahlen. Denen sei der Aufwand einfach zu hoch !!!

    Am liebsten möchte ich meine Zahlungen sofort einstellen !

    Ich bin Mitglied im "Sozialverband VdK Deutschland e.V." und erhalte monatlich deren Zeitung in der über viele soziale Themen fundiert berichtet wird.

    In der neusten Ausgabe, die ich gestern erhielt, wurde gleich am Anfang endlich positiv über unser Thema berichtet. Unter der Überschrift : Erleichterung für Angehörige - Unterhaltspflicht erst über 100 000 Euro Einkommen. Zwar im "leichten" Konjunktiv ( Künftig soll die Unterhaltspflicht von Angehörigen begrenzt werden....usw. ), aber ich finde, das will schon was heißen! Ich war darüber erfreut und glaube fest daran, dass der sog. CDU - Plan auch wirklich umgesetzt wird -und das als Pessimist ...

    Ich drücke uns Allen mindestens meine beide Daumen und wünsche einen schönen Sommertag !