Zitat
Ist das nicht ein Scheinargument, da für eine Heimunterbringung nach wie vor eine Notwendigkeit(sbescheinigung) bestehen muss also mind Pflegegrad 3 anerkannt?
Das ist so schon richtig. Es werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten, eben weil UH-Ansprüche bestehen, die Angehörigen sich einig sind und eine Einschaltung des SHT einfach nicht wünschen. Das wird dann in Zukunft entfallen; wer zahlt schon, wenn er nicht muss?
Außerdem wird - bei dem für mich zuständigen SHT- bei Pflegebedürftigen mit der Pflegegraden 1 und 2 vor Ort durch eine Pflegefachkraft geprüft, ob eine Heimunterbringung erforderlich ist, oder andere Maßnahmen diese abwenden können. Wenn aber keine Pflegeperson vorhanden ist bzw. keine Pflegebereitschaft der Angehörigen besteht, ein Pflegedienst nicht ausreicht etc., kann die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch den SHT wohl schwerlich abgelehnt werden.