Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Zitat


    Ist das nicht ein Scheinargument, da für eine Heimunterbringung nach wie vor eine Notwendigkeit(sbescheinigung) bestehen muss also mind Pflegegrad 3 anerkannt?

    Das ist so schon richtig. Es werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten, eben weil UH-Ansprüche bestehen, die Angehörigen sich einig sind und eine Einschaltung des SHT einfach nicht wünschen. Das wird dann in Zukunft entfallen; wer zahlt schon, wenn er nicht muss?


    Außerdem wird - bei dem für mich zuständigen SHT- bei Pflegebedürftigen mit der Pflegegraden 1 und 2 vor Ort durch eine Pflegefachkraft geprüft, ob eine Heimunterbringung erforderlich ist, oder andere Maßnahmen diese abwenden können. Wenn aber keine Pflegeperson vorhanden ist bzw. keine Pflegebereitschaft der Angehörigen besteht, ein Pflegedienst nicht ausreicht etc., kann die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch den SHT wohl schwerlich abgelehnt werden.

  • Bei der Zustimmung im Bundesrat werden die Länder Probleme machen, in denen die SHT überhaupt UH prüfen.

    Das ist, wie ich von einem Fachanwalt gehört habe, vor allem in NRW und Niedersachsen der Fall. In den östlichen Bundesländern und Bayern wird dagegen so gut wie kein Elternunterhalt geprüft, so dass dort auch keine Einnahmeverluste entstehen.

  • Bei der Zustimmung im Bundesrat werden die Länder Probleme machen, in denen die SHT überhaupt UH prüfen.

    Das ist, wie ich von einem Fachanwalt gehört habe, vor allem in NRW und Niedersachsen der Fall. In den östlichen Bundesländern und Bayern wird dagegen so gut wie kein Elternunterhalt geprüft, so dass dort auch keine Einnahmeverluste entstehen.


    Da sind Sie aber auf dem Holzweg.

    Das ist ARD (alle reden durcheinander), hier brauchen wir ZDF (Zahlen, Daten, Fakten)

    Man hat "gehört"

  • In den östlichen Bundesländern und Bayern wird dagegen so gut wie kein Elternunterhalt geprüft, so dass dort auch keine Einnahmeverluste entstehen.

    Eine sehr unseriöse Aussage, von diesem Herrn.


    Was die Unterbringung im Pflegeheim angeht, stützt sich das Sozialamt auf das Gutachten des MDK.

    Hier sollte eindeutig die Empfehlung der Heimunterbringung vermerkt sein.


    Weiterhin kann selbstvertändlich immer Sozialhilfe beantragt werden, wenn Bedürftigkeit entsteht.

    Das ist auch im häuslichen Umfeld schon durchaus gegeben, denn hier zahlt die Pflegekasse ja nur einen geringeren Anteil als für vollstationäre Unterbringung.

    Schon mancher Sozialdienst hat hier gerne mal eine Zuzahlungsrechnung offeriert, da die Kosten durch das ambulante Pflegegeld nicht gedeckt werden.


    Das neue Gesetz greift viel weiter als nur in die Pflege, auch Eingliederungshilfe usw. soll unter diese Regelung fallen und das ist auch gut so.


    Es geht hier nicht mehr nur um ELTERUNTERHALT!


    LG frase

  • Richtig frase,


    es hängt viel mehr dran als nur Elternunterhalt.

    Die geplanten anderen Änderungen sind genauso wichtig und werden von den SHT auch gewollt.


    LG Gatenfee

  • Außerdem wird - bei dem für mich zuständigen SHT- bei Pflegebedürftigen mit der Pflegegraden 1 und 2 vor Ort durch eine Pflegefachkraft geprüft, ob eine Heimunterbringung erforderlich ist, oder andere Maßnahmen diese abwenden können.

    Bedeutet: Der SHT muss (zwingend) auf mein Verlangen mir Auskunft erteilen, ob bei Pflegestufe 2 eine Notwendigkeit für die Heimunterbringung vom MDK bescheinigt wurde?

  • Sieh es mal so, der SHT würde doch ins offene Messer laufen, wenn er eine Bedürftigkeit finanziert, die nicht nachgewiesen ist.

    Du kannst sicher in der prozessualen Auseinandersetzung diesen Punkt angreifen,!

    Mal sehen was awi und Unikat dazu meinen.


    LG frase

  • Zitat

    Es werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten,

    Dann wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, das zu unterbinden...
    nach meiner Erfahrung (ich lese seit Jahren in einer Gruppe pflegender Angehöriger mit) weigert sich so gut wie jeder PFlegebedürftige ins Heim abgeschoben zu werden. Gegen den Willen der Betroffenen geht gar nichts.
    Wer ins Heim will weil die Verwandtschaft zu wünschen übrig läßt (salopp formuliert) oder er/sie dann nicht mehr so allein ist sollte von der anstehenden Neuregelung nicht profitieren dürfen.
    Es geht darum Personen zu entlasten, deren Angehörige aus zwingender Notwendigkeit heraus im Heim leben.
    Das ist in "meiner" Stadt in NRW eben an den PG3 gekoppelt, ausnahmsweise kann auch ein Arzt eine Heimnotwendigkeit attestieren.
    Dieser Part sollte keinesfalls "aufgeweicht" werden, eben um dem Mißbrauch vorzubeugen, den "Gartenfee" weiter oben anspricht.

  • Moin, ich lese erst seit ein paar Tagen mit; vielen Dank für viele umfassende Informationen rund ums Thema Elternunterhalt...

    weiter oben wurde zitiert: [...]

    Wie haben die Sorge, dass Angehörige sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen [...]

    Ist das nicht ein Scheinargument, da für eine Heimunterbringung nach wie vor eine Notwendigkeit(sbescheinigung) bestehen muss also mind Pflegegrad 3 anerkannt?



    ++

    Das ist so schon richtig. Es werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten, eben weil UH-Ansprüche bestehen, die Angehörigen sich einig sind und eine Einschaltung des SHT einfach nicht wünschen. Das wird dann in Zukunft entfallen; wer zahlt schon, wenn er nicht muss?


    Außerdem wird - bei dem für mich zuständigen SHT- bei Pflegebedürftigen mit der Pflegegraden 1 und 2 vor Ort durch eine Pflegefachkraft geprüft, ob eine Heimunterbringung erforderlich ist, oder andere Maßnahmen diese abwenden können. Wenn aber keine Pflegeperson vorhanden ist bzw. keine Pflegebereitschaft der Angehörigen besteht, ein Pflegedienst nicht ausreicht etc., kann die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch den SHT wohl schwerlich abgelehnt werden.

    Ich bin neu im Forum, verfolge aber schon seit längerem die Diskussionen. Die obere Aussage ("Prüfung") stimmt m.E nicht (mehr).

    Für eine Heimeinweisung ist ab PG 2 KEINE besondere Bescheinigung mehr notwendig (vermutlich seit der Reform 2017).


    Ich zahle seit Januar 2018 ca. 500€ EU in Berlin für meine Mutter.

  • Bedeutet: Der SHT muss (zwingend) auf mein Verlangen mir Auskunft erteilen, ob bei Pflegestufe 2 eine Notwendigkeit für die Heimunterbringung vom MDK bescheinigt wurde?

    aus § 43 SGB XI der Pflegeversicherung

    § 43 SGB XI Inhalt der Leistung

    (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.


    das Sozialamt ist an die Entscheidung der Pflgekasse gebunden


    § 62a SGB XII Bindungswirkung

    Die Entscheidung der Pflegekasse über den Pflegegrad ist für den Träger der Sozialhilfe bindend, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. Bei seiner Entscheidung kann sich der Träger der Sozialhilfe der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Auf Anforderung unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung den Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung und erhält hierfür Kostenersatz, der zu vereinbaren ist.

  • ich komme aus Niedersachsen. Wo kann ich denn wohl gut Briefe hinschicken um den Prozess zu unterstützen?


    Hallo, ich bin ende 20 und kann gefühlt mein leben lang jetzt Unterhalt zahlen.

    Vll möchte ich mir ja was aufbauen, für meine eigenen zukünftigen Kinder. Aber das interssiert ja keinen.

    Heiraten brauchen man dann ja auch nicht.....

    Ist ja so nicht schwierig genug alles...



    Ich würde es richtig finden, wenn jeder selber aufkommen muss. Das Geld was mir jetzt genommen wird und nicht in Aktien o.ä. investieren kann, wird später bei meiner Pflege fehlen.... und wer darf dann aufkommen...tatata meine Kinder....

    Das ist ein saudummer und unnötiger Kreislauf.

  • Ich zahle seit Januar 2018 ca. 500€ EU in Berlin für meine Mutter.

    und


    Da bin ich ja mit meinen 270€ günstig davon gekommen

    Günstig ist relativ.


    @ chessy, @ Isek,


    zahlt ihr freiwillig oder liegen gerichtliche Titel vor?


    Wenn Ersteres, wurde die Höhe der jeweiligen Zahlung jemals von einem Fachkundigen überprüft?


    Gruß

    awi

  • Wie wurden vom SHT aufgefordert und es wurde von einem Anwalt geprüft. Diese Berechnung war sogar höher.

    Die Berechnung des SHT war also sogar zu meinen Gunsten und entsprach in einigen Punkten nicht dem aktuellen BGH Urteilen.:)

    Überhaupt berechnet lt. Anwalt "jeder Bezirk in Berlin " anders..falsch

    Ich verdiene zwar gut, der hohe Betrag kommt aber durch das Gehalt meiner Frau. Dieses wird zwar geringer gewichtet, letztlich haftet das Schwiegerkind aber mit.

  • Freiwillig und wurde nicht überprüft.

    Glaube das wäre dann teurer geworden...

    Das Amt hatte auch ein wenig Problem das aus zu rechnen weil ich und meine Frau nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben ....jeder hat seine eigene Wohnung noch.


    Und mein Bruder zahlt den gleichen Betrag nochmal ...

  • Glaube das wäre dann teurer geworden...

    Glauben = Nicht wissen.

    Ich vermute, dass 80% aller Erstberechnungen zu hoch sind.

    Warum teurer?


    Das Amt hatte auch ein wenig Problem das aus zu rechnen weil ich und meine Frau nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben ....

    Das stützt meine Annahme.

    Hast Du "Getrennt lebend" angegeben?

    Dann hätte die Ehefrau nicht einmal Auskunft geben müssen.

  • Wir sind verheiratet.
    Wir leben nicht getrennt.

    Jeder hat nur seine eigene Wohnung.

    Sogar meine Stieftochter und ihr Ex Mann musste Auskunft geben ?

  • Sogar meine Stieftochter und ihr Ex Mann musste Auskunft geben

    Völlig daneben und nicht nach gültigen Rechtsnormen.

    Enkel, Stiefenkel und deren Ehegatten müssen keine Auskunft geben.

    Das zeigt wieder einmal: Manche SHTs handeln rechtswidrig.

    Wurde denn deren Einkommen in der Berechnung berücksichtigt?

    Ist die Berechnung denn nachvollziehbar?


    Wenn ein SHT schon bei Auskunftseinholung so krass ungesetzlich handelt würde es mich nicht wundern, wenn die Berechnung der Leistungsfähigkeit auch falsch ist.