Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Dann muss ich mich nochmal schlau machen...danke dir ?

  • Hallo chessy,

    Liebe Forenteilnehmer,

    dieser Forenbereich driftet allmählig ab!!

    Unser Thema ist: ELTERNUNTERHALT ERST AB 100.000,-€

    Guter Hinweis, bitte macht doch eigene Trades zu euren Problemen auf oder schaut mal in der Suchfunktion, ob jemand ein ähnliches Problem schon hatte.


    LG frase

  • aus § 43 SGB XI der Pflegeversicherung

    § 43 SGB XI Inhalt der Leistung

    (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.


    das Sozialamt ist an die Entscheidung der Pflgekasse gebunden.


    Was aber, wenn der Anspruch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht? z.B. weil der/die Pflegebedürftige trotz der Einstufung mit deutlich weniger auskommen könnte? Meine Mutter z.B. wurde z.B. während einer schwierigen privaten Zeit vom herrsüchtigen Ehegatten getrennt und kam in Kurzzeit oder Verhinderungspflege. Anschließend wurde sie vollstationär untergebracht. Sie klappte zuvor mehrmals zusammen (Diabetes / Unterzuckerung) und falscher Medikamentierung. Lebenswillen praktisch bei NULL.


    Wir erkannten schnell, dass die häusliche Trennung und Heimunterbringung sich positiv auf Ihren Zustand auswirkten. Es dauerte rund 6 Monate bis meine Mutter wieder körperlich und geistig völlig gesund war. Innerhalb dieser 6 Monate wurden auf Grund der damals schlechten Verfassung meine Mutter auf Pflegegrad 4 gestuft. Vollzeitpflege und dauernde Beobachtung hatten hier schon ihre Berechtigung. Meine Mutter akzeptierte mit der Zeit ihr neues Umfeld und wollte auch gar nicht mehr (zum inzwischen verstorbenen) Gatten zurück. DIe neu- bzw. wiedergewonnene "Freiheit" hatte sich zusätzlich positiv auf die Genesung ausgewirkt.


    Heute (nach rund einem Jahr) könnte Sie z.B. problemlos in der gleichen Einrichtung nebenan ins betreute Wohnen umziehen und würde den Staat (und vermutlich auch mich, der momentan dem SHT Auskunft über sein Vermögen erteilt), um rund 1200€ entlasten.


    Die zuständige Heimleitung- und Ärztin bejaten unsere diesbzgl. Anfrage, ob dies bedenkenlos möglich sei. Jetzt ist ja eigentlich *jeder* in der Kette verpflichtet, die Pflegekosten auf das entsprechend notwendige Niveau einzupegeln, oder nicht?


    Als Berechnung führe ich an:


    Vollstationäre Pflege, Pflegestufe 4 Kosten gesamt: rund 3500,00€ - völlig überzogen. Der Bedarf an tatsächlichem Pflegeaufwand wäre 3 x Tag Insulin + Zuckermessung + Körperpflege morgens + Essen (Vollpension) - Zuzahlung durch den SHT momentan: 1200,00€


    Im betreuten Wohnen (Angebot der gleichen Heimeinrichtung, die auch Wohnungen anbietet):


    Miete Wohnung rund 900,00€, dann noch + 500,00€ für den ambulanten Pflegedienst (3 x Zuckermessen/Insulin pro Tag), Essen, Körperpflege + 1x Wohnung reinigen pro Woche. Kann locker durch die Rente und die rund 700€ Pflegegeld der Kasse bezahlt werden (und es bleibt soagr noch ein anständiges Taschengeld übrig).


    Wem muss man hier die Verschwendung vorwerfen? Müsste hier nicht zumindest irgend jemand mitteilungspflichtig werden, wenn man erkennt, dass der Bedarf und die bezahlte Leistung völlig auseinander driften!? Wir haben jetzt jedenfalls den Antrag gestellt, meine Mutter umzuziehen, sobald eine entsprechende Wohnung frei wird. Meine Mutter freut sich allemals, wenn sie vom Krankenhaus ähnlichen 2-Bett Zimmer für 3500,00 in ihr eigenes kleines Domizil für ca. 1400,00 umziehen kann...


    (Bitte notfalls verschieben, da der Beitrag hier ja auch etwas OT ist. Mein Statement bezieht sich aber leider auf eine Aussage die hier gemacht wurde...)

  • Hallo chessy,

    Guter Hinweis, bitte macht doch eigene Trades zu euren Problemen auf oder schaut mal in der Suchfunktion, ob jemand ein ähnliches Problem schon hatte.


    LG frase

    OT: Thread, nicht Trade. Traden kann man an der Börse.

  • Müsste hier nicht zumindest irgend jemand mitteilungspflichtig werden, wenn man erkennt, dass der Bedarf und die bezahlte Leistung völlig auseinander driften!?

    das Heim hat daran kein Interesse, das Sozialamt nicht das Recht, die Politik .... ?


    das MdK könnte prüfen

    § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

  • das Heim hat daran kein Interesse, das Sozialamt nicht das Recht, die Politik .... ?


    das MdK könnte prüfen

    § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege

    Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.

    Aber ich, als baldiger vom SHT ernannter UHP, werde die *Verschwendung* als mögliche Munition mit im Munitionskasten haben.


    Du hattest ja damals u.a. in Deinem "Bedarfs-Thread" auf diesen Angriffspunkt hingewiesen.

  • Entschuldigung, ich möchte hier nicht zwischen grätschen, aber werdet ihr eure Argumentation auch an den Bundesrat richten?

    Denkt ihr es macht Sinn, wenn ich (oder ihr auch) Briefe aufsetzten an den jeweils zuständigen Bundesrat. Wo doch die Entscheidung mit der Grenze bevorsteht.

    Oder ist das eh vergebens? Wie steht ihr dazu?

  • Frosch ,


    ob es Sinn macht kann ich nicht einschätzen, habe aber in den letzten 18 Monaten viele Politiker auf unser Anliegen aufmerksam gemacht.

    Je mehr sich hier einbringen, um so deutlicher wird es wahrgenommen. Oft stimmen auch deren Antworten hoffnungsvoll, mal vom Dt. Landkeistag abgesehen. Das ist aber auch nur ein e.V., der wie die Anderen hier Stellung bezogen haben.

    Oder ist das eh vergebens? Wie steht ihr dazu?

    Hier stehe ich voll hinter awi´s Aussage: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren"


    LG frase

  • OT: Thread, nicht Trade. Traden kann man an der Börse.

    Entschuldigung, bitte also eure Beiträge unter einem neuen Thema starten.

    Wenn das Gesetz kommt, dann kann man auch mit der freien Kohle an der Börse traden;)


    LG frase

  • Nein, da muss man sich nicht entschuldigen. Ich möchte auch keinesfalls den "Klugscheisser" raushängen lassen! Bin ja auch nicht "fehlerfrei"!

    Aber "Trade" (=Handel) könnte sinngemäß mißverstanden werden. Auch Thread und Threat (=Drohung) birgt höllisches Verwexlungspotenzial :-)


    -Alles gut-


    Weiter im Originalkontext.

  • Z.B. deinen Bundestagsabgeordneten, oder andere Abgeordnete. Die Parteien selbst habe ich auch angeschrieben. Zudem die beteiligten Ministerien. Das ist alles sehr hilfreich!

  • Hat dieser Verein mit der ablehnenden Stellungnahme, den so viel mehr Einfluss als die anderen, die ja durch aus positiv war...


    Ist es nicht normal, dass es pro und contra Stimmen gibt in so einer Sache?

  • Ok, welche Argumentationen könnte man denn im allgemeinen, zu den persönlichen, gut verwenden.


    - hilfsbedürftige nehmen aufgrund dessen zu spät, oder zu wenig die Hilfe in Anspruch. Für sie ist es eine zusätzliche Psychische Belastungen, dass die Kinder aufkommenmüssen.


    - das Geld kann besser für die eigene Pflegevorsorge genutzt werden.


    - es gibt sehr viele Grenzfälle, wo die Eltern selber nicht ihrer Unterhalts und Fürsorgepflicht nachgekommen sind. Es ist schwierig die Fälle fair per Gericht zu klären.


    Zusätzliche Psychische Belastung für die Kindern, die dementsprechend eh schon in einer belastenden- unschönen Situation sind.


    So ungefähr?


    Danke schön:)

  • Wie ist denn eigentlich der aktuelle Sachstand bezüglich des zeitlichen weiteren Ablaufs? Kann den vielleicht noch mal jemand skizzieren? Besteht noch die Chance, dass das Gesetz vor der Sommerpause durchgeht?

  • Wie ist denn eigentlich der aktuelle Sachstand bezüglich des zeitlichen weiteren Ablaufs? Kann den vielleicht noch mal jemand skizzieren? Besteht noch die Chance, dass das Gesetz vor der Sommerpause durchgeht?

    Hallo Frau Schlau,


    wir sind bereits mitten in der Sommerpause - geht bis zum 01.09.! Mitte August wird der Referentenentwurf im Kabinett beraten - bevor er dann zu den 3 Lesungen im Bundestag kommt. Wahrscheinlich wird der Entwurf im Kabinett "wasserdicht" gemacht. Dort werden ev. auch Fragen der Gegenfinanzierung behandelt. Danach in den Bundesrat. Bei Annahme zum Bundespräsidenten, Vereöffentlichung im Bundesgesetzblatt, dann wäre das durch, wenn da nicht noch die 3 gefürchteten Landtagswahlen im Osten wären. Wir wollen mal hoffen, dass die Genossen beim schlechten Abschneiden der SPD nicht durchdrehen, und die GROKO platzen lassen. Dagegen wäre das "Hornberger Schießen" dann eine wahre Erfolgsveranstaltung!


    Gruß

    Nichtzahler