Auch heute muss man als Kind ja schon die Einkunfte des Ehepartners mit angeben
Diese Aussage ist so nicht korrekt, wird aber von den Ämtern gerne so dargestellt.
Nur der Unterhaltsschuldner schuldet den Unterhalt, daher wird auch nur seine Jahresbruttoeinkommen relevant.
Das ist so bei GS und wird mit dem neuen Gesetz auf viele Sozialleistungen ausgeweitet.
LG frase