Hallo,
Ende 2015 (ca. November) wurde ich angeschrieben, mit der Bitte um Auskunft (RWA) für Elternunterhalt für meine Mutter. Nach damaliger Prüfung meiner Auskünfte und Unterlagen kam ein Schreiben, dass ich nicht Unterhalt zahlen muss.
2 Jahre später, Dezember 2017 kam ein neues Schreiben mit der Bitte um Auskunft. Daraufhin habe ich ein ein formloses Anschreiben (vorgegebenes Formular nicht benutzt) verfasst, indem ich alle Einkommen und Belastungen genau aufgezählt habe. Beigefügt als Unterlagen habe ich die letzte aktuelle Lohnabrechnung (Dezember 2017, dort ist natürlich ersichtlich wieviel Gesamtbrutto für das Jahr 2017 verdient wurde, ebenfalls Lohnsteuer etc)., einen geschwärzten Kontoauszug - zwecks Darstellung der Überweisung von Miete, Konsumentenkredit, Altervorsorge auf Sparbuch, Überweisung für Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel). Aktuelles Vermögen habe ich zum Zeitraum der Auskunftsanfrage genannt.
Nun habe ich ein weiteres Schreiben erhalten, indem ich zwangsweise das vorgegebene Formular ausfüllen soll (!) - muss ich dies tun? Ich habe in mehren Foreneinträgen gelesen, dass davon abzuraten sei.
Ebenfalls wird nach einem Einkommensnachweisbescheid verlangt - wieso reicht die letzte Lohnabrechnung nicht?
Weiterhin soll ich Nachweise (alias Kontoauszüge) von meinem Sparbuch von 2016 + 2017 einreichen - wozu? Ich habe mein Vermögen wahrheitsgemäß angegeben. Seit 2016 zahle ich monatl. 5% meines Einkommens auf das Konto (bereits im damaligen Auskunftsanschreiben von 2015 angegeben). Zahle seit 2016 188€ montl. auf das Sparbuch ein (Dauerauftrag) und hatte noch ein bisschen Angespartes auf dem Konto - insgesamt beläuft sich die aktuell Summe auf etwa 5000€. 24 * 188 -> 4512€. Ich habe von diesem 4512€ seit 2016 nichts angefasst, nur vom Betrag, der bereits vorher auf dem Sparbuch war.
Ich habe seit März 2017 einen Kredit, Möbelkauf (Kredit über 1000€). Musste neue Möbel für die Wohnung anschaffen. Angegeben habe ich in der Auskunft wie hoch der Kredit monatl. ist und seit wann dieser läuft. Im Anschreiben von Anfang 2016 des Amtes stand ".. zukünftig werden keine neuen Schuldverpflichtungen mehr berücksichtigt.." Im aktuellen Anschreiben von 2018 soll ich nun eine Kopie des Kreditvertrags einreichen und erläutern aus welchen Gründen der Kredit angenommen wurde - ist das rechtens? Darf ich nun bis zum Lebensende meiner Mutter nie wieder ein Kredit annehmen, der in die Berechnung einbezogen wird? D.h. Autokredit oder Hauskredit kann ich somit vergessen, wenn diese Mehrbelastung nicht mehr betrachtet wird?
Eine letzte Frage: Ich zahle monatl. 63€ für das Abo meiner S/U-Bahn Karte, die ich benötige um zur Arbeit zu kommen (kein eigenes Auto). Ebenfalls brauche ich die Karte, um zu meiner Mutter zu fahren (Besuch, Pflege). Wird diese Ausgabe ebenfalls einberechnet?
Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten