Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Elternunterhalt.....wie sieht es mit Voraberbe aus, kann das Sozialamt dieses "einklagen"? Bspl.: unsere Mutter ist im Heim und wir zahlen schon Elternunterhalt. Jetzt haben wir eine Aufforderung zur Neuberechnung bekommen und vor einigen Wochen habe ich vorzeitig schon mal ein bisschen von meinem Erbe bekommen, da wir eine größere Investition zu tätigen haben. Kann das Sozialamt dieses Geld einfordern? Muss ich es evtl. zurückzahlen? Habe ein bisschen Bedenken, dass wenn ich die Ausgaben schon tätige, bei Rückforderung durch das Finanzamt das Geld nicht mehr da ist, da ich es schon ausgegeben habe......und ich kann es nicht mehr so einfach zurückzahlen.....
Kann mir da einer helfen? Kann ich ohne Weiteres die Investition tätigen, darf das Finanzamt ans Erbe vielleicht gar nicht ran?
Vielen lieben Dank!
Gruss
lily-monster