Kindesunterhalt für das 2 Kind

  • ,


    da ich google schon durch stöbert habe aber nicht fündig werde, auf jeden Fall für meine Situation nicht, hoffe ich das mir hier jemand weiter helfen kann, deswegen schildere ich meine Situation einfach mal kurz.


    Ich habe eine Tochter die 4 Jahre alt. Ich bin mit dem Vater nicht mehr zusammen aber wir verstehen uns noch sehr gut. Da ich Nachtwache mache passt er auch Nachts auf die kleine auf. Er hat aber noch eine Tochter (7Jahre). Die Mutter vom Kind ist wohl beim Jobcenter gemeldet und bezieht Ihr Lebensunterhalt von dort. Um aber jetzt zur Sache zu kommen. Die erste Tochter hat ein Unterhaltstitel vom Gericht weil es damals alles wohl über das Gericht lief, den habe ich nicht weil es bei uns nicht nötig war. Also es geht sich jetzt darum das der Vater letztes Jahr vom Jobcenter Post bekommen hat das er jetzt mehr fürs 1 Kind bezahlen soll, da hat er gesagt das wird nicht gehen da er noch eine 2 Tochter hat und sonst unterm Selbstbehalt wäre. Dies haben Sie auch akzeptiert. Bis dieses Jahres. Er hat schon wieder Post bekommen das er jetzt 320 Euro monatlich bezahlen muss und den Rest was letztes Jahr zu wenig bezahlt wurde von Ihm sind Sie in Vorkasse gegangen und das muss er jetzt zurück bezahlen. Ich bekomme immer noch 133 Euro von Ihn, damit ich nicht ganz leer aus gehe. Das will er ja auch nicht. Nach Nachfrage beim Jobcenter und vorsvhusskasse die dies dort regelt, hieß es nur das die Dame mit dem 1 Kind ein Gerichtsurteil hat und ich ja nicht, deswegen hätte Sie drauf Anspruch. Also so kenne ich das nicht. Ich kenne es das das Geld auf geteilt wird was bist zum Selbstbehalt übrig bleibt, klar das ältere Kind bekommt etwas mehr. Ich finde es eine Frechheit natürlich will ich jetzt auch nicht das der Vater später Schulden hat und es alles wieder zurückbezahlen muss. Ich würde gerne nur wissen ob das alles so Rechtens ist. Ich hoffe sehr das mir hier jemand endlich weiterhelfen kann :? . Und ich entschuldige mich schon mal für das Textchaos, habe probiert mal alles schnell auf Papier zu bringen

  • Hallo Imf,


    Ein Titel muss immer bedient werden so lange er gültig ist.


    Titel kann man aber abändern lassen.


    Bei einer Abänderung bzw. Neuberechnung wird dann wie von dir beschrieben


    verfahren. Für den Unterhalt kann alles über den Selbstbehalt hinaus


    verwendet werden,( bei Mangelfall geht der bestehende Betrag auf


    beide Kinder über).


    Gehe zum Jugendamt und lass den Unterhalt neu berechnen, und einen


    Titel/Jugendamtsurkunde erstellen (kostenlos).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Oh super für die schnelle Antwort. Ich wusste es doch das dies nicht richtig sein kann. Und das er das später zurück zahlen muss, ist dann doch nicht mehr der Fall oder? So wie die '' nette'' Dame es meinte oder? Weil der Titel ja geändert wurden ist dann und der Vater ja auch trotzdem über dem Mindestsatz dann kommt was das Jugendamt als Vorschuss geben würde. Also wenn er zirka fürs erste Kind dann 260 bezahlt und für zweites Kind dann 230 Euro?


    Und dann noch die letzte Frage muss ich zum Jugendamt also kann ich das ändern lassen oder muss der Vater das machen?


    Vielen Dank dir schon mal


    Und liebe Grüsse

  • Und beim Kind 1 läuft ja wohl auch alles über das Jobcenter. Reicht der Vater das dann da einfach ein? Weil die haben letztes Jahr wohl auch dann vorgestreckt. Aber mit einen Änderungsbescheid können Sie dies ja nicht mehr machen oder?


    Entschuldigung für die ganze Fragen aber bisher habe ich sowas nie gebraucht und ich bin so froh jemanden endlich mal gefunden zuhaben der davon Ahnung hat und einen mal weiterhilft.

  • Hallo Imf,


    Das JC hat wohl zur Zeit recht.


    Deshalb sollte eine Abänderung/Neuberechnung vorgenommen werden.


    Zitat

    Und dann noch die letzte Frage muss ich zum Jugendamt also kann ich das ändern lassen oder muss der Vater das machen?


    Das muss die Person machen, die unterhaltpflichtig ist. ( kannst du evtl. in seinem Namen schreiben,


    er muss aber unterschreiben)


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()