Kein Bafög- geschiedener Adoptiv Vater verdient zu viel!

  • Hallo erst einmal!


    Ich habe ein etwas verzwicktes Problem, quasi ein echtes Dilemma.
    Vor vielen Jahren (jung und doof) ist mein Mann abgehauen. Zwei Kinder, eines davon wenige Monate alt.
    Nachdem ich jemand neues kennen gelernt hatte, wurde der Ex zum echten Terrorist, mit allem drum und dran.
    Mein neuer Partner hat dann das kleine Kind adoptiert, damit ein wenig Ruhe einkehren konnte. Vier Jahre später wurde auch diese Ehe geschieden (ja, ich weiss...). Auf Unterhalt für das Kind habe ich verzichtet, hätte ich unmoralisch gefunden und ich hatte ganz gut verdient. Für das andere Kind wurde aber auch ganz selten überhaupt etwas bezahlt.


    15 Jahre später: Das große Kind studiert Medizin in Holland. Bekommt 550 Euro Bafög. Zusätzlich zu dem, was ich so zahlen muss, kommt sogar noch was drauf. So erkennt das Amt zum Beispiel nur Mieten bis 250 Euro an. Sie muss aber 500 für ein WG Zimmer bezahlen, da war nix günstigeres zu bekommen! Die jüngere Tochter fand die Idee der Schwester richtig gut und wurde ebenfalls an einer holländischen Uni angenommen. Bafög wurde hier aber abgelehnt. Der Stiefvater verdient trotz Frau und drei eigener Kinder zu viel. Hinzu kommt, dass die Frau krank geworden ist und viel Hilfe benötigt, die er auch aus eigener Tasche zahlen muss.


    Was mache ich denn jetzt? Noch mehr zahlen kann ich nicht. Noch mehr verdienen (450 Euro Job) bringt auch nix, das ziehen sie mir ja bei dem ersten Kind dann wieder ab (hatte Aktualisierung beantragt)! Ich kann meiner kleinen Tochter ja nicht erklären, dass sie ihr Studium abbrechen muss, weil der Adaptiv Vater nicht so ein Faultier ist wie der andere?!


    Was würdet Ihr tun?
    Und mal ganz hypothetisch: Fällt Euch irgendetwas ein, unter welchen Umständen mögliche Unterhaltszahlungsverpflichtungen verwirkt o.Ä. werden können?


    Danke schon mal!

  • Hallo Snooks,


    Ob du Unterhalt zahlen musst hat kein Amt zu bestimmen.


    Wie hoch ist dein Einkommen? Netto monatlich?


    Die Töchter sollten sich schon vorher über die Fananzierung im Ausland Gedanken gemacht


    haben.


    edy

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  • Hi,


    immer wieder zur Erklärung. Die Berechnung von BaföG ist keine familienrechtliche Berechnung. Die kann völlig anders laufen. Für das adoptierte Kind interessiert auch das Einkommen des Adoptivvaters, für das andere Kind das Einkommen des biologischen Vaters. Ich weiss jetzt nicht, inwieweit da Berechnungsgrößen für Auslandsstudien eine Rolle spielen. Jedenfalls ist es im Inland so, dass Höhe der Miete u.s.w. keine Rolle spielen, der Anspruch der Kids beträgt 735 € im Monat, inkl. Kindergeld und BaföG und möglichem Unterhalt der Eltern. Das wars. Und die Leistungsverpflichtung der Eltern ist nach oben begrenzt, durch den Selbstbehalt.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe knapp 3000 Tausend Euro netto. Zahle aber 650 an Kind Nr. 1. Den gleichen Betrag an Kind Nr. 2 kann ich ja aufbringen. Dann wird es aber eng, weil ich auch noch meine Wohnung abbezahle.


    Gedanken machen ist ja mal eine Sache. Es hat keiner damit gerechnet, dass er trotz 3 Kinder und Frau so happig zur Kasse gebeten werden soll.

  • Hallo Snooks,


    was ist mit dem leiblichen Vater des einen Kindes?


    was ist mit dem Adoptivvater ?


    haben diese Einkommen?


    edy

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