Ist EK des Partners relevant?

  • Hallo,


    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich arbeite im öffentl. Dienst und bekomme 1500€ Netto im Monat und zahle 355€ im Monat für meinen 14 jährigen Sohn.


    Ich würde gerne gerne mit meinem neuen Partner zusammenziehen und würde nun gerne wissen ob sein Gehalt auch berechnet wird?


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo,


    Du solltest deine Frage in einer anderen Rubrik stellen.


    Elternunterhalt = Unterhalt, den Kinder für ihre Eltern zahlen.
    Kindesunterhalt = Unterhalt, den Eltern für ihre Kinder zahlen.


    LG
    Awi47


    Thema verschoben (edy)

  • Hallo Klaudia,


    das EK deines Partners ist für den Unterhalt i.d.R nicht relevant


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)