Hallo,
Ich habe einige Fragen zum anfänglichen Prozedere rund um das Thema Heimunterbringung und Elternunterhalt. Ich habe mich zwar grundsätzlich informiert und hatte auch schon einen Beratungstermin, trotzdem sind noch Fragen offen.
Kurz zum Hintergrund: Meine Mutter wird nach mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren können und muss in ein Pflegeheim ziehen. Wir haben bereits einige Heime angeschaut, dabei haben wir auch Merkzettel zum Sozialhilfeantrag bekommen.
Zum Sozialhilfantrag: Wann kann/muss dieser gestellt werden? Ab dem Tag, an dem sie in ein Heim kommt, oder auch erst dann, wenn die Kurzzeitpflege endet?
Meine Mutter kann den Antrag nicht mehr selber stellen, wenn ich das richtig sehe, muss aber persönlich vorgesprochen werden, so steht es zumindest auf dem Merkblatt. Wir haben eine Vorsorgevollmacht, heißt das, es kann ein Angehöriger zum Sozialamt gehen, um das zu erledigen?
Kann das Sozialamt dann z.B. direkt die Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der Kinder abfragen? Ich lese immer von der Rechtsgewahrungsanzeige, ab der man entsprechend seiner finanziellen Verhältnisse verpflichtet wäre, sich an den Heimkosten zu beteiligen. Kann dieser Vorgang, also die Rechtsgewahrungsanzeige, dann direkt beim Vorsprechen für den Antrag vollzogen werden oder muss das schriftlich geschehen?
Eine weitere Frage noch, wer kommt für die Heimkosten auf, bis über den Sozialhilfeantrag entschieden wird? Müssen die Angehörigen in Vorleistung gehen oder wie läuft das ab?
Vielen Dank!