Frage zum Thema Heimkosten/Antrag auf Sozialhilfe/Elternunterhalt

  • >> Du setzt bei der Berechnung des Schonvermögens 35 Arbeitsjahre an, aber ich lese immer wieder, es werden die Jahre ab dem 18. Lebensjahr genommen


    Weil unterschiedliche Juristen zu unterschiedlichen Fällen und unterschiedlichen Zeitpunkten solche unterschiedliche Meinungen äußerten und diese in Urteilen und Fachliteratur veröffentlichten.

  • Guten Morgen,


    Vielen Dank nochmal für eure Ausführungen. Eine zeitnahe Vermögensverlagerung scheint also sinnvoll. Bedeutet "rechtzeitig" vor Zustellung der Rechtswahrungsanzeige?