Unterstützung bei der Pflege zu Hause

  • Meine Mutter ist pflegebedürftig, man kann sie nicht mehr alleine lassen. Wir haben uns eine Pflegekraft aus Polen besorgt, die ständig für sie da ist. Diese Pflegekraft hat ein Anrecht auf eine tägliche Pause von 1,5 Stunden.Die Abdeckung der Pausenzeiten wurde in der Vergangenheit von meinen beiden Schwestern und mir im Wechsel übernommen. Eine meine Schwestern weigert sich jetzt diese Pausenzeiten abzudecken, die andere ist krankheitsbedingt ausgefallen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. für Ersatz sorgen und es ihr dann in Rechnung zu stellen oder auch andere Alternativen? Wir sind im Testament gleichgestellt, daher wäre es nur gerechtfertigt, wenn sie Ihren Teil zur Pflege beiträgt.

  • Hallo,


    hat die Mutter einen bestätigten Pflegegrad?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Meine Mutter ist pflegebedürftig, man kann sie nicht mehr alleine lassen. Wir haben uns eine Pflegekraft aus Polen besorgt, die ständig für sie da ist. Diese Pflegekraft hat ein Anrecht auf eine tägliche Pause von 1,5 Stunden.Die Abdeckung der Pausenzeiten wurde in der Vergangenheit von meinen beiden Schwestern und mir im Wechsel übernommen. Eine meine Schwestern weigert sich jetzt diese Pausenzeiten abzudecken, die andere ist krankheitsbedingt ausgefallen. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, wie z.B. für Ersatz sorgen und es ihr dann in Rechnung zu stellen ...



    Ohne jetzt die Einzelheiten des Falles zu wissen, zB wie die Pflege bis jetzt finanziert wurde:
    prinzipiell kann deine Mutter die Schwester nach dem §1601 BGB verklagen.


    Grüße,
    M

  • Hi, ich mach mal weiter. Wie bereits geschrieben, gibt es keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Leistung von tatsächlicher Pflege, es sei denn, so etwas ist zwischen Mutter und Kindern vertraglich vereinbart. Was wohl nicht der Fall ist. Nunmehr ist entscheidend, welche Leistungen in welcher Höhe finanziert werden. Wer zahlt die Pflegekraft? Die Beiträge sind nach oben gedeckelt, klar, aber sie sind gar nicht so schlecht. Und dann gibt es Zusatzgeld für Kurzeitpflege und vieles andere mehr. DA muss man in den Katalog gucken, ob da auch die Mittagsvertretung möglich ist.


    Im Augenblick haben wir folgendes Problem, da ist wohl auch eine Nachbesserung geplant. In vielen Fällen wird die Familienpflege nicht mehr unterstützt, es muss ein prfessioneller Pflegedienst sein, auch wenn es nur um Einkaufen oder Fenster putzen geht. Den wird es selten unter 25€ geben, wenn er denn überhaupt zu Zusatzleistungen kommt. Die ganze Sache ist auch deshalb so unübersichtlich geworden, weil das Gesetz auf Landesverordnungen verweist, wir also letztlich 16 unterschiedliche Regelungen haben.


    Nicht sehr Mut machend. Nur eines ganz klar: keine von den Verwandten kann gezwungen werden, Pflegeleistungen zu erbringen. Allenfalls dazu, sich an den Kosten für die Pflege zu beteiligen.


    Herzlichst


    TK