Guten Tag liebe Forumteilnehmer,
mein Scheidungsprozess mit meiner Frau ist gerade zu Ende gegangen. Bei dem Prozeß hat mich mein Rechtsanwalt vertreten. Unser gemeinsames Wohnhaus wollte ich übernehmen und meine Frau auszahlen. Vor ScheidungsGericht haben wir auch angegeben, daß wir den Kaufpreis außergerichtlichtlich aushandeln. Meine Frau und ich haben 2 Gutachter für die Festlegung des Kaufpreises beauftragt. Der Kaufpreis wurde auf 380.000/-€ festgelegt. Den Anteil meiner Frau von 190.000 € sollte ich ihr bezahlen. Ich habe mich dann persönlich um den Immobilienkredit gekümmert. Als es um den Kaufvertrag ging, wollte der Rechtsanwalt von meiner Frau, daß ein zusätzlicher Betrag(9000€) als Ausgleich für den Hausrat im Kaufvertag übernommen wird. Für die Ausgestaltung des Kaufvertrages haben die beiden Rechtsanwälte( von meiner Frau und mir) einige E-Mails ausgetauscht und den endgültigen Vertragstext hat mein Anwalt zu einem ihm bekannten Notar geschickt.
Meine Frau und ich haben den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
Mein Ansinnen von Anfang war, den Hauskauf mit meiner Frau bilateral zu organisieren, damit keine zusätzlichen Anealtskosten entstehen. Ich habe auch meinen Anwalt nie schriftlich oder mündlich mit den Angelegenheiten für den Hauskauf beauftragt.
Jetzt habe ich eine Rechnung von meinem Rechsanwalt bekommen, daß ich in der Angelegenheit Immobilienkauf ihm 6.700/- € bezahlen soll. Ich möchte ihm aber nichts bezahlen.
Wie ist die Rechtslage dazu?
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Hallo!
Die Aussage
Für die Ausgestaltung des Kaufvertrages haben die beiden Rechtsanwälte( von meiner Frau und mir) einige E-Mails ausgetauscht und den endgültigen Vertragstext hat mein Anwalt zu einem ihm bekannten Notar geschickt.
und
Ich habe auch meinen Anwalt nie schriftlich oder mündlich mit den Angelegenheiten für den Hauskauf beauftragt.passen nicht zusammen. Wie kommt Ihr Anwalt dazu irgendwelche Verträge auszuhandeln, und die Ausfertigung dann auch noch zu einem Notar zu schicken - wenn er doch gar nicht beauftragt war?
Oder hat der Mandant angenommen diese Tätigkeiten würden noch pauschal zur Scheidung gehören und wären mit dem entsprechenden Honorar abgegolten? -
rostam, ich kann dir wirklich nur empfehlen einen Anwalt zu kontaktieren. Ich habe es damals bereut, dass ich es nicht eher getan habe, hätte mir wohl eine Menge Ärger erspart. Eventuell hilft dir auch xxy hier weiter.