Berechnung Schonvermögen bei Teilzeitbeschäftigung

  • Hallo,


    Meine Mutter wird über kurz oder lang in ein Heim müssen.


    Ich bin z.Zt nur Teilzeitbeschäftigt und habe einen 450,- Euro Job - ich suche händeringend eine Vollzeitbeschäftigung, finde aber keinen adäquaten Job. Meine Einkommenssituation liegt unterhalb der einschlägigen Grenzen - Ich habe 31 Berufsjahre in Anrechnung zu bringen. - Ein Zahlung aus dem Erwerbseinkommen liegt nich an jedoch habe ich gerade meine selbstgenutzte (ältere) Immobilie verkauft um mir einen neue (kostengünstigere) zu kaufen. - Aktuell verfüge ich deshalb über höhere Bargeldreserven (170.000) - die einen Teil der Kosten der neuen Immobilie dienen sollen.


    Das Schonvermögen mit dem Teilzeitjob ist laut Rechner sehr niedrig - und nun habe ich die Befürchtung, dass meine Geldreserven von denen ich mir eine neue Immobilie kaufen will fast komplett herangezogen werden.


    Nun zur Frage:
    Wird bei der Berechnung meines Schonvermögens nur der Teilzeitjob (ggf zzgl 450,- Euro Job) herangezogen oder wird generell auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet?


    Nirgendwo finde ich in Foren oder bei Google allgemein eine Aussage dazu. Wenn nur das Jahreseinkommen der Teilzeit als Berechnungsgrundlage herangezogen ist mein Schonvermögen nur halb so groß und ich befürchte, dass ich mir meinen neue Immobilie (die noch nicht gefunden ist) nicht mehr leisten kann.


    zweite Frage: Gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung (Verkauf selbstgenutzte Immobilie - und zeitnah geplanter Neuerwerb) welche mir den Verkaufserlös nicht nimmt.
    Die Gefahr besteht, dass meine Mutter ins Heim geht, bevor die neue Eigentumswohnung gefunden und gekauft ist. (Deutsch Großstadt mit angespannter Wohnungsmarkt / Immobilien Lage)


    Ich danke schon jetzt für Hinweise.

  • >> zweite Frage: Gibt es für diesen Fall eine Sonderregelung (Verkauf selbstgenutzte Immobilie - und zeitnah geplanter Neuerwerb)


    Es gibt keine Sonderregelung.
    Du wirst mit Lebensstandardgarantie argumentieren können, weil du "schon immer" eine Eigentumswohnung hattest und damit, daß der Kauf einer neuen Immobilie schon seit langem nachweislich geplant war. Es besteht tatsächlich das Risiko, daß diese Argumentation nicht anerkannt wird.

  • Hi,


    es wird nicht auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Mit fiktivem Einkommen wird nur bei minderjährigen oder priviligierten Kindern gearbeitet. Es gibt einige Ausnahmen, die brauchen wir hier aber nicht zu erörtern. Du musst nicht mehr schaffen als bisher. Dein Vermögen, welches du ja auch zur Bestreitung deines Lebensunterhalts benötigst, das musst du auch nicht aufbrauchen oder einsetzen. Es könnten Erlöse aus dem Vermögen allerdings als Einkommen bewertet werden.
    Herzlichst


    TK

  • es wird nicht auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Mit fiktivem Einkommen wird nur bei minderjährigen oder priviligierten Kindern gearbeitet. Es gibt einige Ausnahmen, die brauchen wir hier aber nicht zu erörtern. Du musst nicht mehr schaffen als bisher. Dein Vermögen, welches du ja auch zur Bestreitung deines Lebensunterhalts benötigst, das musst du auch nicht aufbrauchen oder einsetzen.
    Volle Zustimmung. :)


    Es könnten Erlöse aus dem Vermögen allerdings als Einkommen bewertet werden.
    Nur, wenn diese Erlöse dem Einkommen zugeführt werden. Wenn sie thesaurierend auf dem Vermögenskonto verbleiben, dann stellen sie kein Einkommen dar.


    Wo bekommt man heute noch Zinsen aus Bankvermögen? Da muss man schon froh sein, dass man nichts zahlen muss.

  • awi,


    ich kenne nur die Rechtsprechung hier bei mir auf der Kante. Und die ist ziemlich eindeutig. Das genannte Vermögen, welches die eigene Altersversorgung betrifft, muss nicht eingesetzt werden. Das wird erst bei ganz anderen Größenordnungen interessant. Und, es gibt ja nicht nur Bankzinsen. Man kann sein Vermögen auch anderweitig anlegen. Deshalb hatte ich der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    Zitat

    Und, es gibt ja nicht nur Bankzinsen. Man kann sein Vermögen auch anderweitig anlegen.


    Das ist völlig richtig, aber mein Hinweis trifft trotzdem zu:


    Wenn die Erträge aus der Geldanlage nicht dem Einkommen zugeführt werden, sondern auf dem Tagesgeldkonto oder Vermögenskonto verbleiben, dann sind sie kein Einkommen sondern müssen als Vermögen bewertet werden.


    Nappi schreibt aber über Bargeldreserven und die befinden sich allenfalls auf einem Tagesgeldkonto.


    Gruß
    awi47