Aufgrund von Arbeitslosigkeit Haus verkaufen

  • Hallo, in ca 4 Monaten muss ich mein haus verkaufen aufgrund Arbeitslosigkeit Alg 1


    In moment muss ich nach Prüfung vor 1 jahr kein Elternunterhalt zahlen. Nach dem Verkauf des Hauses bleiben ca 170 000 Euro als Gewinn übrig.Das Haus habe ich mit meiner Frau gekauft. Sie ist Hausfrau und hat kein Einkommen. Wir haben noch zwei Kinder.


    Was soll ich jetzt machen? Oder sind die 170 000 jetzt weg wegen dem Elternunterhalt

  • Hallo Stern,



    Hallo, in ca 4 Monaten muss ich mein haus verkaufen aufgrund Arbeitslosigkeit Alg 1


    In moment muss ich nach Prüfung vor 1 jahr kein Elternunterhalt zahlen. Nach dem Verkauf des Hauses bleiben ca 170 000 Euro als Gewinn übrig.Das Haus habe ich mit meiner Frau gekauft. Sie ist Hausfrau und hat kein Einkommen. Wir haben noch zwei Kinder.


    Was soll ich jetzt machen? Oder sind die 170 000 jetzt weg wegen dem Elternunterhalt


    Da lehn ich mich mal ganz weit vor und behaupte ohne weitere Prüfung der Fakten:


    Nein, die 170.000 EUR sind nicht weg.
    Wenn das SA etwas anderes behaupten sollte, dann kannst du ja noch mal Fakten auf den Tisch legen und ins Eingemachte gehen.


    Du solltest die aber hüten, den Begriff Gewinn ins Spiel zu bringen. Es handelt sich hier nicht um einen Gewinn sondern um die Umschichtung von Vermögen. Die Hälfte dieses Vermögens gehört deiner Frau. Das wäre sowie in voller Höhe geschützt.


    Die verbleibenden 75.000 EUR sind in voller Höhe geschützt, da du erst mal den angemessenen Unterhalt für deine Familie sichern musst. Du selbst, deine Frau und deine Kinder gehen vor.


    Was du jetzt machen sollst.


    Eine Mitteilung an das SA ist nicht erforderlich.
    Ich würde dir jedoch empfehlen, ab jetzt Buch zu führen über Geldzuflüsse und ausgaben und alle Belege aufzuheben.





    Gruß
    awi47

  • Danke,


    Einige Infos noch.


    Einnahmen ca.4500 Euro
    Ausgaben ca.2200 Euro,


    Voraussichtlich Alg 1 ca. 2600 Euro


    Was ist wenn ich aber bis zum 01.04.2018 doch noch ein Job finde.Dann habe ich Gehalt ca 3800 Euro plus die 170 000 euro.


    Ich muss aber jetzt handeln.

  • Zitat

    Dann habe ich Gehalt ca 3800 Euro


    Aus Einkommen ist auch bei einem Netto von 3800 EUR kein EU möglich.
    Aus Vermögen auch nicht.


    Sind es 2 oder 3 Kinder?
    Im Eingangsbetrag schreibst du "zwei Kinder".

  • Ja, es ei denn es gibt außer den 170.000 EUR noch weiteres Vermögen.


    Es sind ja nicht 170.000 EUR.
    Dein Anteil beträgt ja nur 85.000 EUR, da das Haus zur Hälfte der Frau gehört.


    Um bei der nächsten Anfrage und Auskunftserteilung gleich klare Verhältnisse zu haben empfiehlt es sich, den Verkaufserlös auf zwei unterschiedliche Konten zu tun. Dann erspart man sich lange Erklärungen.


    Konto 1 lautet auf deinen Namen
    Konto 2 lautet auf den Namen der Ehefrau


    Das Vermögen des Ehegatten ist immer in voller Höhe geschützt.

  • Und was ist mit meinen 85 000 Euro.
    Eigendlich war das haus ja für die Rente gedacht. Kann ich nicht die 85 000 Euro nicht für meine Rente nutzen?


    Aus der Elternunterhalt-Sicht ist es dein Altersvorsorgeschonvermögen. Geschützt, wie oben geschrieben

  • Hallo,


    ?kenne jetzt den Grund für die Kündigung nicht, aber es wäre noch zu beachten das
    eine eventuell gezahlte Abfindung des AG auch in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen wird.


    ?Gruß Alexa