Obwohl das Umgangsrecht geregelt abläuft möchte der leibliche Vater gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo, ich weiß im Moment nicht wirklich weiter und habe vermutlich auch ein eventuell neues Problem. Ich erläutere es:


    Meine Freundin und ich studieren beide, sie hat ein Kind, das demnächst 2 Jahre alt wird. Da sie 80 km weit von Ihrem Studienort gewohnt hat, haben wir beschlossen, mit dem Kind an ihren Studienort zu ziehen.
    Der leibliche Vater fand die Idee gar nicht gut. Bisher läuft es so, dass der Vater den Kleinen jedes zweite Wochenende hat. Da beide nicht verheiratet waren, hat meine Freundin das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater möchte nun plötzlich nach zwei Jahren das gemeinsame Sorgerecht beantragen und hat sie letzte Woche am Freitag angerufen und ihr am Telefon gesagt "du kannst dir den Weg aussuchen, entweder nimmst du den einfacheren und willigst ein oder ich werde einen Antrag einreichen, dem du dann widersprechen musst und dann geht das ganze vor Gericht". Und dann schreibt er ihr gestern "du wolltest doch berichten wie deine Entscheidung ist".


    Wir sind aus folgendem Grund in ihren Studienort gezogen: Damit sie nicht 160 km täglich pendeln muss, das Studium schneller beendet und Oma nicht in der Zeit immer aufpassen muss. Ich habe ihr zugesagt, sie im Haushalt und allem anderen zu unterstützen.


    Man muss dazu sagen, dass sie während der Schwangerschaft wenig Hilfe von ihrem damaligen Freund bekommen hat. Beispielsweise hat sie im 8. Monat noch das Bett bezogen und nur mit Aufforderung Hilfe vom Kindesvater bekommen. Der Vater hat mit dem Rauchen angefangen, weil er gestresst war. Als das Kind dann auf der Welt war, hat er sich nachts in ein anderes Zimmer gelegt, wenn das Kind schreit. Tagsüber war er, laut ihr, nur in der Uni am Lernen und ist Abends zwischen 18 und 23 Uhr wieder nach Hause gekommen. Unterhalt zahlt er auch nicht mit der Begründung er "muss" nicht. Er könnte aber, da er 2 Jahre mietfrei gewohnt hat.


    Da ich jetzt mit ihr zusammen wohne, stehe auch ich als Notfallkontakt in der Kita, ebenso wurde mir eine Vollmacht erteilt, das Kind von der Kita abholen zu dürfen.
    Als sie vor 2 Wochen eine Prüfung hatte und es wieder ein Freitag war, an dem der kleine zu seinem Vater kommt, habe ich ihn abgeholt und dem Vater mit dem Kindersitz fürs Auto übergeben.


    Nun fühlt sich der Vater vermutlich etwas eingeschränkt weshalb er den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen möchte.


    Nun zu meiner endgültigen Frage, wie einfach kann er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn das Umgangsrecht nie verletzt wurde?
    Was darf er bei einem gemeinsamen Sorgerecht alles mitbestimmen?


    Ich möchte auch hier an dieser Stelle ehrlich sein, ich möchte es Vermeiden, dass er jede Entscheidung torpedieren kann. Die beiden haben kein erwachsenes Verhältnis sondern streiten über jede belanglose Kleinigkeit. Oder wie sieht es aus, wenn ich ein Jobangebot bekomme, bei dem ich weg ziehen müsste? Oder wie ist es, wenn wir heiraten und selbst noch Kind(er) bekommen? Es heißt ja immer zum Wohl des Kindes. Ich möchte daher wissen, was der Vater bei einem gemeinsamen Sorgerecht alles mitbestimmen darf. Weil es kommt uns äußerst seltsam vor, dass der Antrag auf einmal jetzt und so prompt gestellt werden soll, wo doch seit über zwei Jahren Zeit gewesen wäre. Zudem versucht meine Freundin die ganze Zeit ein gemeinsames Gespräch mit ihm und ihren Eltern auf die Beine zu stellen (da die beiden allein einfach nicht fähig sind, ordentlich zu kommunizieren), aber er lehnt eine Mediation ohne Grund ab. Ich habe eher so das Gefühl, dass er evtl ein Problem mit mir hat, weil er kein Recht hat, den Kleinen von der Kita abzuholen und weil ich mit ihr jetzt zusammen wohne. Ich habe überhaupt kein Problem, wenn er sein Kind sieht. Aber ich möchte ungern wegen jedem Furz bei ihm angekrochen kommen und nachfragen, ob ich mit dem kleinen in Urlaub darf etc.


    Falls ich an irgendeiner Stelle falsch liegen sollte, sagt mir bitte Bescheid.


    Grüße

  • Hallo,


    das gemeinsame Sorgerecht regelt nicht die täglichen Dinge,


    es regelt vielmehr die Wahl der Religion, die Art der Schule, Entscheidungen in Notfällen ( Operationen)


    usw.




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    der Vater wird das Gerichtsverfahren gewinnen, und dann sitzt die Mutter auch noch auf den Verfahrenskosten. 99% aller Entscheidungen sind Entscheidungen des täglichen Lebens, die das Elternteil fällt, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Die Mutter sollte sich beim Jugendamt beraten lassen, was den Kindesunterhalt angeht und auch das Sorgerecht.


    Herzlichst


    TK

  • Dem stimme ich zu.
    Die Schilderung gibt überhaupt nichts her das gegen GSR spricht. Ganz im Gegenteil spricht der reibungslose Umgang sehr dafür.


    "Zudem versucht meine Freundin die ganze Zeit ein gemeinsames Gespräch mit ihm und ihren Eltern auf die Beine zu stellen (da die beiden allein einfach nicht fähig sind, ordentlich zu kommunizieren), aber er lehnt eine Mediation ohne Grund ab."


    Nachvollziehbar. Ich halte jetzt die Eltern des Ex auch nicht unbedingt für geeignete Mediatoren. Warum nimmt sie nicht SEINE Eltern?


    " Weil es kommt uns äußerst seltsam vor, dass der Antrag auf einmal jetzt und so prompt gestellt werden soll, wo doch seit über zwei Jahren Zeit gewesen wäre"
    Wie jetzt? Sind jetzt zwei Jahre zu spät oder zu früh? Hättet ihr da gerne eine mehrmonatige Ankündigungsphase gehabt? Wozu?


    "Falls ich an irgendeiner Stelle falsch liegen sollte, sagt mir bitte Bescheid. "


    Naja, eigentlich an allen. Es fängt damit an das DU mit der ganzen Angelegenheit genau soviel zu schaffen hast wie euer Bäcker, nämlich gar nichts.
    Glücklicherweise werden in einem Sorgerechtsstreit die ZB's der jeweiligen Elternteile NICHT einbezogen.


    "Oder wie sieht es aus, wenn ich ein Jobangebot bekomme, bei dem ich weg ziehen müsste? Oder wie ist es, wenn wir heiraten und selbst noch Kind(er) bekommen?"


    Wenn wenn wenn wenn. Wie sieht es aus wenn die KM morgen stirbt? Dann geht das Sorgerecht zunächst direkt auf das Jugendamt über. Macht DAS Sinn?
    Entsprechend wird auch kein Gericht interessieren was vielleicht eventuell mal in der Zukunft mit der ZB der KM passiert.

  • Hi,


    ich frag mich immer, wieso die Frau automatisch dem Lover an seinen Wohnort folgt. Wenn ein Kind da ist, was intensiven Kontakt zu dem von ihm getrennt lebenden Elternteil hat, dann kann der Lover ein Verbleiben am derzeitigen Wohnort auch in seine Überlegungen mit einbeziehen. Oder das Kind zieht zum Vater, das ist doch auch eine Alternative.


    Ich verstehe auch nicht so ganz, was es da großartig mit wem auch immer zu bereden gibt. Man hat sich ja getrennt, eben weil man nicht miteinander zurecht kommt. Dann ist auch nichts zu bereden. Und - was sollen hier die Eltern? Der Vater will nicht zum Ungangs- und Zahlvater degeneriert werden. Das ist alles. Und das ist ein völlig normaler Vorgang, genauso vom Gesetz vorgesehen.


    Herzlichst


    TK

  • Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebernz.B. "Hallo"


    Meinen Vorrednern stimme ich soweit zu.


    Eine Sache ist aber immer schnell daher gesagt und höre ich ehrlich gesagt öfters:

    Zitat

    Ich möchte auch hier an dieser Stelle ehrlich sein, ich möchte es Vermeiden, dass er jede Entscheidung torpedieren kann.


    Ob es nun bei dir so ist oder nicht, sei mal dahin gestellt.
    Aber leider ist der häufigste Fall doch folgender:
    - Eltern trennen sich
    - Kind/er bleiben in der Mehrzahl der Fälle bei der Mutter (ob vom Vater gewollt oder ungewollt)
    - Während der Trennung entstehen automatisch Reibereien, was ganz natürlich ist. Die wenigsten bekommen das gänzlich entspannt hin.
    - Kind/er werden zu persönlichem Eigentum deklariert, an welchem der Ex-Partner nach Möglichkeit nix mehr mitzureden hat.


    Fakt ist nunmal, irgendwo MUSS das kind leben. Da kinder keine Gegenstände sind, sondern das Zeugnis ehemaliger Gemeinsamkeiten und (nicht zu vergessen) Lebewesen,
    sollte einem allein schon der Verstand sagen, dass beide Eltern die gleichen Rechte an der Begleitung der als richtig gewählten Erziehung des Kindes haben.
    Natürlich gibts den von dir angesprochenen "Frustboikott" auch zu genüge. Aber mal vom Normalfall ausgegangen, geht es hauptsächlich um alle wegweisenden Entscheidungen die man gemeinsam Treffen sollte.
    Nichts anderes macht das geteilte Sorgerecht.
    Wie du deinen Alltag mit dem Kind verbringst und wo du dich aufhälst bleibt großteils unberührt.

  • Hi,


    wichtige Entscheidungen bis zur Volljährigkeit, die kann man doch an 2 Händen abzählen, da kommt nicht mal eine pro Jahr raus. Den Rest entscheidet das Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Und über diese Alltagsentscheidungen muss man mit niemanden diskutieren. Die fällt man, geht ja gar nicht anders. Und dass gerade Kleinkinder überwiegend bei der Mutter leben, das liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Mutter die Hauptbezugsperson ist, zumindest in der Regel. Da ist dann eben Kontinuität angesagt, im Interesse des Kindes. Ich kann mir zumindest auch dann eine andere Konstellation vorstellen, wenn der Vater auch auf der Zeitschiene die Hauptbezugsperson ist, er also Elternzeit genommen hat. Aber wir haben ja, was die Stellung der Frau angeht, einen "roll back" in die Zeit der 40er Jahre und davor. Es ist von beiden, also Männer und Frauen erwünscht, dass die Frau zu Hause bleibt. Und damit haben wir bei Trennung mit relativ jungen Kindern eben die klassische Rollenverteilung.


    Später sieht das dann anders aus. Nur mich ärgert immer wieder, wie selbstverständlich Frau auch mit Kind zum entfernt lebenden neuen Lover zieht. Das mag Fälle gegen, in welchen es angebracht ist, ganz sicher. Nur das der Wechsel des Lovers zur Frau/Mutter überhaupt nicht in Erwägung gezogen wird. Denn das kann ja auch ein Modell sein, was alles einfacher macht.


    Herzlichst


    TK