Hallo, ich weiß im Moment nicht wirklich weiter und habe vermutlich auch ein eventuell neues Problem. Ich erläutere es:
Meine Freundin und ich studieren beide, sie hat ein Kind, das demnächst 2 Jahre alt wird. Da sie 80 km weit von Ihrem Studienort gewohnt hat, haben wir beschlossen, mit dem Kind an ihren Studienort zu ziehen.
Der leibliche Vater fand die Idee gar nicht gut. Bisher läuft es so, dass der Vater den Kleinen jedes zweite Wochenende hat. Da beide nicht verheiratet waren, hat meine Freundin das alleinige Sorgerecht. Der leibliche Vater möchte nun plötzlich nach zwei Jahren das gemeinsame Sorgerecht beantragen und hat sie letzte Woche am Freitag angerufen und ihr am Telefon gesagt "du kannst dir den Weg aussuchen, entweder nimmst du den einfacheren und willigst ein oder ich werde einen Antrag einreichen, dem du dann widersprechen musst und dann geht das ganze vor Gericht". Und dann schreibt er ihr gestern "du wolltest doch berichten wie deine Entscheidung ist".
Wir sind aus folgendem Grund in ihren Studienort gezogen: Damit sie nicht 160 km täglich pendeln muss, das Studium schneller beendet und Oma nicht in der Zeit immer aufpassen muss. Ich habe ihr zugesagt, sie im Haushalt und allem anderen zu unterstützen.
Man muss dazu sagen, dass sie während der Schwangerschaft wenig Hilfe von ihrem damaligen Freund bekommen hat. Beispielsweise hat sie im 8. Monat noch das Bett bezogen und nur mit Aufforderung Hilfe vom Kindesvater bekommen. Der Vater hat mit dem Rauchen angefangen, weil er gestresst war. Als das Kind dann auf der Welt war, hat er sich nachts in ein anderes Zimmer gelegt, wenn das Kind schreit. Tagsüber war er, laut ihr, nur in der Uni am Lernen und ist Abends zwischen 18 und 23 Uhr wieder nach Hause gekommen. Unterhalt zahlt er auch nicht mit der Begründung er "muss" nicht. Er könnte aber, da er 2 Jahre mietfrei gewohnt hat.
Da ich jetzt mit ihr zusammen wohne, stehe auch ich als Notfallkontakt in der Kita, ebenso wurde mir eine Vollmacht erteilt, das Kind von der Kita abholen zu dürfen.
Als sie vor 2 Wochen eine Prüfung hatte und es wieder ein Freitag war, an dem der kleine zu seinem Vater kommt, habe ich ihn abgeholt und dem Vater mit dem Kindersitz fürs Auto übergeben.
Nun fühlt sich der Vater vermutlich etwas eingeschränkt weshalb er den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen möchte.
Nun zu meiner endgültigen Frage, wie einfach kann er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn das Umgangsrecht nie verletzt wurde?
Was darf er bei einem gemeinsamen Sorgerecht alles mitbestimmen?
Ich möchte auch hier an dieser Stelle ehrlich sein, ich möchte es Vermeiden, dass er jede Entscheidung torpedieren kann. Die beiden haben kein erwachsenes Verhältnis sondern streiten über jede belanglose Kleinigkeit. Oder wie sieht es aus, wenn ich ein Jobangebot bekomme, bei dem ich weg ziehen müsste? Oder wie ist es, wenn wir heiraten und selbst noch Kind(er) bekommen? Es heißt ja immer zum Wohl des Kindes. Ich möchte daher wissen, was der Vater bei einem gemeinsamen Sorgerecht alles mitbestimmen darf. Weil es kommt uns äußerst seltsam vor, dass der Antrag auf einmal jetzt und so prompt gestellt werden soll, wo doch seit über zwei Jahren Zeit gewesen wäre. Zudem versucht meine Freundin die ganze Zeit ein gemeinsames Gespräch mit ihm und ihren Eltern auf die Beine zu stellen (da die beiden allein einfach nicht fähig sind, ordentlich zu kommunizieren), aber er lehnt eine Mediation ohne Grund ab. Ich habe eher so das Gefühl, dass er evtl ein Problem mit mir hat, weil er kein Recht hat, den Kleinen von der Kita abzuholen und weil ich mit ihr jetzt zusammen wohne. Ich habe überhaupt kein Problem, wenn er sein Kind sieht. Aber ich möchte ungern wegen jedem Furz bei ihm angekrochen kommen und nachfragen, ob ich mit dem kleinen in Urlaub darf etc.
Falls ich an irgendeiner Stelle falsch liegen sollte, sagt mir bitte Bescheid.
Grüße