Elternunterhalt berechnen

  • Hallo,
    ich komme mit dem Thema nicht wirklich zurecht. Versicherungsvertreter erzählen mir verschiedene Sachen. Daher hoffe ich hier eine Antwort zu finden.
    Frage ist, wie viel Elternunterhalt wir bezahlen müssen. Lage ist:


    Frau
    Einkommen: 2.650 netto
    Sonstige Einkünfte: 450
    Angaben (PKV, Arbeitsaufwendungen): 650


    Mann (Schwiegersohn)
    Einkommen: 4.250 netto
    Sonstige Einkünfte: ca. 6.200
    Mann hat auch noch einige Immobilien, die einiges Wert sind.
    Angaben (PKV, Arbeitsaufwendungen): 850


    Schwiegereltern:
    Vermögen: kleine Eigentumswohnung (nicht viel Wert)
    Rente Vater: 1.200
    Rente Mutter: 450


    Danke

  • Hallo KlausFK,


    willkommen im Forum. :)


    Vorab noch einige Fragen zur Klarstellung:



    Weitere Fragen:


    Wie wohnt man?
    Zur Miete oder in eigener Immobilie?
    Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden?



    Gruß
    awi47

  • Hallo awi47,


    danke für die rasche Antwort.
    1) Den Versicherungsvertreter, weil wir überlegen eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung für die beiden Elternteile abzuschließen.
    2) Brutto Frau: 3.700 (Stklasse 5)
    3) Brutto Mann: ca 5.500 (Stklasse 3)
    4) Beide nicht Sozialversicherungspflichtig
    5) Wohnen tuen wir in einer eigenen Immobilie
    6) Wir haben ein Kind (Jahre)
    7)Also egal wie hoch das Vermögen meines Mannes ist, es ist für meine Eltern unbedeutend?
    Weil ganz sicher bin ich mir über die Vermögenswerte meines Mannes nicht...
    8 ) Wird die Rente meiner Eltern für die Pflege eingesetzt? Also sagen wir die Pflege kostet (nach ges. Pflegeversicherung) 2.500?


    Lg

  • Zitat

    5) Wohnen tuen wir in einer eigenen Immobilie


    Eigentümer?? Je zu 1/2?
    Welche Wohnfläche?
    Wie hoch ist der qm-Preis für eine vergleichbare Immobilie, die man mieten würde?
    Gibt es noch Kreditbelastungen für die Immobilie?


    50/50, Kredit läuft noch 4 Jahre und dann wird die Immobilie abbezahlt sein. Wert ist etwa 200.000


    Zitat

    6) Wir haben ein Kind (Jahre)
    Wie alt ist das Kind?


    9 Jahre


    Zitat

    7)Also egal wie hoch das Vermögen meines Mannes ist, es ist für meine Eltern unbedeutend?


    Richtig. Das Vermögen des Schwiegerkinds wird nicht heran gezogen.


    Hatte mal gehört, dass der Schwiegersohn auch sein Vermögen einbringen muss (wir haben kein Ehevertrag, das Vermögen hat er aber fast ausschließlich vor unserer Ehe aufgebaut)
    http://www.haeusliche-pflege.n…sein-Vermoegen-offenlegen


    Im Prinzip planen wir gerade vor, meine Eltern sind noch nicht pflegebedürftig, daher überlegen wir eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen, bevor es zu spät ist...

  • Das Schwiegerkind muss zwar sein Vermögen offen legen. Aber dieses Vermögen ist tatsächlich absolut geschützt, selbst wenn es mehrere Millionen sein sollten. Zinsen bzw. Dividenden aus diesem Vermögen könnten als Einkommen angerechnet werden, wenn sie dem Einkommen zugeführt werden. Verbleiben die Zinsen thesaurierend auf dem Vermögenskonto, dann sind sie als Vermögen zu bewerten und nicht als Einkommen.


    Technisch am einfachsten und unkompliziertesten wäre es, wenn das Vermögen des Schwiegerkindes auf einem eigenen Konto angelegt wäre und nicht auf einem gemeinsamen Konto.


    Ehevertrag oder nicht spielt keine Rolle.


    Dem Einkommen würde noch ein sog. Wohnvorteil zugerechnet werden. Um den einigermaßen einschätzen zu können sollten noch die obigen Fragen beantwortet werden. Wohnfläche, Kreditbelastung, evtl. noch Alter der Immobilie.


    Bezüglich der angegebenen Einkünfte


    Zitat

    Mann (Schwiegersohn)
    Sonstige Einkünfte: ca. 6.200


    Stammen die aus eine Tätigkeit als Selbstständiger oder aus Mieteinnahmen oder??

  • Zitat

    ?Dem Einkommen würde noch ein sog. Wohnvorteil zugerechnet werden. Um den einigermaßen einschätzen zu können sollten noch die obigen Fragen beantwortet werden. Wohnfläche, Kreditbelastung, evtl. noch Alter der Immobilie.


    Noch etwa 4 Jahre Kredit, dann abbezahlt. Wert liegt bei etwa 200.000, Größe (mit ELW): 150 qm + Garage, denke Miete wäre etwa Kalt bei 1.100



    Zitat

    Sonstige Einkünfte: ca. 6.200


    Sind Mieteinnahmen, allerdings schwanken diese. Das waren die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte nach Reparaturen, Sanierungen, Leerstand, etc. im letzten Jahr


    Danke übrigens für Deine Hilfe ;)

  • Also 1100 EUR für 150 qm. Das wäre pro qm 1100/150 = 7,30 EUR. richtig?
    Schulden vernachlässige ich.


    Der Wert der Immobilie spielt keine Rolle. Die selbstbewohnte Immobilie ist geschützt.


    Berechnung deiner maximalen Leistungsfähigkeit.


    Brutto 3700 EUR
    Du könntest als Unterhaltspflichtige 5% deines Brutto für dein Alter sparen. das sind 185 EUR.


    Das Schwiegerkind ist in seiner Altersvorsorge weniger stark beschränkt und darf für seine eigen Altersvorsorge mehr zurück legen, so lange diese Rücklage nicht unangemessen erscheint.
    Ich gehe mal von 10 % des Brutto aus. Das sind 550 EUR.
    Ich könnte mir sogar vorstellen, dass auf Grund der hohen Mieteinnahmen vor Gericht sogar ein höherer Wert durchgesetzt werden könnte.


    Dem Kind stehen laut Düsseldorfer Tabelle die Höchstsätze zu. Das wären mindestens 639 EUR, abzüglich Kindergeld 194 EUR = 445 EUR proportional verteilt laut eurer Nettoeinkommen ergibt
    Tochter: 171 EUR
    Schwiegerkind: 274 EUR


    Den Wohnwert setze ich an mit 100qm * 7,30 = 730 EUR, je zur Hälfte = 365 EUR.


    Mit diesen Werten komme ich auf eine maximale Leistungsfähigkeit von ca. 1000 EUR.


    Ich bin sicher, dass ein guter Rechtsanwalt diesen Wert weiter drücken könnte.
    Die rechtzeitige Aufnahme von Krediten könnte diesen Wert sehr drücken.


    Damit die Altersvorsorge einkommensmindernd anerkannt wird, muss sie tatsächlich erfolgen.

  • Schwiegereltern:
    Vermögen: kleine Eigentumswohnung (nicht viel Wert)


    So lange die Eltern noch eine werthaltige ETW haben, sind sie nicht bedürftig.
    Die Kinder könnten auf das Vermögen der Eltern verweisen und sogar Auskunft verweigern.


    Ob sich eine zusätzliche Pflegeversicherung für die Eltern rechnet?
    Das kommt auf sehr viele Faktoren an z.B.


    Alter der Eltern und Gesundheitszustand
    Will man beide Elternteile absichern und wie?
    Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge für welche zusätzliche Leistungen?

  • Hi,
    Versicherungsmakler sagte natürlich, dass es unbedingt notwendig sei.
    Haben uns paar Angebote im Internet angesehen und eine, die wir recht attraktiv finden ist PflegekostenVersicherung, die die Leistungen der gesetzl. Pflegeversicherung um 100% erhöht. Diese würde pro Nase (noch keine Gesundheitsprüfung) etwa 75,- kosten. Wie ist das mit dem Rentenanspruch. Wenn die Pflege nach Pflegeversicherung 2.500 Euro kostet und ein Anspruch in Höhe von 1.200 besteht, Mutter bereits verschieden und wohnt in ETW, sind diese dann abzuziehen, so dass 1.300 Kosten bleiben oder darf er die behalten?