Hallo!
Ich habe da etwas auf dem Herzen, was mir Kopfzerbrechen bereitet.
Es geht um eine Jugendamtsurkunde.
Es folgt ein ziemlich langer Text für die, die sich für die Gesamtsituation interessieren.
Meine Fragen stehen weiter unten.
Vorweg zu meiner Person:
Ich bin 40 Jahre alt, normaler Arbeiter und bin seit fast 10 Jahren geschieden.
Meine 12jährige Tochter lebt bei der Mutter.
Wir habe geteiltes Sorgerecht und ich pflege einen geregelten Umgang mit meiner Tochter.
Wirkliche Probleme haben meine Ex und ich bezüglich des Umgangs mit meiner Tochter nicht gehabt, abgesehen von dem damaligen Trennungs-Rosenkrieg. Aber das ist vorbei.
Also man könnte sagen, es läuft zwischen uns gut. Meine Tochter freut sich auf mich und auch wieder auf die Mutter und ist auch sonst ein normales, gut gelauntes Kind.
Was den Kindesunterhalt betrifft kann ich sagen, daß meine Ex da immer sehr entgegenkommend mir gegenüber war, was wahrscheinlich kaum jemand so sagen kann.
Soll heißen, ich habe immer weniger bezahlen müssen/sollen, als es die Düsseldorfer Tabelle vorsah.
Das eine mal einigten wir uns auf 250,-€ (statt ca. 300,-€), das letzte mal, Mitte 2016, auf 300,-€ (statt ca. 370,-€).
Dafür war ich mir aber nicht zu schade dafür, meiner Tochter Kleidung und Schulsachen zu kaufen oder mich an Klassenfahrten oder sonstigem zu beteiligen.
Daß dafür ja der Kindesunterhalt ist, war nie das Thema.
So, meine Ex hatte nach mir direkt einen Neuen. Mit dem war sie einige Jahre verheiratet und es kamen noch zwei Kinder dazu. Ein Haus haben sich die beiden dann auch noch gekauft.
Ok...
Die Geschichte ist seit ziemlich genau 1 1/2 Jahren wieder vorbei. Mein Nachfolger ist ausgezogen und hat jetzt noch viel größere Probleme als ich damals.
Im direkten Anschluss kam auch schon wieder der nächste Mann, welcher in das Haus einzog.
Zu diesem Zeitpunkt wollte meine Ex dann gerne 300,-€ Kindesunterhalt haben.
Gestritten haben wir uns übrigens nie darum und ich habe immer pünktlich per Dauerauftrag überwiesen.
Nun sagte mir vor kurzem meine Ex, daß ich für meine Tochter eine Jugendamtsurkunde ausstellen lassen soll. (Die Anwältin sprach wohl davon. Mit der Anwältin ist meine Ex wegen meines Nachfolgers, den beiden anderen Kindern und des Hauses in Kontakt.)
"Das ist nichts schlimmes und dient nur der Absicherung von *** (meiner Tochter). XXX (mein Nachfolger) hat das für die beiden anderen auch schon gemacht."
Nachdem ich noch nie was davon gehört hatte machte ich mich im Internet schlau, bzw. ich versuchte es.
Dabei bekommt man es ja schon mit der Angst zu tun.
Da ist dann die Rede von "Titel", "Verklagen", "Schuldanerkenntnis", "Zwangsvollstreckung", usw....
Dann noch "dynamisch", "statisch", "unbedingt vorher anwaltlich abklären und ausrechnen lassen", "auf Begrenzung bis zum 18ten Geburtstag bestehen", "Begrenzen bis 18 wird garnicht gemacht", "aufpassen beim unterschreiben", usw...
Da bekomme zumindest ICH weiche Knie und Angstzustände.
Nun gut, ich habe den Betrag, den ich tatsächlich zahlen müsste bzw. muss, nun vom Anwalt ausrechnen lassen. Er geht vom bereinigten Netto-Einkommen aus und beträgt 394,-€.
Einen Termin beim Jugendamt habe ich in gut zwei Wochen.
Jetzt bin ich gedanklich schon total abseits, weil ich nicht weiß, was mich da erwartet bzw. auf was ich nun achten muß, was ich tun soll, wie das abläuft, und und und.
Ich denke nur die ganze Zeit "Hoffentlich beiße ich mir bei irgendwas nicht selbst ins Bein und mache da alles richtig".
Nun wollte ich hier mal fragen:
- bestimme ICH (nach Absprache mit meiner Ex), welcher Betrag in die Urkunde reinkommt?
Weil meine Ex sprach nicht davon, daß sie mehr Geld will/braucht. Das hätte sie mir einfach sagen können, wie vorher auch.
Mal davon ausgehend, sie würde jetzt sagen "350,-€ sind ok" oder "die 300,-€ können bleiben", könnte ich das dann so ohne weiteres da eintragen (lassen)?
- ...oder trägt das Jugendamt auf jeden Fall den "Sollbetrag", also 394,-€, ein?
Was, wenn das in der Urkunde steht, die Ex sagt aber "300,-€ reichen weiterhin" und ich überweise das so? Dann könnte sie mich später rückwirkend verklagen, richtig?
Und was, wenn ich dann *zack*, den nachgeforderten Betrag auf einen Schlag geben würde? Wäre dann alles sofort wieder im reinen oder käme da noch mehr auf mich zu?
- kann ich auf jeden Fall darauf bestehen, daß diese Urkunde bis Ende 18tes Lj. begrenzt wird?
Ich lese immer "auf jeden Fall begrenzen lassen", andererseits lese ich "gilt so oder so bis 21 und bringt garnichts, das begrenzen zu lassen". Was IST denn nun richtig?
- kann ich bestimmen, ob dynamisch oder statisch?
Auch da wieder zu lesen "Kind hat Anrecht auf eine dynamische Urkunde" und dann wieder "mit einer dynamischen Urkunde kann die Frau lachen" usw...
- Unterschrift?
Einerseits "Klar mußt Du unterschreiben", woanders wieder "Du mußt garnichts unterschreiben".
Tja, also man sieht, ich mache mir schon seltsame Gedanken. Oder sind sie doch sinnig?
Es tut halt nicht gut, wenn man nicht wirklich weiß, wo das Geld hingeht oder was mir später für Nachteile entstehen können, wenn ich jetzt bei dieser Jugendamtsurkunde was falsch mache.
Immerhin habe ich noch einige Jahre Unterhaltsverpflichtungen vor mir, und eine Urkunde mal eben abändern ist ja auch nicht ohne Probleme drin.
Leider sind diese weiteren Fragen erst NACH meinem Anwaltstermin aufgetreten, daher frage ich hier nochmal.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mich ein bißchen ermutigen. Ich bin leider sehr labil und unsicher, was dieses Thema angeht.
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Hi,
ich versuche mal, das wesentliche herauszuarbeiten.
Das Jugendamt ist Kraft Gesetzes berechtigt, Titel zu erstellen. Diese Titel entfalten dieselbe Kraft wie ein Gerichtsurteil, d.h. es kann aus der Urkunde vollstreckt werden, wenn nicht gezahlt wird. Direkt, eben wie aus einem Urteil. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel, deshalb ist es sinnvoll, den von der Anwältin vorgeschlagenen Weg zu gehen. Vor Gericht erstrittene Titel kosten Geld, vom Jugendamt ausgestellte Titel sind gratis.
Auf was ist zu achten? Der Titel sollte befristet sein auf die Zeit bis zur Volljährigkeit des Kindes. Danach muss eh neu gerechnet werden. Hinsichtlich der Höhe, da ist es üblich, nach der Düsseldorfer Tabelle zu rechnen und diesen Betrag einzusetzen. Wenn sich die Eltern allerdings auf einen anderen Betrag einigen oder aber der Zahler einen anderen Betrag austituliert haben will, dann geht das auch. Kritisch wäre allerdings, wenn der Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle austituliert wird, ihr euch aber einig seid, dass weniger zu zahlen ist. Denn dann kann zumindest für 3 Jahre der austitulierte Betrag im Wege der Zwangsvollstreckung nachgefordert werden.
Ich würde wie folgt vorgehen: einige dich mit deiner Ex auf einen bestimmten Betrag. Diesen Betrag legt ihr schriftlich fest. Mit dem Schriftstück ab zum JA und bitte die Mitarbeiter, diesen Betrag in den Titel aufzunehmen und den Titel bis zum 18. Geburtstag zu begrenzen.
Herzlichst
TK
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Hallo,
kann ich auf jeden Fall darauf bestehen, daß diese Urkunde bis Ende 18tes Lj. begrenzt wird?
darauf achten: nur bis zum 18.Geburtstag-
edy
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Edy, der 18. Geburtstag ist die Beendigung des 18. Lebensjahres.
Herzlichst
TK
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Um die Erstellung eines Titels komme ich natürlich nicht rum. Das Recht besteht anderseitig, das verstehe ich.
Der mir bevorstehende Weg ist also der einfachste und günstigste für wahrscheinlich alle.
Andernfalls wird das ganze halt hochoffiziell eingeklagt, inklusive Stress, Emotionen, Geld, Ärger...
Ergebnis für beide Varianten bleibt gleich: "Sie haben ausgerechneten Unterhalt X zu zahlen".
Sollte ich da was falsch verstehen, bitte sagen.Weiter:
Ich verstehe also, daß ich den tatsächlich einzutragenden Betrag auch mit meiner Ex wie bisher aushandeln könnte und, so sie denn "mitspielen" würde, ich diesen Betrag eintragen lassen kann. ---> werde ich versuchen.
Also: beim JA wird mir NICHT gesagt "Sie verdienen so-und-so-viel, also wird nach Tabelle jetzt Betrag 394€ eingetragen. Punkt. Aus."?Nunmal davon ausgehend, daß die Ex sagt "Nee nee, ab jetzt das was in der Tabelle steht, nicht weniger."
Kann sie natürlich machen und ich würde/müsste das akzeptieren.Dann würde ich nämlich weiter grübeln:
Bereinigtes Nettoeinkommen:
Ich habe es ja von meinem Anwalt ausrechnen lassen (394,-€).
Jetzt ist ja so, daß meine Ex mich ja angesprochen hat.
Es gibt nirgends eine schriftliche Aufforderung eines Anwalts, eines Amtes, eines Gerichts oder sonst wem.
Wieviel ich also tatsächlich zahlen MÜSSTE (394,-€), erfährt ja garkeiner.
Da KÖNNTE ich dann beim JA sagen "Mindestunterhalt von 370,-€ eintragen".
Oder würden die selber nochmal ausrechnen und dann ihr errechnetes dort eintragen?Selber habe ich auch nochmal versucht, mich im Abzugs-Dschungel durchzuwurschteln... mit demselben Ergebnis, daß es gute 38,-€/Monat zuviel sind.
Gut, 38,-€ in irgendwelchen abzugsfähigen Kram stecken, oder 24,-€ mehr Unterhalt zahlen.
Tja, die 24,-€ natürlich lieber selbst für meine Tochter sparen, bevor das Geld in Haarverlängerungen, Tatoos, Brust-OP´s, schicke Fingernägel und feine Handtaschen gesteckt wird... (ihr versteht!)Meine größten Sorgen sind jetzt aber:
Statisch oder dynamisch - was soll ich tun - was kann ich tun - oder doch alles garnicht so schlimm?? ---> PANIK!
- Ich würde gerne statisch, weil ich halt viel gelesen habe wie "...habe ich leider dynamisch gemacht..." und sowas.
- Statisch verstehe ich so, daß ich diesen Betrag xxx bis zum Datum xxx auf alle Fälle zu zahlen habe. Punkt! Um Erhöhungen müssen sich Berechtigter und Verpflichteter selber kümmern.
- Dynamisch verstehe ich so, daß mich irgendjemand nach einer bestimmten Zeit nackt ausziehen kann,
mich vollkommen automatisch nach oben stuft und garnichts über meine Verhältnisse weiß (Weihnachts- und Urlaubsgeld stehen in meiner Firma auf der Abschussliste)Wenn der Mann beim JA nun sagt "Nix statisch, nur dynamisch", ja was mache ich dann, außer höchstwahrscheinlich einknicken?
Und mit der Begrenzung bis Ende 18tes Lebensjahr mache ich mir genauso Sorgen.Was, wenn in der JA-Urkunde nicht das steht, was ich gerne möchte?
Ist der Weg zum Notar vielleicht grundsätzlich besser?
Die Zeit drückt sehr. In gut 1 1/2 Wochen habe ich den Termin beim JA. Und irgendwie steigt die Angst in mir, was falsch zu machen.Ich texte euch hier zu... sorry!!!
Ich bin gewillt, im "Normalfall", also wenn die Ex ALLES möchte, für meine Tochter den Tabellenunterhalt zu zahlen.
Das aber eben nur bis 18 (Änderung der Situationen BEIDER Elternteile) und ohne, daß ICH finanziell benachteiligt werde bzw. ich vielleicht mal mehr zahlen SOLL, als ich evtl. MÜSSTE.
Und meine Ex soll sich nach dem Erhalt der Urkunde nicht die Hände reiben können nach dem Motto "Der Idiot hat genau DAS gemacht, was ICH für meine weiteren Pläne brauche."Ja es ist seltsam. Einerseits hat mich meine Ex bisher gut in Ruhe gelassen, andererseits traue ich ihr Unberechenbarkeit ohne weiteres zu.
Vielen Dank für´s Lesen. Bald lasse ich euch (hoffentlich) wieder in Ruhe.
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Hi,
nun komm mal wieder runter. Entweder du einigst dich mit der Mutter auf den Betrag xy, oder du lässt auch den Betrag, den du meinst zahlen zu müssen, titulieren. Wenn der zu gering ist, dann gehst du das Risiko ein, dass die Mutter klagt, und recht bekommt, du auf den Verfahrenskosten sitzen bleibst. Aber, es scheint ja bei ächste Altersstufeeuch ganz gut zu funktionieren.
Dynamisch, das macht Sinn, weil für beide Seiten pflegeleicht. Die neuen Altersstufen, die Erhöhungen der Tabelle werden automatisch mit eingearbeitet. Mehr nicht, also bei Erhöhung oder Verringerung des Unterhaltsanspruchs wegen der Änderung der Einkommensverhältnisse muss ohnehin eine neue Regelung getroffen werden. Wobei ich im Augenblick nicht weiss, ob die Dynamik überhaupt möglich ist, wenn nicht nach der Tabelle bezahlt wird. Man kann eine Dynamik natürlich auch in den Titel selbst einbauen, indem man die Voraussetzungen für eine Erhöhung (nächste Altersstufe) mit reinbringt. Kann man doch alles regeln.
Ganz ehrlich: du bist bisher gut weggekommen mit dem Unterhalt. Wenn das nicht mehr so ist, dann ist das auch in Ordnung. Nur mit Unberechenbarkeit hat das nichts zu tun. Und - es ist nicht der Anspruch der Mutter, sondern der des Kindes. Das vielleicht auch nicht vergessen.
Herzlichst
TK