Hallo ich bin neu hier. Habe dieses Forum bei meiner Recherche zur Berechnung des Kindesunterhaltes gefunden. Aber exakt meinen Fall konnte ich irgendwie nicht finden.
Ich habe eine Tochter - volljährig seit Mitte Mai 2017 - Unterhaltstitel gibt es keinen - ich habe immer pünktlich bezahlt, was die Düsseldorfer Tabelle vorgegeben hat. Das Kind entstammt nicht aus einer Ehe.
Als die Tochter 18 wurde war sie Schülerin in Vollzeit. Ich habe die Thematik dann vernachlässigt, weiter gezahlt und erst im Dezember 2017 darüber nachgedacht, dass sich der Status der Tochter ja seit ca. September 2017 geändert haben muss (Azubi, Studentin o. ä.) - zuerst habe ich die KM und die Tochter kontaktiert aber keine Antwort erhalten. So habe ich dann zum 01.01. die Zahlungen eingestellt - siehe da! Es kam eine Antwort "man müsse mal reden..."
Es hat sich nun herausgestellt, die Tochter hätte im September eine Ausbildung begonnen, diese aber nach kürzester Zeit selbst abgebrochen. Nun ist sie nicht arbeitssuchend gemeldet (aus eigenem Stolz, weil sie zu kurz eingezahlt hat und somit von der Agentur f. Arbeit keine Leistung kriegen würde sondern nur Hartz IV) - sie arbeitet als Minijobberin in einer Bäckerei mit ca. 450.-/mtl.
Wie ist nun der Unterhalt zu berechnen? Diese Online-Rechner im Internet geben da verschiedene oder gar keine Ergebnisse.
Offiziell müsste sich ja auch die KM dann am Unterhalt beteiligen, oder?
Die KM verdient laut eigener Angabe ca. 1200,- netto
Ich habe in einem normalen Monat netto 1587,- und es kommen einmalig jeweils 500,- und 850,- Weihnachts-/Urlaubsgeld hinzu.
Fahrkilometer habe ich 16km einfache Strecke
Kann ich betriebliche Altersvorsorge i. H. v. 120,- und VWL 27,- in Abzug bringen?
Den Kredit für ein (zugegeben sehr luxuriöses) Auto von 394,-/mtl.? Oder zumindest angemessene 100,- bis 150,-?
Die Lebensversicherung mit ca 110,-/mtl.?
Ein Anruf der KM bei der "Unterhaltsberatungsstelle" des zuständigen Landratsamtes ergab angeblich, dass sich durch den Abbruch der ersten Ausbildung nichts ändert und ich weiterhin zahlen müsse - erst nach etwaigem Abbruch dann ab Oktober 2017 (Studium oder Ausbildung) wäre meine Pflicht vorbei. Aber wie ist jetzt der momentane Status der Tochter? Arbeitssuchend ist sie nicht, Schülerin oder in Ausbildung ist sie auch nicht!?
Hoffentlich kann mir hier jemand eine Antwort geben. Im Voraus schon mal vielen Dank für die Zeit meinen Beitrag zu lesen!
Grüße,
Matze