Elternunterhlalt Fragen

  • Guten Tag,


    ich möchte mich kurz Vorstellen.
    Mein Alter ist 50 Jahre und bin ein lediges Einzelkond.
    Das Problem was ich habe ist folgendes.
    Meine Mutter lebt seit 4 Jahren in einem Pflegeheim.
    Der Eigenanteil ist 2200 Euro monatlich.
    Die Rente meiner Mutter beträgt 900 Euro.
    Den Restbertag hat mein Vater und ich bezahlt.
    Mein Montasverdienst sind 1900 Euro.
    Die Rente meines Vaters ist 1500 Euro.
    Meine Eltern besitzen noch eine kleine Eigentumswohnung wo sie 250 Euro Mieteinnahmen bekommen.
    Meine Eltern haben mir Ihr Haus vor 20 Jahren überschrieben wo ich und mein Vater jeweils eine Wohnung
    selber bewohnen.
    Eine Wohnung ist vermietet für 600 Euro warm.
    Kann das Sozialamt nachdem die Ersparnisse meiner Eltern aufgebraucht sind auf die Eigentumswohnung die noch rechtlich meinen Eltern gehören diese zu enteignen.
    Ist es gesetzlich möglich mir das vererbte Haus zu nehmen?


    Vielen Dank


    Wolfgang

  • Hallo,


    wem gehört das Haus nun ? dir, deinen Eltern?


    was heißt rechtlich?


    besteht ein Wonrecht?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Wolfgang,



    Gruß
    awi

  • Servus,


    danke für die Antworten.
    Mein Vater hat das Wohnrecht.
    Ja das Haus meiner Eltern wurde vor 20 Jahren an mich vererbt.
    Meine Mutter hat den Pflegegrad 4.
    Die Miete der Eigentumswohnung meiner Eltern geht an meine Mutter.
    Die Miete von unserm Haus geht an mich.
    Viele Grüße


    Wolfgang

  • Ich kann nicht erkennen, dass das SA nach Stellung des Sozialhilfeantrags Leistungen übernehmen würde.


    Eigenanteil 2200 EUR
    Rente der Mutter 900 EUR
    Miete aus der ETW 250 EUR
    -------------------------------
    Der Mutter fehlen also noch 1050 EUR


    Der Vater hat eine Rente von 1500 EUR
    Da er kostenfrei wohnt steht ihm sozialhilferechtlich der Sozialhilfesatz für einen Alleinstehenden zu, der ihm von seiner Rente belassen würde. Den Rest könnte/müsste er für seine Frau einsetzen.


    Außerdem haben die Eltern noch eine werthaltige ETW, die zunächst eingesetzt werden müsste.


    Ich glaube also nicht, dass das SA nach Prüfung der Fakten Sozialhilfe bewilligen würde.

  • Servus,


    danke für die Info.
    Nach meinem Wissen dürfen meine Eltern maximal 10000 Euro besitzen
    bevor die Sozialhilfe greift. Das bedeutet in meinem Fall die vermietete
    Wohnung verkaufen.
    Nachdem das Geld aufgeraucht ist.
    Viele Grüße
    Wolfgang