Unterhalt bei Volljährigkeit nach Abbruch der Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    Mein Sohn, welcher im April 18 Jahre alt wird, hat bis vor 2 Jahren die Förderschule besucht, hat diese aber leider vorzeitig verlassen und ohne Abschluß beendet. Er lebt bei seiner Mutter, welche Hartz IV bezieht. Momentan hat er leider weder Ambitionen für eine schulische Ausbildung, noch für eine berufliche Ausbildung. Er schlägt sich wohl mit Gelegenheitsjobs durch. Steht ihm nach seinem 18. Geburtstag noch Unterhalt zu meinerseits ? MfG UMa

  • Hallo UMa,


    besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über das 18 Lebensjaht hinaus?


    Ihm steht nur Unterhalt zu, wenn er in Schule/Ausbildung ist.


    edy

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