Hallo!
Ich möchte mich von meiner Frau scheiden lassen. Sie weigert sich aber, sich "getrennt lebend" zu melden.
Kann ich mich auch "einseitig" über meinen Rechtsanwalt beim Familiengericht als "getrennt lebend" melden, um das Trennungsjahr einzuleiten?
Kann ich dies auch, wie bei einer einvernehmlichen Trennungsmeldung, rückwirkend tun, z. B. ab Sommer 2017, um das Trennungsjahr zu verkürzen?
Wir bewohnen eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Mietvertrag. Meine Ehefrau hat kein Einkommen.
Besteht überhaupt eine Chance, sie noch im Trennungsjahr aus der gemeinsamen Wohnung herauszubekommen?
Wäre es zwecks Trennungsunterhalt günstiger wenn wir in der gemeinsamen Wohnung verbleiben? Müsste ich ihr eine eigene Wohnung bezahlen, wenn sie auszieht, oder würde dies der Staat übernehmen ("Sozialwohnung")?
Danke!
MfG,
Shilumbu.