anonym0815

  • Hallo, ich habe inhaltlich die gleiche Frage wie mario69:


    Mein Nettoeinkommen wurde vor einem halben Jahr vom Jugendamt berechnet: Düsseldorfer Tabelle, Nettoeinkommen 1901-2300€.
    Das Jugendamt legte mir eine freiwillige Beurkundung des Unterhaltstitels nahe, was ich jedoch ignorierte, da ich ja brav den Unterhalt für 2 Kinder zahlte. Durch falsche Behauptungen, ich hätte für einen Monat keinen Unterhalt bezahlt (was nachweislich nicht stimmt, da ich ja den Unterhalt auf das Konto des Jugendamts überweise), wurde mir gedroht, dass der Unterhaltstitel gerichtlich eingeklagt werde. Deshalb vereinbarte ich schließlich wie gefordert einen Termin auf dem Jugendamt zur freiwilligen Beurkundung des Unterhaltstitels.
    Dieser fand im Januar 2018 statt. Nun beurkundete ich nach aktuell gültiger DT 2018 den Unterhalt der Einkommensstufe 1901-2300€ (105%). Ich wurde von 4 verschiedenen Sachbearbeiterinnen bedrängt, 110% zu beurkunden (also Einkommensstufe 2301-2700€), was jedoch nicht den Tatsachen entspricht, da ja das Jugendamt die Einkommensstufe 1901-2300€ berechnet hatte. Ich kann doch keine falschen Tatsachen beurkunden. Außerdem wollten sie mich dazu drängen, ein halbes Jahr rückwirkend zu beurkunden, was ja auch Quatsch ist: Ich kann doch nur Verträge oder Urkunden zum aktuellen Zeitpunkt, und nicht für die Vergangenheit oder die Zukunft unterschreiben. Und ich kann schon gar kein "Phantasieeinkommen" von 2700€ beurkunden, das ich gar nicht habe. Für mich war die Sache jetzt erledigt, da sie ja nun ihren geforderten Unterhaltstitel von mir haben.
    Gestern ruft mich jedoch die Sachbearbeiterin nochmals an. Sie wollte wissen, ob ich jetzt weiterhin freiwillig mehr zahle oder...
    Ich glaube nicht, dass das Thema abgeschlossen ist.


    Meine Frage ist: Muss ich nach DT von 2018 oder 2017 zahlen, wenn ich den Unterhaltstitel 2018 nach meinem Nettogehalt wie vom JA vor einem halben Jahr berechnet, beurkundet habe?


    Was kann da auf mich zukommen? Klage, Gerichtsverhandlungen? Wer trägt die Kosten?

  • Hallo Anonym 0815, na das klingt ja mal interessant..ein Leidgenosse :) Da bist Du schon ein Stück weiter als ich, ich habe gerade erst den Brief vom JA bekommen. Für mich selber habe ich mir folgendes weiteres vorgehen auf dem Schirm: Werde dem JA mal schreiben, das ich bewusst weniger gezahlt habe, da sich die Düsseldorfer Tabelle ja per 1.1.18 geändert habe und ich keinen Grund dafür sehe, dass diese Änderung auf mich keine Anwendung findet, zumal ja kein Unterhaltstitel vorhanden ist. Auch mir wurde seinerzeit nahegelegt, den Unterhalt titulieren zu lassen (die Kindsmutter hat grundsätzlich Anspruch auf Titulierung etc.), was ich aber ebenfalls ignoriert habe, aber regelmäßig und pünktlich gezahlt habe. Zwischenzeitlich habe ich auch etwas recherchiert, der einzige Haken, den ich gefunden habe ist, das wohl eine Änderung von mindestens oder mehr (noch keine Quelle gefunden) 5 Prozent vorliegen muss, damit eine Änderung stattfindet (wobei ich jetzt nicht herausgefunden habe, ob sich das auf den totalen Betrag bezieht oder aber die reinen Prozentsätze in der Unterhaltsstaffelung..) Es bleibt spannend, kannst ja mal berichten, ob das JA hartnäckig bleibt, hängt sicher auch von der KM ab.

  • Hi,


    das Kind hat nach ständiger Rechtsprechung einen Anspruch auf Titulierung des Unterhalts, auch wenn der Unterhalt immer gezahlt wird. Die preiswerteste Lösung ist dann das Gratis-Angebot des Jugendamtes. Allerdings kann das Jugendamt niemanden zwingen, die von ihm ausgerechnete Unthaltshöhe titulieren zu lassen. Bei Streit gilt immer noch der Grundsatz: ab zum Gericht. Da ein Titel existiert liegt es nun an der Kindsmutter, zu klagen, wenn sie mehr haben will, als austituliert ist. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt der, der das Verfahren verliert.


    Herzlichst
    TK