Hallo, ich habe inhaltlich die gleiche Frage wie mario69:
Mein Nettoeinkommen wurde vor einem halben Jahr vom Jugendamt berechnet: Düsseldorfer Tabelle, Nettoeinkommen 1901-2300€.
Das Jugendamt legte mir eine freiwillige Beurkundung des Unterhaltstitels nahe, was ich jedoch ignorierte, da ich ja brav den Unterhalt für 2 Kinder zahlte. Durch falsche Behauptungen, ich hätte für einen Monat keinen Unterhalt bezahlt (was nachweislich nicht stimmt, da ich ja den Unterhalt auf das Konto des Jugendamts überweise), wurde mir gedroht, dass der Unterhaltstitel gerichtlich eingeklagt werde. Deshalb vereinbarte ich schließlich wie gefordert einen Termin auf dem Jugendamt zur freiwilligen Beurkundung des Unterhaltstitels.
Dieser fand im Januar 2018 statt. Nun beurkundete ich nach aktuell gültiger DT 2018 den Unterhalt der Einkommensstufe 1901-2300€ (105%). Ich wurde von 4 verschiedenen Sachbearbeiterinnen bedrängt, 110% zu beurkunden (also Einkommensstufe 2301-2700€), was jedoch nicht den Tatsachen entspricht, da ja das Jugendamt die Einkommensstufe 1901-2300€ berechnet hatte. Ich kann doch keine falschen Tatsachen beurkunden. Außerdem wollten sie mich dazu drängen, ein halbes Jahr rückwirkend zu beurkunden, was ja auch Quatsch ist: Ich kann doch nur Verträge oder Urkunden zum aktuellen Zeitpunkt, und nicht für die Vergangenheit oder die Zukunft unterschreiben. Und ich kann schon gar kein "Phantasieeinkommen" von 2700€ beurkunden, das ich gar nicht habe. Für mich war die Sache jetzt erledigt, da sie ja nun ihren geforderten Unterhaltstitel von mir haben.
Gestern ruft mich jedoch die Sachbearbeiterin nochmals an. Sie wollte wissen, ob ich jetzt weiterhin freiwillig mehr zahle oder...
Ich glaube nicht, dass das Thema abgeschlossen ist.
Meine Frage ist: Muss ich nach DT von 2018 oder 2017 zahlen, wenn ich den Unterhaltstitel 2018 nach meinem Nettogehalt wie vom JA vor einem halben Jahr berechnet, beurkundet habe?
Was kann da auf mich zukommen? Klage, Gerichtsverhandlungen? Wer trägt die Kosten?