Eigener Rechenweg KU korrekt?

  • Hallo zusammen und vielen Dank fürs Lesen:)


    Ich habe nun den KU den ich an meine 3 Kinder zahlen muss selbst berechnet und lasse dies demnächst auch noch durch meinen Anwalt bestätigen.
    Für einen ersten Eindruck würde mich interessieren, ob mein Rechenweg soweit richtig ist.
    Daher verwende ich erstmal nur gerundete Zahlen.


    Eigener Nettoverdienst Steuerklasse 4: 1850


    Bereinigung: 5% Pauschale Berufsbedinge Ausgaben + Fahrtkosten zur Arbeit mit PKW.
    (Öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar, da mit Öffis 2 Std einfachen Fahrtweg inkl 1km laufen. Mit PKW sind es nur 30min.)


    - 5% entsprechen 92,50
    - Kürzester Fahrtweg sind 26km. Ergo: 2 x 26km x 220 durchschn. Werktage / 12 Monate x 0,3€ = 286


    Bereinigtes Netto folglich: 1850 - 92,50 - 286 = 1471,50


    Kinder habe ich 3 (Nach DD-Tabelle Altersgruppen sortiert):
    Kind 1: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)
    Kind 2: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)
    Kind 3: 0-6J (Wohnhaft im eigenen Haushalt, mit KM verheiratet)


    Da die Tabelle ja für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und hier 3 vorliegen, schaue ich in die Tabelle "Zahlbeträge"
    (KG bereits berücksichtigt)
    in meine Netto-Spalte und gehe dann eine Stufe nach oben. Dies geht aber nicht, da ich mich bereits in der 0-1900€ Stufe bewegt habe.
    Also verbleibe ich dort.


    Ansprüche die sich daraus ergeben:
    Kind 1: 302,00 KU
    Kind 2: 302,00 KU
    Kind 3: 251,00 KU
    Gesamtanspruch der Kinder: 855


    Der eigene Selbstbehalt liegt bei 1080€ , wodurch sich bei 1471,50 - 1080,00 eine zu verteilende Masse von 391,50 ergibt.


    Diese Masse habe ich nun nach Proportionalität zum Anspruch aufgerechnet.
    Also zunächst ausgerechnet wieviel Prozent die regulären 302 Euro und die 251 Euro jeweils vom Gesamtanspruch sind
    und daraufhin den ermittelten Prozentsatz genommen und von den 391,50 berechnet.


    Dreisatz (302 KU):
    855 ^= 100%
    1% ^= 8,55
    302 / 8,55 = 35,32 %


    Dreisatz (251 KU)
    855 ^= 100%
    1% ^= 8,55
    251 / 8,55 = 29,26 %


    Gegenrechnung: 2x 35,32% + 29,26% = 99,99...% Haut also hin


    Jetzt nehme ich die zu verteilende Masse von 391,50 und rechne die Prozente aus:


    Kind 1 (35,32%): 391,50 / 100 x 35,32 = 138,28
    Kind 2 (35,32%): 391,50 / 100 x 35,32 = 138,28
    Kind 3 (29,26%): 391,50 / 100 x 29,26 = 114,55


    Gegenrechnung: 138,28 + 138,28 + 114,55 = 391,11 Haut auch grob hin


    Da Kind 3 in meinem Haushalt lebt, überweise ich an Kind 1 und 2 also jeweils 138,28 und das Thema ist erledigt.


    Wie erwähnt, die Ausgangszahlen sind grob gerundet. Mich interessiert hauptsächlich ob der Rechenweg soweit korrekt ist.
    Falls ja, kann er anderen später auch zur Hilfe dienen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

  • Hallo Pyneus,
    bei mir wurden vom JA meine Fahrtkosten zur Arbeit nicht anerkannt, auch wenn der Arbeitsweg ähnlich wie bei dir ist.
    Die Begründung der Sachbearbeiterin: "Wir erkennen hier am JA in ... nie die Fahrtkosten zur Arbeit an, da kommen manche mit 600€ monatlich daher. Außerdem bekommen Sie ja die Pendlerpauschale und somit ihre Fahrtkosten erstattet."
    Haha, sehr witzig.
    Somit habe ich monatlich 300€ Einkommen mehr laut JA, die ich aber gar nicht zur Verfügung habe. Meine Kinder merken es daran, dass, wenn sie zu Besuch sind, keine Unternehmungen, die etwas kosten, mehr möglich sind. Schade...
    LG Anonym

  • Hallo Pyneosm


    deine Rechnung kann ok sein.


    Die nächste Frage ist halt, kann man dir einen Zweitjob usw. zumuten`?


    Hast du eigenen Wohnraum?


    @Anonym0815


    Die Begründung der Sachbearbeiterin: "Wir erkennen hier am JA in ... nie die Fahrtkosten zur Arbeit an, da kommen manche mit 600€ monatlich daher.


    könnte in einer Büttenrede vorkommen. helau


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Zweitjob vermutlich um den Mangelfall zu kompensieren?


    Da müsste man sich erstmal schlau machen, wie hier zumutbar definiert wird.
    Da gibt es sicherlich ein paar Richtlinien.


    Konkrete Situation ist folgende:
    Zu Zeit arbeite ich für einen großen Discounter, welcher ein riesiges neues Zentrallager errichtet und dort als Pilotprojekt fast alles voll automatisiert hat.
    Hier hänge ich in Planung und Aufbau voll mit drin. Ich arbeite regulär 8 Stunden (mit immer wieder mal Überstunden).
    Ab Mitte des Jahres geht der 3-Schicht Betrieb los. Spätestens das würde einen potentiellen Nebenjob gleich wieder killen.


    Eigentum / Vermögen etc sind nicht vorhanden.

  • Hallo,


    ich versuche mal mit deinen Angaben die Fragen zu beantworten.


    Die Fahrtkosten und die 5% Pauschale können nicht beides abgesetzt werden. Entweder oder. Wenn Fahrtkosten abgesetzt werden können darüber hinaus nur konkrete Kosten (z. B. Arbeitskleidung mit Rechnung) berücksichtigt werden.
    Ob die Nutzung von Öffentl. Verkehrsmitteln unzumutbar ist lasse ich mal offen. Da du nicht allen Kindern den Mindestunterhalt zahlen kannst werden hier normalerweise engere Grenzen gesetzt sodass es sein kann das dir nur die Kosten für die öffentl. berücksichtigt werden.


    Die Antwort von der Frau vom Jugendamt ist natürlich so nicht ganz richtig.
    Gibt es denn eine Steuerbescheid vom Vorjahr in dem die Fahrtkosten berücksichtigt wurden?


    Da du mit deiner Frau im Haushalt lebst wäre zu prüfen ob der Selbstbehalt (1080 Euro) wegen Kostenersparnissen abgesenkt werden könnte (um ca. 10%) was dann einen Selbstbehalt in Höhe von 972 Euro entsprechen würde.


    1850 Euro - 286 Euro (Fahrtkosten wenn sie anerkannt werden) = 1564 Euro - ev. abgesenkten Selbstbehalt (972 Euro) = 592 Euro (als Verteilmasse)


    Was die Berechnung des Bedarfs der Kinder und die prozentuallen Anteile angeht würde ich deiner Berechnung so zustimmen. Natürlich würden sich die Anteile je Kind mit der geänderten Verteilmasse noch etwas verändern.


    Auf Grund deiner Beschreibung glaube ich wäre ein Zweitjob nicht zumutbar.


    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


    Chrischi


    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das Unterhaltfälle immer Einzelfälle sind.
    Die Antwort ist nicht als rechtsverbindlich anzusehen.

  • Kind 1: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)
    Kind 2: 6-12J (Wohnhaft bei KM, von welcher ich getrennt bin)


    Wie steht es denn um die Einkünfte dieser Mu(ü)tter?


    Ob die Nutzung von Öffentl. Verkehrsmitteln unzumutbar ist lasse ich mal offen. Da du nicht allen Kindern den Mindestunterhalt zahlen kannst werden hier normalerweise engere Grenzen gesetzt sodass es sein kann das dir nur die Kosten für die öffentl. berücksichtigt werden.


    Richtig. Besonders im Mangelfall wird die Zumutbarkeit von Richtern und PKW-Fahrern sehr unterschiedlich gesehen.

  • Hallo zusammen,


    das glaube ich gern und ist ja auch ethisch völlig korrekt.
    Die Preisfrage bleibt nur, ob der rechtliche Eigenbedarf von 1080€ im Arbeitnehmerbezug weiter geschröpft wird, um die Fahrtkosten zwingend auf Öffis umzulegen.
    Ist ja in meinem Fall kein Pokerspiel um Reduzierung des Unterhalts, sondern tatsächlich kniffelige Bedinungen des Arbeisweges. Unter 2 Stunden pro einfache Strecke komme ich mit Öffis nicht an.
    Bleibt also abzuwarten :)